Wappen und Flaggen des Bundes und unseres Landes Rheinland-Pfalz und das Wappen des Kreises Ahrweiler

von Heinrich Olbrich

In jedem Staat sind Wappen und Flaggen Sinnbilder staatlicher Gewalt. Es sind Symbole, die von uns zwar beachtet und gewertet werden, aber ohne daß wir uns im allgemeinen über ihren Sinngehalt, ihre Herkunft bzw. ihre Geschichte eine erschöpfende Antwort geben können.

Wappen und Flaggen sind aber nicht nur Wahrzeichen staatlicher Gewalt, sie sind im tieferen Sinn ihrer Bedeutung die äußeren Zeichen für nationale Einheiten, für Zusammenschlüsse großer Menschengruppen, die sich als ein Volk betrachten und fühlen. Unter ihren Fahnen haben die Völker immer wieder ihre politischen Ziele verfolgt.

Aber darüber hinaus sind Flaggen und ihre Farben auch Symbole für Weltanschauungen, wie z. B. das Sternenbanner als Wahrzeichen der freien demokratischen Vereinigten Staaten von Nordamerika geschaffen worden ist. Und als Künderin einer neuen politischen Zielsetzung erstreben die Völker Europas die europäische Einigung und Zusammenarbeit unter einer neuen Europafahne.

Da Wappen und Flaggen oft auf sehr ehrwürdige Vergangenheiten und Überlieferungen und damit in ferne geschichtliche Zeiten zurückgreifen, ist es lohnend und wertvoll, wenn wir dem Werden der in unserer Darlegung genannten Wappen und Flaggen eine kurze Betrachtung widmen. Dabei müssen wir auf geschichtliche Vorgänge zurückgreifen.

Das Wappen entstand in der Blütezeit des Rittertums. Wappen kommt her von „wâpen", einer Waffe, die der Abwehr diente. Das war der Schild, der den Ritter beim Kampf gegen Stich, Hieb und Pfeil schützen sollte. Diese Schilde wären durch Be= schlage verziert und auch bemalt. Dabei haben die Ritter darauf geachtet, daß nur sie und ihre Geschlechter die ihnen charakteristischen Verzierungen in Beschlägen und Bemalungen behielten. Man konnte somit bereits das Herkommen eines Ritters an seinem Schild erkennen.

Diese Kennzeichnung war auch deshalb notwendig geworden, weil im 12. Jahrhundert eine Veränderung in der Bewaffnung der Ritter eintrat. Bis dahin trugen sie zum Schutz des Hauptes einen metallenen Helm, wobei das Antlitz offen war und jeder Kämpfer seinen Gegner am Gesicht erkennen konnte. Als aber der sogenannte Topfhelm aufkam, der auch das Gesicht durch das Visier verdeckte, waren der Schild und oft dazu ein Helmbusch die rinzigen Erkennungszeichen für einen Streiter, die jedoch für jedes Geschlecht unverändert blieben. Die Helmzier, das Kleinöd, wurde auch in Abbildung über den Schild gesetzt. Meist trugen auch die Pferdedecken über oder unter dem Sattel, die Schabracken, die eben genannte Kennzeichnung der Ritter.

Die Fahne hatte ursprünglich die Form einer Standarte, wie sie noch heute bei kirchlichen Fahnen gebräuchlich ist. Ihre Geschichte greift ins Altertum zurück, als sie als besonderes Zeichen für eine Truppe im Kampfe vorangetragen wurde. Die Fahne war schon früh Symbol der Herrschaft über ein Land. In der Zeit Karls des Großen gab es schon im Lateranpalast in Rom ein Mosaik, auf dem der Apostel Petrus dem Frankenkönig Karl die Fahne reichte als Zeichen für die Übergabe der Herrschergewalt über Rom. Die Farben der Fahnen waren aber meist die bevorzugten Farben der Wappen.

Die flaggen sind das Kennzeichen von Schiffen hinsichtlich ihrer Nationalität und ihrer Eigentümer und waren schon im Altertum bekannt. Mit der Ausweitung des Schiffsverkehrs auf alle Ozeane wuchs die Bedeutung der Flagge immer mehr. — Im Laufe der Jahrhunderte sind die Unterschiede zwischen Flaggen und Fahnen so verwischt worden, daß die Bezeichnung Flagge auch als Hoheitszeichen des Staates schlecht" hin gebraucht worden ist.

Das Wappen des Bundes

Am 20. Januar 1950 wurde das heutige Bundeswappen Symbol der Bundesrepublik Deutschland. Auf goldenem Untergrund im Schild zeigt es den schwarzen Adler mit rotem Schnabel und roten Fängen.

Der Adler war bereits das Symbol des römischen Kaisers. Auf dem berühmten geschnittenen Stein am Lotharkreuz im Domschatz zu Aachen sehen wir den Kaiser Augustus, der den Stab mit dem daraufsitzenden Adler in der Hand hält. Auch in der Stadtbibliothek zu Trier finden wir gleichfalls den Adler als Symbol in der Darstellung des Kaisers Konstantin und seiner Familie. Auch der Frankenkönig, der die Kaiserwürde erhielt, übernahm den Adler als Symbol kaiserlicher Herrschaft. Als Kaiser Karl der Große in Aachen seinen Palast erbauen ließ, prangte über der Pfalz  der Adler.

