Flurbereinigung und Wiederaufbau sichern den Erhalt des Weinbaues an der Ahr
Fotos: Kreisbildstelle

Zwanzig Jahre Aufbaugemeinschaft Ahrtal

Hanspeter Kees

Die Intensivkultur Weinbau prägt Landschaft und Wirtschaft an der Ahr. Das bestimmte Weinanbaugebiet Ahr ist innerhalb der Bundesrepublik das nördlichste Weinland und hebt sich als eine eigene in sich geschlossene Landschaft von der rauhen Eifellandschaft durch die Gunst des Klimas und der Kultur der Rebe ab. Als Nebental des Rheines lassen sich drei Kleinlandschaften unterscheiden: oberes Ahrtal von Blankenheim bis Kreuzberg; mittleres Ahrtal von Kreuzberg bis Walporzheim; unteres Ahrtal von Walporzheim bis Remagen-Kripp.

Die Mittelahr und ein Teil der sich anschließenden Unterahr umfassen den Weinrebenanbau unserer Tage. Auf 25 km erstreckt sich, bestückt mit engen und vielfach gewundenen schroffen Felstälern, das zweitkleinste Anbaugebiet Deutschlands, eine Weinlandschaft spezieller Prägung und besonderen Flairs. Dreiviertel der Rebfläche von rd. 500 ha werden von Zu- und Nebenerwerbsbetrieben bewirtschaftet, sechs Winzergenossenschaften sowie selbstmarkende Winzer versorgen die Freunde eines edlen Tropfens. Die Burgundersorten Früh- und Blauer Spätburgunder sowie Blauer Portugieser sind die Garanten „hiesiger Gegend führnehmster Nahrung". Riesling, Müller-Thurgau und Kerner ergänzen den Weinstrauß. Rote Rebsorten wurden erst nach dem 30jährigen Krieg systematisch angepflanzt, sie verdienten sich aber in der Folge einen solchen Erfolg, daß man heute vom „Reich des Ahrburgunders" spricht. Der Weinatlas spricht vom Bereich Walporzheim/Ahr. In die Großlage „Klosterberg" fügen sich 43 Einzellagen harmonisch ein. Edler Spätburgunder, frischer Portugieser und leichte bis mittelschwere spritzige Weißweine bietet die Ahrweinpalette. Die felsigen Steilhänge bieten keiner anderen Kulturpflanze als der Rebe Halt und Gedeihnis. Die Steilheit der Lagen zwingt dazu, die Weinberge in Terrassen anzulegen, die als terrassierte Mittel- und Unterhänge einen markant augenfälligen Gegensatz zum Wald des Oberhanges und der sonnenabgewandten Lagen bilden. Die Zukunft des Ahrweinbaues bezüglich seiner Wirtschaftlichkeit wird entscheidend von der Neuordnung der Besitzverhältnisse (Abschaffung des Splitterbesitzes), des Angebot von Wegen, der Regelung der Wasserführung und der Bestockung mit reich und sicher tragenden Standort- und marktgerechten Rebsorten abhängen.

Dies wurde zu Beginn der 50er Jahre folgerichtig erkannt. Die Gründung der Aufbaugemeinschaft „Ahrtal" sollte ein „Zeitalter" einleiten, welches die Abwanderung aus dem Weinbau verhindern sollte, indem durch die Agrarstruktur verbessernde Maßnahmen, ergänzt durch Maßnahmen auf dem Gebiet des Weinbaues einschließlich Vermarktungsstruktur, die Wirtschaftlichkeit verbessert wird.

1957—1959 wurde im Ehlinger Berg das erste neuzeitliche Bodenordnungsverfahren für Weihbau durchgeführt. Heimersheim-Heppingen, Lohrsdorf und Dernau-Marienthal folgten nach, und die Langzeitplanung der Flurbereinigungsbehörde sieht eine zügige Fortführung vor.

Das Ahrtal gehört in topographischer und geologischer Hinsicht zum Rheinischen Schiefergebirge. Boden und Klima bilden die unmittelbare Umwelt des Weinstockes. Durch die geologisch-bodenkundlichen Untersuchungen sind alle Weinbaugemeinden kartiert; diese Ergebnisse werden bei der Erstellung der Sortenaufbaupläne als wesentlicher Beurteilungsfaktor verwertet.

