Neue Quellen zur Geschichte des Augustinerinnenklosters Marienthal/Ahr im 18. Jahrhundert

VON DR. KLAUS FLINK

Die archivalische Überlieferung des 1136 durch die Abtei Klosterrath (niederländische Provinz Limburg) im Herrschaftsbereich der Grafen von Saffenberg an der Ahr gegründeten adligen Frauenklosters Marienthal ist sehr schlecht1). Um so wertvoller erscheinen zwei heute im Staatsarchiv Koblenz aufbewahrte Aktenstücke2), die meines Wissens die älteste überlieferte Ansicht und den ältesten erhaltenen Plan3) der Klosteranlage und ihrer näheren Umgebung enthalten und erstaunlicherweise bis heute noch nicht ausgewertet worden sind").

„Euer Churfürstlichen Durchlaucht", so schreibt die Marienthaler Priorin 1725 an den Kölner Kurfürst Clemens August, wird das kleine adlige „Frauenclostergen Marienthal auf der Ahr" untertänigst vorzustellen genötigt, wie, da dasselbe zwischen zwei nur anderthalb kleine Steinwürfe voneinander und entgegen stehenden hohen Bergen auf einem gar engen Boden eingeschränket, bei einfallendem starken Regen das Wasser gar oft wegen des dalängst gehenden Weges und darin fließenden kleinen Baches in unsern Hof, Ställe und Keller häufig eindringt; also zwar, daß neben anderen erlittenen Schäden unsere Kirch- und Sakristeimauern mannhoch allenthalben schier nicht allein grasgrün ausgeschlagen, sondern deren völliger Ruin allgemach zu besorgen sei, wie dann, in specie im jetzt verwichenen Sommer bei einer 2 Stunden lang gewährter Tempeste (Sturm) dieser Weg ein neuer wütender Wasserstrom gewesen und unangesehen, daß unser sämtliches Dienstvolk längst unserer Pforten und Mauern ganze Büsche Stroh, grobe Steine und Pfähle geschlagen hat, ist das Wasser in unseren Hof mit Gewalt hineingedrungen, so daß unser Prior, um großes Unglück und Schrecken zu verhüten, halben Leibes durch das Wasser hat gehen müssen. Da nun dieses große Übel nicht anders abzuwenden ist, als durch Verlegung des genannten Weges um 10 Schritte vom Klosterweg zum Berge in „churcöllnisches territorio" hin, wie auf „anliegendem Schemate" zu ersehen ist, also gelanget an Eure kurfürstliche Durchlaucht unser untertänigst demütiges Bitten, uns dahin Consens zu erteilen, daß wir zur Abwehrung des inskünftig zu erwartenden großen Schadens, wie auch zur besseren Sicherheit des Gotteshauses und Klosters vor dem in Menge bis zu diesen Zeiten herumstreunenden Raub-und Diebgesindels, diesen Weg vom Kloster ab längs die eine Seite des Berges als eben auch über unser sub territorio Coloniensi gelegenen Eigentums auf unsere Kosten verlegen und den Klostergarten mit einer Mauer umgeben zu dürfen. Wir erbieten uns dagegen, auf der Landesgrenze Limitsteine mit dem kurfürstlichen Wappen zu setzen und zur nötigen Bannbegehung zwei Türen in die Mauer machen zu lassen." Die Quelle schildert sehr anschaulich die räumlich beengte Lage des Klosters in einem schmalen Seitental der Ahr und wirft ein bezeichnendes Licht auf die Verkehrsverhältnisse im 18. Jahrhundert. Der hier genannte, durch das ehemalige Hubachtal5) (das ist wohl der alte Bachname) in das nördlich gelegene Hinterland der Ahr führende Weg, ist nichts anderes als ein meist trockener Bachlauf; eine Beobachtung, die sich für diese Zeit bei Talwegen verallgemeinern läßt. Die Folgen stärkerer Regenfälle führt uns die Quelle sehr eindringlich vor Augen.

