Verwaltungsreform im Landkreis Ahrweiler

VON LANDRAT HEINZ KORBACH

Für die Menschen der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ist die Fahrt zum Mond schon nichts Neues mehr. Der Jumbo-Jet befördert heute Hunderte von Menschen über weite Strecken der Erde. Es ist unverkennbar, die technische Entwicklung schreitet in immer schnellerem Tempo voran. Dieser Fortschritt bleibt jedoch für unsere Lebensverhältnisse nicht ohne Auswirkungen. Darum hat die industrielle und technische Entwicklung die Lebensverhältnisse in den letzten 100 Jahren total verändert. Das Dorf, die Gemeinde ist nicht mehr gleichzeitig Wohnsitz;, Ausbildungs-, Arbeitsund Freizeitort. Die Mobilität der Bevölkerung hat hier einen Wandel geschaffen. Die Menschen fahren täglich über weite Strecken in die Städte oder industriellen Ballungsgebiete, um dort die Schulen zu besuchen oder ihrer Beschäftigung nachzugehen. Hier lernen sie auch die Annehmlichkeiten der Städte kennen und schätzen, Die Folge davon ist eine Urbanisierung des ländlichen Raumes. Die von den ländlichen Bewohnern angenommenen städtischen Lebensgewohnheiten bedingen auch bei diesem Bevölkerungsteil den Wunsch nach Nutzung von Einrichtungen, die für die Stadtbevölkerung selbstverständlich sind. Genannt seien nur ausreichende Wasserversorgung, Abwasser- und Müllbeseitigung, gut ausgebaute Straßen, Sporc-und Spielplätze sowie Frei- und Hallenbäder. Daher ist auch die Aufgabenstellung für die Gemeinden gegenwärtig anderer Art, als dies noch im 19. Jahrhundert der Fall war. Die Aufgaben der Daseinsvorsorge haben die Ordnungsfunktion als primäre Aufgabe der Gemeinde verdrängt. Das gilt aber nicht nur für die Gemeinden, sondern auch für die übrigen Gebietskörperschaften bis hin zum Staat. Zur Erfüllung der gewandelten Aufgaben stand aber noch eine Verwaltungsstruktur zur Verfügung, die in der agrarwirtschaftlich geprägten Welt des vergangenen Jahrhunderts entstanden ist. Es war daher nicht verwunderlich, daß sich deren Mängel auf allen Gebieten mehr und mehr zeigen, so daß der Ruf nach einer Reform im gesamten Bundesgebiet immer lauter wurde. Hinzu kommt für die Gemeinden die Tatsache, daß eine wirtschaftliche Nutzung gemeindlicher Einrichtungen und Dienstleistungen erst bei einer bestimmten Größenordnung möglich ist, so daß sich für die kleineren Gemeinden schon von daher Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit ergeben, denen nur durch größere Gemeinden begegnet werden kann. Der technische Fortschritt erzwingt also auch im kommunalen Raum wie im Bereich der Wirtschaft einen Trend zu größeren Einheiten. Die Erfordernisse einer allumfassenden 1fer-waltungsreform hat auch das Land Rheinland-Pfalz erkannt und eine eingehende Untersuchung über Möglichkeiten der Verbesserung und Straffung eingeleitet. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen haben dann Niederschlag in den Verwaltungsreformgesetzen gefunden, von denen das erste 1966 erlassen wurde. Die territoriale Verwaltungsreform im kommunalen Bereich läßt sich zeitlich in zwei Phasen unterteilen, nämlich in die Maßnahmen, die 1969 verwirklicht wurden und die Maßnahmen, die 1970 wirksam wurden. Den Anfang machte das Dritte Verwaltungsvereinfachungsgesetz mit der Reform der Landkreise, wobei jedoch das Rhein-Mosel-Gebiet und das Gebiet der nordwestlichen Eifel ausgenommen wurden. Im gemeindlichen Bereich erhielt sie den entscheidenden Anstoß durch den Urantrag der CDU, SPD und FDP, betr. Entwurf eines Vierten Landesgesetzes über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz (betr.: Eingemeindung und Zusammenlegung von Gemeinden), der am 10. Juli 1968 im Ländtag eingebracht wurde, dem am 22. Oktober 1968 der Urantrag eines Fünften Verwaltungsvereinfachungsgesetzes mit weiteren Eingemeindungen und Zusammenlegungen folgte. Diese beiden Gesetze enthielten für unseren Kreis die Neubildung der Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler und Remagen sowie der Gemeinden Bad Breisig und Ahrbrück und die Vergrößerung der Stadt Sinzig sowie der Gemeinde Altenahr. Die neue Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde gebildet aus den Städten Ahrweiler und Bad Neuenahr sowie den Gemeinden Gimmigen, Heimersheim, Kirchdaun und Lohrsdorf. Sie weist eine Bevölkerung von 25443 Einwohnern und eine Fläche von 57,61 qkm auf und ist damit die größte Gemeinde des Kreises, für die das Gesetz die Möglichkeit einräumt, auf Antrag zur großen kreisangehörigen Stadt erklärt zu werden. Davon hat die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler bisher jedoch noch nicht Gebrauch gemacht.