Die Satzung der Aufbaugemeinschaft „Ahrtal" vom 17. 9. 1957 wurde am gleichen Tag durch Landrat Urbanus in Kraft gesetzt. Sie gründet sich auf das Weinbergsaufbaugesetz vom 12. 5. 1953 und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und umfaßt alle Gemeinden des Weinanbaugebietes. Damit stellt sie eine Einmaligkeit innerhalb aller Aufbaugemeinschaften in Rheinland-Pfalz dar. Dennoch sagt der § 1 ihrer Satzung aus, daß die Aufbauarbeiten, soweit sie nicht die Rebenheranzucht betreffen, in den einzelnen Winzergemeinden selbstständig geregelt werden. Soweit erforderlich, tritt die Aufbaugemeinschaft „Ahrtal" als Dachorganisation geschäftsführend für die örtlichen Aufbaugemeinschaften auf. Dies geschieht mit Erfolg in der Weise, daß alle Finanzierungsmaßnahmen über die Aufbaugemeinschaft „Ahrtal" abgewickelt werden als durchlaufende Posten, während die Rechner der jeweils im tätigen Wiederaufbau befindlichen Aufbauverfahren die Gelder im einzelnen verwalten bzw. an ihre Mitglieder weitergeben. Die Aufbaugemeinschaft hat die Aufgabe, in den Aufbaugebieten die Umstellung des Weinbaues auf Standort- und marktgerechte Reben durchzuführen. Zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Weinbaubetriebe wirkt sie an der dabei gebildeten Zusammenlegung und der Aufschließung durch Wegebau mit. Die Durchführung der Aufbauarbeiten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Dienststelle des Kommissars für Reblausbekämpfung und Wiederaufbau für den Aufsichtsbezirk Mittelrhein, Ahr, Untermosel. Die Tätigkeit der Aufbaugemeinschaft unterliegt der Aufsicht der Wiederaufbaukasse der rheinland-pfälzischen Weinbaugebiete, deren Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen Prüfungen durchführen, worüber ein Prüfungsbericht erstellt wird. Die Mitglieder haben das Recht, die gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen zu benutzen, jederzeit Einblick in ihren Kontostand zu nehmen, das Protokollbuch der Versammlung einzusehen. Wer Rechte wahrnimmt, dem obliegen auch Pflichten: an

den Versammlungen und ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen, sich tätig am Wiederaufbau zu beteiligen, geforderte Leistungen zu erbringen und die Organe bei der Durchführung des Wiederaufbaus zu unterstützen.

Die Mitgliederversammlung wählt den Gesamtvorstand auf die Dauer von 4 Jahren mit Stimmenmehrheit, er besteht aus 16 Mitgliedern. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und 2 Beisitzern, die aus dem Gesamtvorstand von diesem zu wählen sind.

Planmäßiger Wiederaufbau In den flurbereinigten Parzellen

Vorsitzender ist seit 1973 Willibald Näkel aus Dernau. Von 1957 bis 1965 hatte Bürgermeister Christian Ulrich, Ahrweiler, dieses Amt inne. 1965 folgte Johannes Zimmermann, Altenahr, er war von der ersten Stunde an Mitglied des Vorstandes, half die Aufbaugemeinschaft gründen. In steter Pflichterfüllung nahm er die ihm gestellten Aufgaben wahr. Als er 1973 aus gesundheitlichen Gründen sein Amt zur Verfügung stellt, wählte ihn die Mitgliederversammlung mit viel Beifall zum Ehrenvorsitzenden. Stellvertretender Vorsitzender war von 1957 bis 1978 ökonomierat Eduard Schütz, Lantershofen, der sich in besonderer Weise um den Ahrweinbau, die Flurbereinigung und den Wiederaufbau verdient gemacht hat.

Der Vorsitzende bestellt den Rechner und im Benehmen mit dem Kommissar für Reblausbekämpfung und Wiederaufbau einen technischen Leiter für den Wiederaufbau und setzt dessen Vergütung fest. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden mindestens einmal im Jahr einberufen. Sie muß außerdem einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder oder die Wiederaufbaukasse, der Kommissar für Reblausbekämpfung und Wiederaufbau oder das Kulturamt es verlangen; die Gründe sind dabei anzugeben. In der Mitgliederversammlung werden Beschlüsse gefaßt über den Wirtschafts- und Haushaltsplan, die Beitragsordnung, den Erwerb oder den Verkauf von Grundstücken ab einem bestimmten Wert, welches Darlehensvolumen der Vorstand in Anspruch nehmen darf, über gemeinschaftliche Maßnahmen im Rahmen des Wiederaufbaus (z. B. Gemeinschaftsordnung, Bodenentseuchung, Planierungsarbeiten, Reben- und sonstige Materialbeschaffung). Die Mitglieder der Aufbaugemeinschaft „Ahrtal" beweisen bis heute ein hohes Maß an Gemeinsamkeit bei allen den Wiederaufbau betreffenden Maßnahmen und je hölier die Solidarität, desto reibungsloser vollzieht sich der Wiederaufbau und bringen die geschäftlichen Konditionen (Mengenrabatt etc.) Vorteile für das einzelne Mitglied. Wirtschafts- und Haushaltsplan werden der Wiederaufbaukasse zur Genehmigung vorgelegt. Er enthält eine Aufstellung der im Laufe des Rechnungsjahres durchzuführenden Maßnahmen und gibt dabei an, in welchem Umfang, welcher Prioritätenfolge und für welchen Zeitraum die Maßnahmen durchgeführt werden, wobei die Mitgliederanteile aufgeführt werden. Der Wirtschaftsplan ermittelt also die Gesamtheit der für das jeweilige Aufbauprojekt (Aufbaujahr) erforderlichen Sach- und Dienstleistungen. Für Darlehen, welche die Aufbaugemeinschaft „Ahrtal" an ihre Mitglieder gewährt, hat der Vorstand deren Sicherung genau zu prüfen. Die Kassengeschäfte der Aufbaugemeinschaft „Ahrtal" führt in langjährig bewährter Weise Herr Wolfgang Schwarz, Bad Neuenahr-Ahrweiler. Als technischer Leiter hat sich Winzermeister Willi Kriechel, Marienthal, ganz besonders bewährt.