Grundriß des Klostergartens und Ansicht der Klosterkirche aus dem Jahre 1725

Diese Bittschrift steht zeitlich am Ende einer 2. Wiederaufperiode des Klosters. Im Dreißigjährigen Krieg waren die Klostergebäude 1632 durch schwedische und 1646 durch französische Truppen niedergebrannt und geplündert worden6). Nach notdürftigen Reparaturen begann man 1699 mit dem Bau einer völlig neuen Klosteranlage7), die von dem mittelalterlichen Klosterbau nichts mehr übrig ließ. Im Zuge dieser Neubauten wurde auch die große Gartenanlage errichtet, die sich mit ihren Terrassen bis zur Ahrtalstraße hin erstreckt. Am Ende dieser Wiederaufbauperiode steht die Errichtung der in der Bittschrift genannten Mauer zur Sicherung des Klostergartens, nachdem der Kölner Kurfürst Clemens August die Erlaubnis hierzu erteilt, die Bittschrift also positiv beschieden hatte2).

Über die Gebäude der mittelalterlichen Klosteranlage unterrichtet uns eine Urkunde aus dem Jahre 11768): Innerhalb der Klostergebäude werden die Bäckerei, die Brennerei, die Küche, das Krankenhaus der Schwestern, die Wäscherei, das Hospital und das Haus des Priors genannt. Der Prior und sein Kaplan, die der Vorsteherin des Klosters auch in der Verwal tung der Klostergüter zur Seite standen, wurden vom Abt von Klosterrath ernannt, dem Marienthal unterstand. Die genannten Wirtschaftsgebäude sind als Zeugnis für die wirtschaftliche Selbstversorgung des Klosters zu sehen.

Mindestens bis zum Ausgang des 14. Jahrhunderts muß sich Marienthal der Gunst des Adels der näheren und weiteren Umgebung erfreut haben. Dafür sprechen nicht nur die zahlreichen Schenkungen und Stiftungen - die Reichsministerialien der Burg Landskron erwarben sich auf diese Weise die Grablege für ihr Geschlecht in der Marienthaler Klosterkirche9) -, sondern auch die Tatsache, daß der Kölner Erzbischof Walram sich 1336 gezwungen sah, die Zahl der Schwestern auf 40 zu beschränken10).

Im 15. Jahrhundert scheint Marienthal in eine innere Krise geraten zu sein. Die ursprüngliche Strenge der Ordensregel war gelockert und das Kloster zu einer reinen Versorgungsanstalt für die unverheirateten Töchter des Adels geworden. Dieser Entwicklung begegnete man 1486 durch Einführung der Windesheimcr Regel, die eine Reform des klösterlichen Lebens nach der Augustinerregel anstrebte. Nonnen des Augustinerinnenklosters Engelthal in Bonn - ein Zentrum dieser Reformbestrebungen -kamen in diesem Jahre nach Marienthal 11).

Die Ergebnisse dieser Bemühungen wurden durch Kriegswirren des 17. Jahrhunderts völlig zunichte, gemacht"). Erst mit dem Neubau von 1699 wurden die äußeren Voraussetzungen für die Wiedereinführung der Klausur geschaffen.

Wir kehren zur eingangs genannten Bittschrift von 1725 zurück. Ihr positiver Bescheid durch den Kölner Kurfürsten Clemens August barg natürlich den Keim späterer Grenzstreitigkeiten in sich. Sie sind dann auch für das Ende der 80er Jahre des 18. Jahrhunderts bezeugt.

Den Stein des Anstoßes entdeckte der Magistrat der Marienthal benachbarten kurkölnischen Stadt Ahrweiler und beförderte ihn dienstbeflissen - in Form einer schriftlichen Anfrage - stracks zum kurkölnischen Hof rat nach Bonn. Das Kloster Marienthal, so heißt es in dem Schreiben aus dem Jahre 178813), liegt auf Saffenburger Hoheit und grenzt an das kurkölnische Amt Ahrweiler.