Die Stadt Remagen wurde aufgelöst und mit dem Gebiet der gleichfalls aufgelösten Gemeinden Oberwinter, Gedingen, Rolandswert und Unkelbach zu einer neuen Stadt Remagen mit 13642 Einwohnern und einer Größe von 33,08 qkm zusammengeschlossen. Bis auf die Gemeinde Bodendorf sind damit alle Gemeinden der frühere^" Verbandsgemeinde Remagen in der Stadt Remagen aufgegangen. Aus den aufgelösten Gemeinden Bad Niederbreisig, Oberbreisig und Rheineck wurde eine neue Gemeinde Bad Breisig gebildet, der am 11. Mai 1970 die Bezeichnung „Stadt" verliehen wurde. Sie hat 5892 Einwohner und eine Fläche von 20,22 qkm und ist Sitz der Verwaltung der Verbandsgemeinde Bad Breisig. Aus den aufgelösten Gemeinden Ahrbrück, Brück (Ahr) und Pützfeld wurde eine neue Gemeinde Ahrbrück gebildet, die nunmehr 1186 Einwohner und eine Größe von 12,62 qkm aufweist.

In die Stadt Sinzig wurden sämtliche Gemeinden der Verbandsgemeinde Sinzig, also Franken, Köisdorf, Löhndorf und Westum sowie auf eigenen Wunsch die Gemeinde Bodendorf aus der aufgelösten Verbandsgemeinde Remagen eingegliedert. Durch diesen Zusammenschluß vergrößerte sich die Stadt Sinzig auf 12199 Einwohner. Ihre Flächengröße beträgt 40,96 qkm. Durch die Bildung der Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler und Remagen sowie die Eingliederungen in die Stadt Sinzig waren auch die bis dahin bestehenden Verbandsgemeinden Bad Neuenahr, Remagen und Sinzig aufgelöst, an deren Stelle nunmehr die verbandsgemeindefreien Städte traten.

Nach Abschluß der ersten Phase der gemeindlichen territorialen Verwaltungsreform am 7. Juni 1969, dem Tag des Inkrafttretens der Verwaltungsreformgesetze, bestand der Landkreis Ahrweiler aus sechs Verbandsgemeinden und 86 Gemeinden.

Die zweite Phase der Verwaltungsreform wurde eingeleitet mit dem Siebten Verwaltungsvereinfachungsgesetz, durch das die Kreisreform auch im Rhein-Mosel-Gebiet und in der nordwestlichen Eifel vollzogen wurde. Ihm folgten gleichzeitig das Achte und Neunte Verwaltungs-Vereinfachungsgesetz. Das Siebte Verwaltungsvereinfachungsgesetz brachte mit Wirkung vom 7. November 1970 eine beträchtliche Veränderung des äußeren Zuschnitts des Kreises Ahrweiler, in dem es bestimmte: „Die Verbandsgemeinde Brohltal wird in den Landkreis Ahrweiler eingegliedert." Dieser aus Teilen des Kreises Mayen gebildeteten Verbandsgemeinde gehören an

