Honerath, Hof und Dorf

VON JAKOB RAUSCH

Honerath/Eifel
Foto: H. Esch

Honerath liegt westlich von Adenau an der Landesstraße 10 in einer Höhenlage von 400 Meter. Was bedeutet der Name Honerath? Das Grundwort Rath weist auf eine Rodung hin. Diese Rodung gehörte in fränkischer Zeit einem Huonen, dem Führer einer Hundertschaft. Neben Honrat tritt im Mittelalter auch die Kurzform Hunnert auf. Der Ort gehörte bis 1200 zur Grafschaft Are und nach deren Teilung zur Grafschaft Are-Nürburg. Da die Grafen von Are-Nürburg 1276 ausstarben, fiel diese Grafschaft an das Erzbistum Köln. Durch das ganze Mittelalter bis 1794 gehörte Honerath zum kurkölnischen Amte Nürburg und zur Pfarrei Adenau. Honerath hat eine Gemarkung von 200 ha = 800 Morgen und zählte im Mittelalter nie mehr als 10 Familien mit 60 Einwohnern. Heute zählt Honerath 120 Bewohner. Der Ort erhielt sein Gepräge durch einen Herrenhof, zu dem über 500 Morgen der Gemarkung, also 40%, gehörten.

Das Gesamt-Areal dieses Hofes bestand außer dem Garten und Baumgarten aus etwa 300 Morgen, von denen jedoch im 17. Jahrhundert nur 30—31 Morgen als Acker und 16—17 als Benden, im 18. ungefähr 48 Morgen Acker und 28 Morgen Benden in Kultur waren, der Rest Heide und Busch geblieben war. Bende (Beune, Beine, Benn, Bunde) war ein aus der Allmende eines Dorfes ausgeschiedenes, meist mit Hecken abgegrenztes Grundstück, das dem Flurzwang und Weidegang nicht unterlag und gesondert genutzt wurde.

Im Anfang des 15. Jahrhunderts befand sich das Lehen im Besitz Johannes Kessels von Nürburg, genannt Honrat, dessen Vorfahren es, nach dem Beinamen zu urteilen, schon längere Zeit besessen haben werden. Unter dem 26. April 1410 gestattete ihm der Lehnsherr, Haus und Hof sowie ein halbes Burglehen zu Nürnberg seiner Gattin Eva zur Leibzucht zu verschreiben. Im Jahre 1468 empfing sein Sohn Johann der Alte die Belehnung mit dem ersteren, und diesem scheint wieder ein gleichnamiger Sohn im Besitz des Hauses gefolgt zu sein; wenigstens wurde im Jahre 1512 Johann Blankart, Vogt zu Ahrweiler, mit demselben, wie es Johann Kessel von Nürburg gehabt, belehnt.