Eine Ergänzung der Satzung der Aufbaugemeinschaft „Ahrtal" regelt die Aufgaben der einzelnen örtlichen Aufbauverfahren, letztere sind Glieder der Aufbaugemeinschaft „Ahrtal".

Die Mitglieder im örtlichen Aufbauverfahren wählen analog dem Vorstand der Aufbaugemeinschaft „Ahrtal" einen Ausschuß für Wiederaufbau, der die Mitglieder gegenüber der Aufbaugemeinschaft „Ahrtal" vertritt und für die Geschäftsführung innerhalb des Aufbauverfahrens zuständig ist. Auch jeder Ausschuß wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Anzahl der Ausschußmitglieder wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Auch hier wird ein Rechner vom Wiederaufbauausschuß bestellt und dessen Vergütung festgelegt. Mitglied des örtlichen Aufbauverfahrens ist, wer Eigentum im Aufbaugebiet hat oder Inhaber von dinglichen oder persönlichen Rechten ist, die zum Besitz oder zur Nutzung von Weinbergen im Aufbaugebiet berechtigen. Eine der wichtigsten Aufgaben der Ausschüsse ist die Festlegung des örtlichen Wiederaufbauplanes, welcher die Sorten- und Unterlagenplanung, den Umfang des jährlichen Aufbauabschnittes, den Reben- und sonstigen Materialienbezug, die Darlehensgewährung und Beihilfenberechtigung zum Inhalt hat. Darlehen werden zu den jeweils gültigen Bedingungen (z. B. Pfropfreben, klassifizierte Sorten oder Anlagen, die einer besonderen Versuchserlaubnis bedürfen) vom jeweiligen Ausschuß über den Vorstand der Aufbaugemeinschaft „Ahrtal" und den Kommissar für Reblausbekämpfung und Wiederaufbau bei der Wiederaufbaukasse beantragt. Darlehensnehmer ist die Aufbaugemeinschaft „Ahrtal", welche die Beträge an den jeweiligen Ausschuß weitergibt, der sie den Mitgliedern der einzelnen Aufbauverfahren zur Verfügung stellt. Beihilfen werden ebenso durch den Kommissar für Reblausbekämpfung und Wiederaufbau im Einvernehmen mit dem jeweiligen Ausschuß und dem Vorstand der Aufbaugemeinschaft „Ahrtal" beantragt. Ihre Auszahlung erfolgt analog dem vorstehend erläuterten Darlehensreglement.

Übersicht

über die Aufbauleistungen der Aufbaugemeinschaft „Ahrtal" (Geschäftsbericht der Aufbaugemeinschaft „Ahrtal" für 1977)

Aufbauverfahren

Fläche
ha

Jahre

Wieder-
aufbau-
ende
Winzer

rote Sorten
einschl. Deck-
weinneuzuchten
(Spätburgunder)

weiße
Sorten

Heimersheim

31

70-77

112

85 % (71 %)

15%

Dernau-Marienthal

54

73-77

569

78 % (48 %)

22%

Lantershofen-Karweiler-
Bad Neuenahr

12

1977

39

98 % (64 %)

2%

Im Sortenspiegel sind die für 1978 bestellten Pfropfreben mit enthalten.

Der planmäßige Wiederaufbau im Verfahren Heimersheim wird mit 1978 auf rd. 33 ha beendet sein. Das Verfahren Dernau-Marienthal dürfte bis auf eine Restfläche von ca. 3 ha 1979 abgeschlossen werden können: hier wurden rd. 55 ha (einschließlich 1978) planmäßig aufgebaut.