  1. die Gemeinden Dederibach, Königsfeld, Nie-derdürenbach, Niederzissen, Oberdürenbach, Oberzissen, Ramersbach und Schalkenbach aus dem Landkreis Ahrweiler und
  2. die Gemeinden Brenk, Burgbrohl, Engeln, Galenberg, Glees, Hohenleimbach, Kempenich, Spessart, Wassenach, Wehr und Weibern aus dem aufgelösten Landkreis Mayen. Dabei war die Gemeinde Burgbrohl in. der ersten Phase aus den aufgelösten Gemeinden Burgbrohl, Niederoberweiler und Oberlützingen mit 3069 Einwohnern gebildet worden.

Eine weitere Gemeinde wurde mit Niederlüt-zingen in den Kreis Ahrweiler eingegliedert, die aufgelöst und mit der gleichfalls aufgelösten Gemeinde Brohl zu einer neuen Gemeinde „Brohl-Lützing" zusammengeschlossen und der Verbandsgemeinde Bad Breisig zugeteilt wurde.

Der Kreisausschuß des Kreises Ahrweiler tagte im Seehotel „Maria Laach"
Foto: H. Esch

Damit wurde der Landkreis Ahrweiler um zwölf Gemeinden des aufgelösten Landkreises Mayen mit 10741 Einwohnern und einer Fläche von 91,79 qkm angereichert. Dem stand gegenüber der Verlust der Gemeinde Nohn mit 426 Einwohnern und einer Fläche von 11,08 qkm, die der Verbandsgemeinde- Hillesheim und somit dem Landkreis Daun zugeordnet wurde. Insgesamt betrachtet ging also der Landkreis Ahrweiler aus dieser Verwaltungsreform, durch die die Zahl der Landkreise in Rheinland-Pfalz von 39 auf 26 verringert Wurde, gestärkt hervor, und zwar um 10325 Einwohner Und eine Fläche von 80,71 qkm. Er stellt sich heute mit einer Fläche von 787 qkm, einer Einwohnerzahl von 106767 und einer Bevölkerungsdichte von 136 Einwohnern je Quadratkilometer dar, so daß er in Rheinland-Pfalz nach der Bevölkerungszahl an neunter und nach der Fläche an zehnter Stelle aller Landkreise rangiert. Das bedeutet, daß er mit der Bevölkerung und der Fläche über dem Durchschnittswert der Landkreise liegt, der bei der Einwohnerzahl 102274 und bei der Gebietsfläche rd. 740 qkm beträgt.

Bei den Beratungen der Verwaltungsvereinfachungsgesetze war angeregt worden, die Gemeinde Müllenbach der Verbandsgemeinde Kellberg und damit dem Landkreis Daun zur zuordnen. Dem konnte jedoch unter Hinweis auf die unbedingt notwendige einheitliche Verwaltung des gesamten Nürburgringes erfolgreich begegnet werden. Die Zuordnung der Gemeinde Nohn zur Verbandsgemeinde Hillesheim im Landkreis Daun konnte leider nicht verhindert werden, nachdem sich die Gemeindevertretung einmal für diese Maßnahme ausgesprochen hatte.