Das Bundeswappen

Nach dem Aufkommen der Wappen ließ der Kaiser den Adler in schwarzer Farbe auf goldenem Grund in seinen Schild aufnehmen. Auch bei der Begründung des neuen Deutschen Reiches griff man auf den Adler als das deutsche Wappenbild zurück, das auch durch die Bekanntmachung des ersten Reichspräsidenten vom 11. November 1919 als Symbol der Republik Deutschland beibehalten wurde.

Der Adler in unserem Bundeswappen bedeutet nicht mehr einen Herrschaftsanrspruch; vielmehr soll mit diesem Wappen der Könige des Mittelalters die große abendländische Tradition fortgeführt werden.

Die Bundesflagge

Bereits im Mittelalter trug man dem Kaiser die Fahne voran, die auf goldenem Grund den schwarzen Adler zeigte. Zu den Farben Schwarz und Gold trat zwar seit dem ausgehenden Mittelalter auch Rot hinzu, weil die Fänge und der Schnabel des Adlers rot gemalt wurden. Rot wurde aber noch nicht in die Farben der Fahne aufgenommen, weil die sogenannte Trikolore — die dreifarbige Fahne — bis zur Neuzeit so gut wie unbekannt war.

In dem Sehnen nach einem neuen Deutschen Reich als dem nationalen Staat aller Deutschen wurden die Farben Schwarz-Rot-Gold zum Symbol (am 9. März 1848) von der deutschen Bundesversammlung in die Bundesfahne aufgenommen, die die Fahne auch des großen deutschen Reiches bilden sollte.

Das Deutsche Reich, das 1871 von Bismarck gegründet wurde, wählte für die Reichsflagge die Farben Schwarz-Weiß-Rot, weil König Wilhelm von Preußen, der nachmalige erste Kaiser, die Farben der Barrikaden des Jahres 1848 ablehnte.

Nach dem Zusammenbruch des Kaiserreichs 1918 griff die Republik von Weimar erneut zum Symbol der Männer von 1848, den Farben Schwarz-Rot-Gold. Das Regime Hitlers beseitigte die Fahne der Republik und setzte zunächst Schwarz-Weiß-Rot und die Fahne seiner Partei nebeneinander, bis schließlich nur die Parteifahne als Reichsbanner verwendet wurde.

Als in den Jahren 1948 und 1949 der Parlamentarische Rat erneut vor die Frage der Bundesfahne in der Republik Deutschland gestellt wurde, entschied man sich mit großer Mehrheit für das Banner des Jahres 1848, also für Schwarz-Rot-Gold.

Landesfahne und Landeswappen von Rheinland-Pfalz

Das schöne Wappen unseres Landes hat der Heraldiker Joseph Decku geschaffen. Im Schild sind die Wappenbilder jener drei größten Territorien sinnvoll vereinigt, die einst Bestandteile des alten Reiches waren. Das rote Kreuz auf silbernem Grund stellt den Anteil des ehemaligen Kurstaates Trier dar, das silberne sechspeichige Rad auf rotem Feld vertritt den einstigen Kurstaat Mainz, und der goldene Löwe auf schwarzem Grund ist das Symbol der Pfalzgrafen.

Eine sogenannte Blattkrone ziert den Schild. Die Flagge unseres Landes trägt die drei im Wappen vorkommenden Farben Schwarz, Rot und Gold. Um sie von der Bundesflagge zu unterscheiden, hat man in die linke obere Ecke das Landeswappen gesetzt.

Wappen des Kreises Ahrweiler

Die „Heimatkunde des Kreises Ahrweiler" von unserem Kreisarchivar Rektor i. R. Jakob Rausch gibt uns folgende Erläuterung: „Das Kreiswappen wurde im Jahre 1927 vom preußischen Staatsministerium nach dem Entwurf von Staatsarchivrat Dr. Hirschfeld unter Mithilfe von Kreisarchivar Federle dem Kreise verliehen. Das Kreiswappen ist viergeteilt. Im oberen linken Teile sehen wir das kurkölnische schwarze Kreuz auf silbernem Felde. Vom 13. Jahrhundert bis 1795 gehörte ein großer Teil des Kreises zu Kurköln. Da dieser kurkölnische Teil von 1100 ab 150 Jahre zur Grafschaft Are gehörte, so zeigt das obere rechte Feld den schwarzweißen Adler auf goldenem Grunde. Im linken unteren Felde sehen wir den jülichschen schwarzweißen Löwen mit roten Waffen auf goldenem Grunde. Die Ämter Bad Neuenahr, Ringen, Remagen und Sinzig und das Kirchspiel Hummel waren im Mittelalter im Jülichschen Besitz. Das rechte untere Feld zeigt das Wappen der ehemaligen Rheinprovinz. Der silberne gewellte Schrägbalken im grünen Feld versinnbildlicht den Rhein in der grünen Landschaft. Von 1815 bis 1945 gehörten wir zur Rheinprovinz und jetzt noch zu den rheinschen Landen, so daß das letzte Feld auch noch für die Gegenwart zutrifft."