Vierzig Jahre später war Honnerath in der Hand Wilhelms von Daun zu Daun, dessen Sohn Peter Augustin zuerst wieder im Jahre 1609 die Belehnung mit demselben empfing, was seit beinahe einem Jahrhundert versäumt worden war. Peter Augustin von Daun hinterließ drei Söhne: Cunno, Johann Dietrich, der 1616 Hauptmann in spanischen Diensten war, und Peter Augustin. Letzterer wurde nach dem Ableben des ältesten Bruders im Jahre 1618 mit dem Hofe zu Honnerath belehnt. Das Haus war ein „landtagsfähiger Rittersitz". Seine Besitzer waren also Mitglieder des Kurkölnischen Landtages, der in Bonn tagte. Hier saßen sie auf der Ritterbank und gehörten zum 3. Stande des vier Stände zählenden Landtages. Der Hof, der Jagd- und Fischerei-Berechtigung besaß, war damals nicht mehr vorhanden, wurde aber um die Mitte des 17. Jahrhunderts wieder aufgebaut. Der Hof, dessen Ertrag der zuletzt erwähnte Inhaber auf 11 Malter Korn und 2.0 Malter Hafer angab, war schon im Jahre 1556 durch eine Bürgschaft für 500 Taler, welche ein Joachim von Schönenburg von der Johanniter-Commende zu Adenau geliehen, dieser verpfändet worden, und da die Nachkommen desselben ihren Verpflichtungen nicht nachkamen, wurden sie durch Prozesse und Beschlagnahmen tief verschuldet. Peter Augustin von Daun sah sich daher genötigt, die lehnsherrliche Einwilligung zum Verkauf nachzusuchen, konnte sie aber weder im Jahre 1624, wo der damalige Johanniter-Commendator zu Adenau 2000 Tlr. geben wollte, noch 1635, wo ein gleiches Gebot geschah, erhalten. Mit einem anderen Gläubiger, dem kölnischen Hofrat Franz Fabri, der gleichfalls eine Summe auf dem Hof stehen hatte, stand er wegen des Ankaufs in Unterhandlung, da ereilte den kinderlosen Besitzer im April jenes Jahres der Tod. Seine mit Franz Ludwig von Warsberg, dem Herrn von Rheineck, vermählte Schwester Barbarina Elisabeth schloß nach nunmehr erteilter Zustimmung des Erzbischofs den Verkauf ab, und der Ankäufer erhielt im Jahre 1651 die Belehnung mit dem Haus und Hof zu Honnerath. Er vererbte dasselbe im Jahre 1670 auf seinen Sohn Johann Gabriel Fabri, der ebenfalls Kurfürstlicher Hofrat und Syndikus der Kölnischen Ritterschaft war.

Der älteste seiner Söhne, Forbenius Gervinus, welchem das Lehn in der Erbteilung zugefallen und 1696 verliehen war, verkaufte es im Jahre 1706 kurz vor seinem Tode an den kölnischen Amtsverwalter zu Nürburg, Wilhelm Dietrich Bewer, ohne jedoch die lehnsherrliche Einwilligung dazu eingeholt zu haben. Erst seinem Bruder, dem kurfürstlichen Hofrat Ferdinand Fabri, den er zu seinem Universalerben eingesetzt hatte, wurde dieselbe trotz des Protestes eines zweiten Bruders, Heinrich Anton, erteilt.

Neues Gemeindehaus
Foto: H. Esch

Johann Anton Bewer, der Sohn des obigen, überließ das Lehen seinerseits wieder im Jahre 1750 dem damaligen Pächter des Hofes, Jacob Koll, der denselben in Gemeinschaft mit einem Bürger zu Nürburg, namens Thei-ßen, für 4000 Tlr. erwarb, jedoch nur für sich die Belehnung erwirken konnte. Dieselbe wurde seinem Sohne noch in den Jahren 1770 und 1784 erteilt.

Weitere Notizen über Honerath entnehmen wir dem Koblenzer Staatsarchiv: 1728: Erzbischof Chemens August belehnt Anton Bewer mit dem Herrenhof in Honerath. Die Familie Bewer besaß auch das Haus Zur Mühlen in Adenau.

1757: Clemens August belehnt Jakob Koll mit diesem Hof.

1755: Jakob Koll klagt gegen den kurfürstlichen Förster wegen Störung der Forstberechtigung.

1751—1757: Familie Koll klagt gegen die Waldbenutzung im Walde Hustert.

1758: Im Siebenjährigen Kriege mußten Adenau und Honerath 540 Rationen an Heu und Hafer in das französische Magazin in Polch liefern.

1750—1730 wird die Familie Koll wieder mit dem Hof belehnt.

1794 lieferten Adenau und Honerath Hafer in das französische Magazin in Hellenthal.

Zur Geschichte der Kapelle

Immer wieder baten die Honerather um Errichtung einer Kapelle, zumal 1683 der Bau derselben durch eine Stiftung gesichert war. Trotzdem lehnte der Erzbischof in Köln ab. So erhielt Honerath erst 1897 eine Kapelle, die 1898 eingeweiht wurde. Diese Kapelle erhielt 1929 zwei Glocken. Vor der Kapelle steht ein Lavakreuz mit folgender Inschrift: „Anno 1718 den 8. August ist im hier liegenden Weyer ertrunken Herr Johannes Cornelius Bauer von Adenau. C.A.R.I.P."