Entscheidende Veränderungen der inneren Verwaltungsstruktur des Kreises wurden in dieser zweiten Phase aber auch durch die räumliche Neuordnung der Verbandsgemeinden hervorgerufen. Bereits in der Verbandsgemeindeordnung von 1968 ging der Gesetzgeber für Verbandsgemeinden von einer Einwohnerzahl von 7500 aus, bestimmte gleichzeitig aber, daß nach Möglichkeit eine höhere Einwohnerzahl anzustreben sei. Dieser Richt größe entsprachen jedoch viele Verbandsgemeinden nicht, die zunächst aus den bestehenden Ämtern unverändert als Verbandsgemeinden fortbestanden. Deshalb war hier eine Anpassung notwendig, die jetzt vollzogen wurde. Für unseren Raum bedeutete dies, daß die Verbandsgemeinden Niederzissen, Adenau und Antweiler aufgelöst wurden und an ihre Stelle ab 7. November 1970 die Verbandsgemeinden Adenau und Brohltal traten. Der Verbandsgemeinde Brohltal gehören alle Gemeinden der aufgelösten Verbandsgemeinde Niederzissen sowie die bereits erwähnten Gemeinden aus dem aufgelösten Landkreis Mayen an, die den gleichfalls aufgelösten Verbandsgemeinden Burgbrohl und Kempenich zugeordnet waren. ,Mit 15189 Einwohnern, einer Fläche yön 144,30 qkm und 19 Gemeinden ist die Verbandsgemeinde Brohltal nunmehr die einwohnermäßig größte des Kreises. Sie unterstellt erstmals das gesamte Gebiet des oberen Brohltales unter eine einheitliche Verwaltung. Die flächenmäßig größte Verbandsgemeinde des Kreises ist die neugebildete Verbandsgemeinde Adenau, der sämtliche Gemeinden der aufgelösten Verbandsgemeinde Adenau sowie mit Ausnahme der Gemeinde Nohn auch sämtliche Gemeinden der aufgelösten Verbandsgemeinde Antweiler angehören. Bei 13042 Einwohnern und 39 Gemeinden, davon eine Vielzahl sogenannter Kleinstgemeinden, erstreckt sie sich auf eine Fläche von 257,86 qkm, also über fast ein Drittel des gesamten Kreisgebietes. Die Verbandsgemeinde Bad Breisig wurde um die schon genannte Gemeinde Niederlützingen mit 955 Einwohnern und eine Fläche von 6,85 qkm aufgestockt, so daß sie nunmehr vier Gemeinden mit 10037 Einwohnern und eine Fläche von 41,90 qkm umfaßt. Unverändert in ihrem Zuschnitt blieben die Verbandsgemeinde Altenahr und Ringen, obwohl die Verbandsgemeinde Ringen mit 6742 Einwohnern nicht die geforderte Mindesteinwohnerzahl erreicht. Sie soll daher nach dem Willen des Gesetzgebers zu einem späteren Zeitpunkt in die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler eingegliedert werden. Im Zuge der Verwaltungsreform hat der Landtag auch einem berechtigten Anliegen der Gemeinde Brohl Rechnung getragen und eine neue Gemeinde „Brohl-Lützing" gebildet. Durch diese Maßnahme erhielt die stark expandierende Industriegemeinde Brohl das unbedingt benötigte Hinterland für eine weitere räumliche Ausdehnung der Wohnlage. Erfreulicherweise haben sich auch weitere Gemeinden für einen freiwilligen Zusammenschluß ausgesprochen, und zwar: .

  1. die Gemeinden Leimbach und Gilgenbach für die Auflösung der Gemeinde Gilgenbach und deren Eingliederung in die Gemeinde Leimbach,
  2. die Gemeinden Jammelshofen und Kalten-born für die Auflösung der Gemeinde Jammelshofen und deren Eingliederung in die Gemeinde Kaltenborn,
  3. die Gemeinden Hummel, Blindert und Pit-scheid für die Auflösung aller Gemeinden und die Bildung einer neuen Gemeinde Hümmel.

Diese freiwilligen Zusammenschlüsse wurden gleichfalls wirksam mit dem 7. November 1970. Mit Wirkung vom 20. März 1971 wurde der freiwillige Zusammenschluß der Gemeinden Lind, Obliers und Plittersdorf zu einer neuen Gemeinde Lind vollzogen. Durch diese Zusammenschlüsse haben die genannten Gemeinden nunmehr folgende Größe:

Leimbach Kaltenborn
Hummel
Lind

428 Einwohner
382 Einwohner
479 Einwohner
447 Einwohner

15,64 qkm 21,89 qkm 15,84 qkm 12,32 qkm

Aus der folgenden Übersicht ergibt sich die neue Größenordnung der Verbandsgemeinden.

