Die Brüder Grimm sammeln Weistümer

Die Germanen und auch das deutsche Volk im frühen Mittelalter urteilten auf der Dingstätte nach dem ungeschriebenen Gewohnheitsrecht. Erst vom 13. bis 16. Jahrhundert schrieb man diese Gewohnheitsrechte auf und nannte diese Niederschrift „Weistum", da es dem Recht den Weg „weisen" sollte.

Die meisten Weistümer handeln über das Verhältnis des Grundherrn zu seinen hörigen, lehnspflichtigen Bauern. Die Sammlung der Grimmschen Weistümer umfaßt sieben Bände.

Der 2. Band enthält auf Seite 610 bis 647 16 Weistümer aus dem Kreise Ahrweiler:

1. Das Weistum von Nürburg aus dem Jahre 1515/53.

2. Das Fischereiweistum von Nürburg, Abschrift von 1793.

3. u. 4. 2 Weistümer von Wirft 1565.

5. Weistum von Kirmutscheid (Kirmes) 1551.

6. Weistum von Barweiler ohne Datum.

7. u. 8. z Weistümer von Breisig 1546.

9. u. 10. 2 Weistümer aus Kesseling 1395, 1556, 1601.

11. Kesselinger Erbwildförsterweistum 1617.

12. Weistum von Waldorf 1400.

13. u. 14. z .Weistümer von Ahrweiler 1395/1411.

15. Das Ahrweiler Schöffenweistum 1511.

16. Das Weistum des Leimersdorfer Fronhofes 1559.

Diese 16 Weistümer können in der wertvollen Stadtbibliothek im Ahrgaumuseum eingesehen und abgeschrieben werden, was eine sehr dankbare Aufgabe für den Lehrer der betreffenden Gemeinde ist. Die kleine Mühe des Abschreibens bringt reiche Frucht im lebendigen heimatlichen Ge

Schichtsunterricht und ist ein dankbarer Stoff für die ländlichen Volksbildungsabende.

Das gilt auch von den 48 Weistümern, die der verdienstvolle und unvergessene Heimatforscher Dr. Ludwig Wirz (+ 1928) ab= und aufschrieb, und ein wertvoller Besitz des Kreisarchivs sind. Es handelt sich um folgende Weistümer:

1. Von Adendorf-Eckendorf 1403 (in lateinischer Sprache).

2. Des Gerichtes und Hofes Adendorf 1404 (in lateinischer Sprache).

3. Das Ahrweiler Schöffenweistum 16. Jahrhundert.

4. Weistum d. Blankenheimer Hofes 1580.

5. Das Prümsche=Ahrweiler Hof ding zu Ahrweiler 18. Jahrhundert.

6. Landmannsweistum des Hauses Altenahr 1569.

7. Defensionsordnung des Amtes Altenahr 1596.

8. Altenahrer Weistum 1622.

9. Altenahrer Weistum 1656.

10. Altenahrer Weistum über Bescheinigung der Schöffen wegen Düngung der kurfürstlichen Weinberge 1605.

11. Altenahrer Weistum des Gerichtes über Wein= und Bierzapfen, Brotbacken und Salzhandel 1605.

12. Wildförster-Weistum des Amtes Altenahr 16. Jahrhundert.

13. Die Schöffen von Altenahr geben den Gerichtsgeschworenen zu Rode, Freisheim, Burg und Kirchsahr Rechtsanweisung über die Höhe gerichtlicher Strafen. 1508.

14. Wildforsterweistum des Amtes Altenahr (Kesseling, Altenahr, Hönningen, Herschbach) 1604.

15. Weistum der Schöffen des Hauptgerichtes Altenahr in der Klage der Abtei Steinfeld gegen die Gemeinde Marmagen 1585.

16. Weistum des Essener Hofes zu Breisig 14. Jahrhundert.

17. Weistum des Landes Breisig vor 1311.

18. Verzeichnis der Markgenossen in Breisig 1337.

19. Ordnung der Breisiger Waldmark 1370.

20. Weistum der Breisiger Mark 1405, 1510.

21. Breisiger Gerichtsordnung 1474.

22. Die Einwohner von Denn huldigen dem Erzbischof von Köln und widerrufen die dem prümschen Vogt von Kesseling geleistete Huldigung.

23. Steinfelder Hof in Fritzdorf 1524.

24. Weistum der Steinfeidischen Güter in överich und Fritzdorf 1525.

25. Grenzweistum der Herrlichkeit Fritzdorf 1634.

26. Weistum des Thönishofes zu Gelsdorf 1532.

27. Das Weistum des Geller Hofes zu Vettelhoven 1705.

28. Gerechtigkeit des Hofes St. Pantaleon Köln zu Heppingen 18. Jahrhundert.

29. Weistum zu Hönningen (Ahr) 1492.

30. Weistum der Herrlichkeit Kaltenborn 1574 und Hohe Acht 1578.)

31. Weistum der Schöffen zu Kesseling ; über die Rechte des Erzbischofs von Köln 1395.

32. Schöffenweistum zu Kesseling 1548.

33. Weistum der Vogtei Kesseling 1556/ 1605.

34. Weistum des Hofes St. Gereon in Kirchdaun 17. Jahrhundert.

35. Schöffenweistum zu Königsfeld 1532.

36. Weistum des Geschworenengerichtes zu Kreuzberg 17. Jahrhundert.

37. Hofweistum zu Kreuzberg 1600.

38. Rechte und Besitz des Hauses Kreuzberg 18. Jahrhundert.

39. Landkroner Weistum 1397.

40. Regeln für die Verpachtung des Zehnten des Stiftes Münstereifel 15. Jahrh.

41. Grafschaft Neuenahr: Schatz, Zins, Pacht, Renten, Gefalle 15. Jahrhundert.

42. Weistum der Gemeinde ödingen 1566.

43. Graf Adolf von Berg ändert das Gerichtsverfahren (sehr interessant) in der Stadt Remagen 1289.

44. Protestschreiben des Remagener Stadtrates an den Vogt wegen Schatz 1697.

45. Hofding des Hofes St. Kunibert in Remagen 1676.

46. Weistum des Kunibertushofes in Remagen 1744.

47. Weistum über die vier Landschaften zu Schuld 1632.

48. Leistungen der Leute von Unkelbach an das Stift Münstereifel.

Außer diesen angeführten 64 Weistümern aus dem Kreisgebiet finden wir in Urkunden noch weitere Weistümer; z. B. ein Weistum aus der „Bodendorfer Gerichtskiste". Auch Privatleute sind noch im Besitze von heimischen Weistümern. So besitzt Herr Eduard Schütz von Lantershofen ein interessantes Weistum. Wir bitten hiermit alle Kreisbewohner, die in ihrem Besitze befindlichen Weistümer dem Kreisarchiv zur Abschrift vorzulegen. Für uns alle, besonders aber für den Lehrerstand, gilt auch hier die ernste Mahnungen, deren Befolgung reiche Früchte bringt:

„Was du ererbt von deinen Vätern hast,
erwirb es, um es zu besitzen!"