Unmittelbar vor dem Kloster werden jährlich zwei Jahrmärkte am Pfingstmontag und am Augustinitag (28. August) gehalten. Das Standgeld von den Kram erständen und von den zur Versorgung der ankommenden Prozessionen errichteten Weißbrot-, Kuchen- und Branntweintischen erhebt das Saffenburger Gericht, nämlich die Schöffen des Marienthal benachbarten Dernau.

Bei dem Klosterneubau - und nun kommt der Stein des Anstoßes - sei der Mauerbau größtenteils auf kurkölnischem Boden errichtet worden, und auch der unmittelbar am Kloster vorbeiführende Weg werde seit undenklichen Jahren für kurkölnisch gehalten. Die Jahrmärkte würden also auf kurkölnischem Territorium gehalten und der Ahrweiler Magistrat - so heißt es abschließend - bitte um Bescheid, wie er sich bezüglich der Erhebung des Standgeldes verhalten solle.

Der Bonner Hofrat war vorsichtig genug, zunächst den zuständigen arenbergischen") Amtmann um eine Stellungnahme zu bitten.

In seiner Antwort betont dieser, daß auf den fraglichen Jahrmärkten nur ganz unbeträchtliche Kramläden errichtet würden, von denen bloß etliche Stüber Standgeld als Entgelt für die Aufsicht der saffenburgischen Schöffen während des Jahrmarktes erhoben würden. Im vorigen Jahre hätten nun erstmals die Ahrweiler Standgeld erhoben (während die saffenburgischen Schöffen im Hochamt saßen). Er selbst halte es für ganz unwahrscheinlich, daß Marienthal auf kurkölnischem Grund erbaut worden sei.

Damit war ein Streit ausgebrochen, der sich über Jahre hinziehen sollte. Aufgrund der überlieferten Bittschrift von 1725 ist die Rechtslage eindeutig. Der am Kloster vorbeiführende Weg, auf dem die Jahrmärkte gehalten wurden, lag auf kurkölnischem Boden, somit war der Anspruch auf Erhebung des Standgeldes durch kurkölnische Beamte durchaus begründet. Andererseits führten die saffenburgischen Schöffen traditionsgemäß - seit den Zeiten, da die Jahrmärkte vor der Verlegung des Fahrweges noch auf saffenburgischem Territorium gehalten wurden - die Aufsicht bei den Jahrmärkten.

Interessant ist, daß diese Jahrmärkte offensichtlich im Zusammenhang mit den in dem Ahrweiler Bericht genannten Wallfahrten entstanden sind. Es handelt sich also nicht um durch landesherrliche Privilegierung entstandene und zum Zwecke des überregionalen Warenaustausches eingerichtete mehrtägige gefreite Jahrmärkte. Die Funktion der Marienthaler Jahrmärkte bestand dagegen vornehmlich in der Beköstigung der Prozessions- und Wallfahrtsteil-nchmer. Diese sogenannten Wallfahrtsmärkte sind an vielen Wallfahrtsstätten anzutreffen, so etwa auch bei der nahegelegenen Remagener Apollinariskirche.

Über die Marienthaler Wallfahrten ist sonst nichts bekannt, doch sind sie wohl im Zusammenhang mit der in Marienthal verständlicherweise immer besonders gepflegten Marienverehrung zu sehen. 1141 wurde die Kirche zu Ehren der Muttergottes und des hl. Johannes Evangelist geweiht16). 1302 wird daneben noch ein Kreuzaltar und 1475 ein Augustinusaltar genannt16). Der letztgenannte Altar ist wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Wallfahrt am Augustinustag zu sehen. Demnach wäre in Marienthal neben der Gottesmutter auch der hl. Augustinus besonders verehrt worden.

Kehren wir nach der Interpretation dieser Quelle zu ihrem Anlaß zurück. In dem sich - wie bereits gesagt - jahrelang hinziehenden Streit schien sich 1792 eine Verständigung anzubahnen, man einigte sich nämlich darauf, die beiderseitigen Grenzen durch eine Vermessung genau feststellen zu lassen.

Dieser Übereinkunft haben wir die folgende Karte zu verdanken.