Verbands-
gemeinde

Fläche in qkm

 

Wohn-
bevölkerung

Bevölkerungs-
dichte

Anzahl der
Gemeinden

davon Gemeinden
mit weniger als
300 Einwohnern

Adenau

257,86

13042

51

39

25

Altenahr

149,28

10473

70

13

4

Bad Breisig

41,90

10037-

240

4

Brohltal

144,30

15 189

105

19

3

Ringen

62,04

6742

109

12

1

Zwischen weiteren Gemeinden sind noch Verhandlungen wegen eines Zusammenschlusses im Gange, die voraussichtlich zum 1. Januar 1972 wirksam werden sollen.

Unter Berücksichtigung der gemeindlichen Zusammenschlüsse auf Grund gesetzlicher Maß^ nahmen und freiwilliger Vereinbarungen besteht der Kreis Ahrweiler Mitte 1971 aus drei verbandsgemeindefreien Städten und fünf Verbandsgemeinden mit 87 Gemeinden.

Da die territoriale Verwaltungsreform nach dem erklärten Willen der Landesregierung Hand in Hand mit einer funktionalen Verwaltungsreform gehen sollte, wurden zum 1. Juli 1971 auch die ersten Verwaltungsaufgaben auf Grund des Elften Verwaltungsvereinfachungsgesetzes vom Landratsamt Ahrweiler auf die Verbandsgemeinden und verbandsgemeindefreien Städte bzw. das Polizeiamt Bad Neuenahr-Ahrweiler übertragen. Mit dieser Maßnahme sollte der auf Grund des größeren räumlichen Zuschnitts gegebenen verstärkten Verwaltungskraft dieser Gebietskörperschaften Rechnung getragen werden. Gleichzeitig bedeutete dies jedoch einen merklichen Einschnitt in den Aufgabenkreis des Landratsamtes Ahrweiler.

Als wichtigste Aufgaben wurden übertragen: Das Paßwesen, die Polizeistundenverlängerung, der Vollzug des Immissionsschutzgesetzes, die Gewährung der Gas-/Öl-Betriebsbeihilfe, der Vollzug des Gaststättengesetzes und der Verordnung über Speiseeiswirtschaften, die Erteilung der Einzelhandelserlaubnis, die Genehmigung und Überwachung der Getränkeschankanlagen, die Verhinderung der Fortsetzung eines

ungenehmigten Gewerbebetriebes sowie für den Bereich der Gemeindestraßen u. a., Bestimmung der Anbringung von Verkehrszeichen, der Anordnung, von Verkehrsbeschränkungen usw. Das Kraftfahrzeugzulassungswesen soll nach dem Gesetz und den derzeitigen Überlegungen zum 1. Januar 1971 übergehen, so daß der Bürger in Zukunft bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen und Sinzig sein Kraftfahrzeug zulassen kann. Weitere Aufgaben aus dem Selbstverwaltungsbereich des Kreises werden noch folgen. Als Ersatz für die aufgegangenen Aufgaben erhält das Landaratsamt Ahrweiler wieder Aufgaben der Bezirksregierung, über deren Umfang bisher jedoch noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Wird die Verwaltungsreform zu Ende sein? Das ist die Frage, die sich dem Leser nach diesem aufdrängt.

Die Betroffenen wünschen es. Jede Verwaltung benötigt Kontinuität und Stabilität, um die vielfältig anstehenden Aufgaben lösen zu können. Trotzdem wird der immer rasanter werdende Strukturwandel, der im Zuge neuer technischer Erkenntnisse folgen wird* auch die öffentliche Verwaltung mit erfassen. Hier heißt es, offen sein für besondere Lösungen. Dies gilt insbesondere im Bereich der kleinen Gemeinden. Dies gilt aber auch für weite Bereiche der Daseinsvorsorge, die in Zukunft überörtlich und damit intensiver und wirtschaftlicher gelöst werden müssen.

Kommunalpolitiker und Verwaltungsfachleute werden heute anders gefordert als in früheren Zeiten. Sie werden zu Managern großer Dienstleistungsbereiche, die für die Funktion des menschlichen Zusammenlebens unentbehrlich sind. Fragen der öffentlichen Verwaltung und. der territorialen Abgrenzungen sollten deshalb jeden interessieren, der sich der Allgemeinheit gegenüber verpflichtet fühlt.