Lantershofen-Karweiler-Bad Neuenahr ist

mitten im Geschehen. Für die bisher einschließlich 1978 aufgebauten Flächen in den drei vorgenannten Aufbauverfahren bietet die Rebsortenübersicht folgendes an:

Standardsorten rot    85 %
davon Spätburgunder    59 %
Portugieser    23 %
Deckweinneuzuchten    4 %
weiße Sorten einschl. Neuzuchten    15 %
davon Riesling    3 %
Müller-Thurgau und Kerner    9 %

Müller-Thurgau  

Riesling

 

Spätburgunder Portugieser

Zur Durchführung des Wiederaufbaus können folgende Finanzierungshilfen in Anspruch genommen werden:

Beihilfen des Bundes und Landes (Programm Verbesserung der Agrarstruktur) zur Pfropfrebenpflanzgutbeschaffung. Beihilfen aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (Beginn der Tranchen: 1968, mit Aufbau 1978 auslaufend). Hierbei werden die Gesamtkosten zur Erstellung der Pfropfrebenneuanlage einschließlich des 3. Jahres nach der Pflanzung (Pflanzjahr eingeschlossen) bis zu 60 000,— DM/ha (je nach Steilheit des Geländes) mit 25 % bezuschußt.

Aufbaudarlehen der Wiederaufbaukasse der rheinland-pfälzischen Weinbaugebiete je nach Geländesteilheit zwischen 9000,—.DM und 15000,- DM/ha. Die Rückzahlung beginnt ab dem 5. Jahr nach der Pflanzung (Pflanzjahr eingeschlossen) in 6 Raten, zu einem Zeitpunkt, indem der neu angelegte Weinberg bereits Ertrag gibt.

Begünstigter der Finanzierungshilfen ist die Aufbaugemeinschaft „Ahrtal", welche die Finanzen über die „Unteraufbaugemeinschaften" an die Mitglieder weitergibt.

In den Steillagen an der Ahr kostet ein Hektar wiederaufzubauender Weinbergsfläche um 60000,— DM. Nach Abzug der EG- und Landeszuschüsse verbleiben den Winzern noch Eigenleistungen von ca. 42 500,— DM (70 %)/ha zuzüglich dem Eigenbeitrag zu den Flurbereinigungskosten. Geht man von 5000 Rebstöcken je ha aus, so hat der Winzer insgesamt 12,— DM je Rebstock aufzubringen.

Die Aufbaugemeinschaft „Ahrtal" ist besonders dankbar, daß die Zinsbelastungen aus den Aufbaudarlehen zur Hälfte von der durch den Wiederaufbau flurbereinigter Rebflächen mitbedachten Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und der Gemeinde Dernau übernommen wurden. Der Kreis Ahrweiler übernimmt die anderen 50% Zinsen, sowie die Kosten für die Geschäftsführung der Aufbaugemeinschaft Ahrtal und deren technischen Leiter. Bis einschließlich 1977 wurden an der Ahr rd. 100 ha Weinbergsflächen planmäßig wiederaufgebaut. 720 Winzer beteiligten sich bisher am Wiederaufbau von rd. 1200 Flurstücken, wofür rd. 1000 Anträge auf Gewährung von Aufbaudarlehen gewährt wurden.

Aufgrund einer detaillierten Langzeitplanung sind folgende Flurbereinigungsverfahren weiter vorgesehen:

Dernau II (Ahrebene rechts und links und linke Ahrseite von Kirche Dernau bis Hotel Appel in Rech) rd. 98 ha Weinbergsgelände; Ahrweiler-Bachem (rd. 60 ha); Ahrweiler l (Ellig bis Silberberg rd. 50 ha); Mayschoß l (von Hotel Appel Rech bis Mayschoß, linke Ahrseite) rd..60 ha; Dernau IM (rechte Ahrseite in Dernau und Rech)rd. 50ha; Mayschoß II (rechte Ahrseite von Rech bis Mayschoß und linke Seite von Mayschoß bis Altenahr) rd. 60 ha; Ahrweiler II („Silberberg" bis „Bunte Kuh") rd. 55 ha.

Der Baubeginn erstreckt sich ab 1978 bis voraussichtlich 1987, während die Zuteilung ab 1982 bis 1990 vorläufig terminiert ist. In jeweils 4 bis 5 Aufbauabschnitten sollen insgesamt rd. 433 ha Weinbergsgelände flurbereinigt und wieder mit Weinreben bestockt werden.

„Talein, talaus an steilen Hängen und felsigen Wänden
mögen die Reben noch lange blüh'n,
damit, geschaffen von fleißigen Winzerhänden,
in den Pokalen des Wein's Farben glüh'n.
Ein grün-schlingendes Band von Reben
gibt Zeugnis vom regsamen Weinbauleben.
Doch dürfen die Hände nicht untätig ruh'n,
denn der Aufbaugemeinschaft „Ahrtal",
bleibt noch viel zu tun."