Am 25. Juli kamen der arenbergische Amtmann, die Schöffen von Dernau und von Ahrweiler sowie ein als Geometer füngierender kurkölnischer Oberleutnant nach Marienthal, um den genauen Grenzverlauf festzustellen. Das Ergebis dieser Untersuchung ist in der Erläuterung der Karte über die strittige Grenze bei Marienthal festgehalten.

Karte der Grenze zwischen Kurköln und Arenberg bei Marienthal mit dem Grundriß der Klosteranlage und der näheren Umgebung aus dem Jahre 1792

„Erklärung der Karte über die strittige Grenze bei Marienthal

Nebst einem unten markierten Teil des Kirchen- und Klostergebäudes ist bloß der mit dem Buchstaben a bezeichnete Weg strittig; sonst ist die übrige Grenze des Ahrweiler und Saffenburger Distriktes (nach Aussage der Herren Commissarien) genugsam bezeichnet und anerkannt. Auf dem von b eingeschlossenen Platze wird dermalen jährlich einmal Markt gehalten und von den Arenbergern Standgeld erhoben.

Der in dem Bach stehende Bannstein c wird beiderseits anerkannt. Bei d stand ein Stein, welcher das Ansehen eines Bannsteines hatte, der aber bei der am 25. (Juli 1792) durch beiderseitige Erbgeschworene und Schöffen vorgenommenen Untersuchung beiderseitig nicht dafür erkannt wurde.

Sowohl von Kölner als auch von Arenberger Seite behauptet man, daß auf dem von g eingeschlossenen Platze (wo drei verschiedene Territorien zusammenstoßen) drei Steine stünden, nämlich ein kurkölnischer, ein arenbergischer und ein jülichscher, allein die Aufsuchung derselben wird beschwerlich fallen, da keiner genau den Ort weiß und weil diese Stelle, durch den vom Regen herab geführten Grund, schon zu einem kleinen Hügel angewachsen ist. Von Ahrweiler Seite wird behauptet, daß unter der Mauer bei e ein Bannstein stehen soll, wäre dieses der Fall, so stünde auch mutmaßlich der Teil des Kirchen- und Klostergebäudes auf kurkölnischem Boden, welchen die gerade Linie eg (die auf dem von g eingeschlossenen Platz vom äußersten Punkt gezogen worden ist) abschneidet. Dagegen soll in der Trotzenburg bei f, nach Aussage der Schöffen und Ältesten von Dernau, ein Stein unter der Mauer stehen.

Da indessen die meiste Strittigkeit nur in besagtem Wege besteht, so habe ich eine mehr Kosten verursachende Instrumental-Messung für ganz unnötig gehalten und daher den Weg und die nahe gelegene Gegend bloß okular aufgenommen. Ahrweiler, am 25. Juli 1792 C. W. Müller, Oberleutnant"

Man einigte sich im Grunde nur darüber, daß die territoriale Zugehörigkeit des strittigen Weges weiterhin unklar blieb. Beide Seiten blieben bei ihren Behauptungen, der Lokaltermin brachte keine endgültige Klärung. Die meisten Grenzsteine waren da, wo sie nach Aussage der Parteien stehen sollten, nicht zu finden. Die vom Geometer verfaßte Erklärung zur Karte erweist sich als Protokoll der beim Lokaltermin von beiden Seiten vertretenen Ansichten. Die Richtigkeit der nur okular aufgenommenen Karte bescheinigten der arenbergische Amtmann und je ein Vertreter beider Parteien durch ihre Unterschrift.

So unbedeutend dieser Grenzstreit innerhalb der rheinischen Territorialgeschichte war, so wertvoll ist der dabei entstandene Plan der Klosteranlagen und der näheren Umgebung. Er ist nicht nur der älteste überlieferte Grundriß, er ist zudem der einzige, der die Anlage des heute in dieser Form auch nicht mehr erhaltenen Terrassengartens aufweist.

Die Entscheidung dieser Auseinandersetzung um den Grenzverlauf blieb - wie bei so vielen über Jahrzehnte hinweg geführten Prozessen dieser Art - den französischen Revolutionsheeren vorbehalten, die 1794 das Rheinland besetzten. Das Kurfürstentum Köln und das Herzogtum Arenberg verschwanden von der poltitischen Landkarte.

Nachdem 1802 auch das Marienthaler Kloster durch Anordnung der französischen Regierung aufgehoben worden war, wurden nach der Versteigerung der Klostergüter seit 1811 die Klostergebäude auf Abbruch verkauft. Dem Steinbruch-Schicksal entgingen lediglich der 1762 errichtete Gartenpavillon und der Ostflügel des Klosters. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wechselten diese erhaltenen  das noch im Teile und die Ruinen mehrfach den Besitzer. 1910 wurde inmitten des Terrassengartens das heute noch erhaltene große Herrenhaus errichtet, das noch im gleichen Jahre zusammen mit den übrigen Besitzungen an die Reichsbahn überging,  um schließlich 1925 Sitz der heute noch bestehenden staatlichen Weinbaudomäne zu werden.

Vorstehende Arbeit wurde mit Genehmigung des Verfassers aus dem Zweijahresbericht 1972 der Landes-Lehr- und Versuchsanstalt Ahrweiler übernommen, um sie einem größeren Kreis heimatgeschichtlich Interessierter zugänglich /u machen. (Die Red.)

  1. Vgl. Kunstdenkmäler des Kreises Ahrweiler, Düsseldorf 1938, S. 227. Die ungünstige Quellenlage ist insbesondere auf den Verlust des Klosterarchivs bei der Plünderung durch die Schweden im Jahre 1632 zurückzuführen (vgl. Anmerkung 6).
  2. Staatsarchiv Koblenz 2 Nr. 3874 und Nr. 3877.
  3. Ebda. 702 Nr. 8717.
  4. Ludwig Wirtz, Der Ahrgau im Wandel der Zeiten (unveröffentl. Manuskript), der den bisher umfangreichsten Beitrag zur Geschichle des Klosters Marit'nthal geliefert hat, wußte zwar um die Existenz dieser beiden Aktenstücke, konnte aber den Grundriß (= Anm. 3) „noch nicht abzeichnen". Herrn Dr. Eis, dem Direktor der staatl. Weinbaudomäne Marienthal/Ahr habe ich die Einsichtnahme des Marienthal betreffenden Teiles des Manuskriptes von Wirtz zu verdanken.
  5. Die Regesten der Erzbischöfe von Köln, 2. Bd., bearbeitet von R. Knipping, Bonn 1901, Nr. 387 (-1140).
  6. G. D. Tranquinet, Beredeneerde inventaris der oorkonden en bescheiden van de abdij Kloosterrade en van de adellijke vrouwenkloosters Marienthal en Sinnich, Maastricht 1869, S. 22 f.
  7. Annales Rodenses, S. 246 und 264.
  8. = Anm. 5 Nr. 1051.
  9. V. F. Gudenus, Codex diplomaticus sive anedectorum, rcs Moguntinas, Francias, Treverenses, Colonienses, finitariumque regionum, Bd. 2, Frankfurt u. Lerpzig 1747, Nr. 130.
  10.  = Anm. 6, S. 218 f.
  11. Vgl. F. Pauly, Aus der Geschichte des Bistums Trier, 1. Teil, Trier 1968, S. 167.
  12. 1624 stellte der Kölner Erzbischof sogar bei der römischen Kurie den Antrag, das Kloster Marienthal aufzulösen (Anm. 6, S. 245).
  13. Staatsarchiv Koblenz 2 Nr. 3877.
  14. Die Herrschaft Saffenburg gehörte seit 1773 zum Herzogtum Arenberg.
  15. =Anm. 6, S. 94.
  16. P. Schug, Geschichte der zum ehemaligen kölnischen Ahrgaudckanat gehörenden Pfarreien der Dekanate Adenau, Ahrweiler und Remagen, Trier 1952, S. 120.