Der Landkreis im Dienst am Bürger

Ein Rückblick auf die 170jährige Geschichte des Kreises Ahrweiler 

Ignaz Görtz

Am 14. Mai 1816 schlug die Geburtsstunde des Kreises Ahrweiler, als im Amtsblatt der Regierung zu Koblenz die Einteilung des Regierungsbezirks in 16 Kreise veröffentlicht wurde.

Vorangegangen war am 5. April 1815 der Erlaß der Besitzergreifungspatente durch König Friedrich Wilhelm III., mit denen die auf dem Wiener Kongreß Preußen zugesprochenen rheinischen Lande vom Königreich Preußen in Besitz genommen wurden. Am 22. April 1816 erfolgte die Einteilung in die beiden Provinzen Großherzogtum Niederrhein (mit dem Regierungsbezirk Koblenz) und Jülich-Kleve-Berg, die jedoch bereits 1824 zu einer Provinz, der Rheinprovinz, zusammengefaßt wurden.

Territoriale Entwicklung des Kreises

Bei der Einteilung der Regierungsbezirke in Kreise wurden die Bedürfnisse der Landwirtschaft sowie die Verkehrsverhältnisse besonders berücksichtigt. Alle Bewohner sollten die Hin- und Rückreise zur Kreisstadt in einem Tage schaffen. Bezüglich der Bevölkerungszahl wurden pro Kreis 20 000 bis 36 000 Einwohner als wünschenswert angesehen, doch konnte aus geographischen und wirtschaftlichen Gründen von dieser Richtzahl abgegangen werden.

Die Umschreibung der mit dem 14. Mai 1816 neu gebildeten Stadt- und Landkreise greift auf die im kommunalen Bereich noch gültige Einteilung der französischen Munizipalverwaltung von 1800 zurück.

Den Kreis Ahrweiler bildeten die Bürgermeistereien Ahrweiler, Gelsdorf, Mayschoß und teilweise Brück (Kanton Ahrweiler), Remagen, Heimersheim, Ringen und Sinzig (Kanton Remagen), Königsfeld und Teile der Bürgermeistereien Kempenich und Wehr (Kanton Wehr), sowie die Gemeinden Blasweiler und Heckenbach aus der Bürgermeisterei Virneburg (Kanton Virneburg).

Zum Kreis Adenau kamen die Bürgermeistereien Adenau, Aremberg, Barweiler (Kanton Adenau), Kelberg und Ulmen (Kanton Ulmen), Virneburg (Kanton Virneburg) sowie Teile der Bürgermeistereien Kempenich (Kanton Wehr) und Brück (Kanton Ahrweiler). Die provisorische Kreiseinteilung von 1816 ließ noch Wünsche offen. Vor allem wurde beanstandet, daß die Wege zur Kreisstadt zu weit, umständlich und beschwerlich seien. Bei der endgültigen Abgrenzung im Jahre 1818 wurden Nieder- und Oberzissen sowie Heckenbach und Blasweiler zur Bürgermeisterei Königsfeld im Kreis Ahrweiler geschlagen. Die gesamte Bürgermeisterei Kempenich verblieb beim Kreis Adenau. Der Kreis Ahrweiler erhielt vom Kreis Mayen die Bürgermeisterei Niederbreisig zuzüglich des Dorfes Brohl von der Bürgermeisterei Andernach. Aus der Bürgermeisterei Brück, die dem Kreis Adenau zugeordnet wurde, blieben im Kreis Ahrweiler die Gemeinden Kreuzberg und Berg. Nach dieser Neuordnung umschloß der Kreis Ahrweiler ein Gebiet von 371,8 qkm mit 25 662 Einwohnern. Der Kreis Adenau umfaßte 461 qkm mit 18 907 Einwohnern.

Endgültige Kreiseinteilung von 1818: Die Kreise Ahrweiler und Adenau im Regierungsbezirk Koblenz, Provinz Niederrhein

Als erste Zeitung in den Kreisen Ahrweiler und Adenau: Das »Kreisblatt« von 1848

Im Laufe des 19. Jahrhunderts gab es noch Veränderungen innerhalb der Bürgermeistereien, die Grenzen der Kreise Ahrweiler und Adenau blieben bis 1932 jedoch unverändert. Mit der Verordnung über die Neugliederung der Landkreise vom 1. August 1932 wurde der Kreis Adenau zum 30. September 1932 aufgelöst. Rechtsnachfolger wurde der Kreis Ahrweiler. Das Gebiet des Kreises Adenau wurde auf die Nachbarkreise aufgeteilt. Zum Kreis Ahrweiler gelangten die Ämter Adenau, Antweiler und Brück. Zusätzlich wurden die Gemeinden Meuspath, Nürburg und Müllenbach in das Amt Adenau und damit in den Kreis Ahrweiler eingegliedert, damit der Nürburgring ungeteilt beim Kreis Ahrweiler verblieb. Das übrige Amt Kelberg und die Ämter Kempenich und Virneburg kamen zum Kreis Mayen. Nach dieser Neugliederung besaß der Kreis Ahrweiler eine Flächengröße von 718 qkm und 75000 Einwohner. Territoriale Veränderungen brachte schließlich die räumliche Neuordnung der Kreise, Städte, Verbandsgemeinden und Gemeinden in Rheinland-Pfalz im Jahre 1970. Der Kreis Ahrweiler vergrößerte sich um zwölf Gemeinden des aufgelösten Kreises Mayen, die mit der aufgelösten Verbandsgemeinde Niederzissen nun die Verbandsgemeinde Brohltal bildeten. An den Kreis Daun wurde die Gemeinde Nohn abgetreten. Nach dieser Reform umfaßt das Kreisgebiet eine Fläche von 787,35 qkm. Die Einwohnerzahl stieg damals um 10325 auf 106767.

Staatliche und kommunale Verwaltung

Mit der Bekanntgabe der provisorischen Kreiseinteilung im Jahre 1816 wurde für jeden Kreis ein Kreiskommissar bestellt, der bis zur definitiven Ernennung eines Landrats der Kreiskommission vorzustehen hatte. Kreiskommissar in Ahrweiler war Regierungsrat Würz. Kreiskommissar in Adenau wurde Freiherr von Gruben, Burg Gelsdorf, der am 16. Januar 1817 zum ersten Landrat in Ahrweiler ernannt und in Adenau von Landrat Koller abgelöst wurde. Den Kreiskommissionen wurde am 23. September 1816 eine Instruktion als Richtlinie für ihre Tätigkeit erteilt, die bis zum Erlaß der Kreisordnung vom 13. Juli 1827 faktisch auch für die Arbeit der Landräte galt. Zu den vier Tätigkeitsbereichen gehörte die Kommunalaufsicht, die Polizeiverwaltung und die Regelung bestimmter Militär- und Finanzangelegenheiten, also ausschließlich staatliche Aufgaben. Zur Wahrnehmung der Aufgaben standen dem Landrat ein Kreissekretär, der gleichzeitig die Kreiskasse betreute, und ein Kreisbote zur Verfügung.

Im Mittelpunkt der Kreisordnung vom 13. Juli 1827 steht die Bildung der Kreisstände und der Kreisversammlung, mit deren Einrichtung die Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung auf Kreisebene geschaffen wurden. Es handelte sich jedoch nur um bescheidene Ansätze, da der Zweck der Kreisversammlung allein darin gesehen wurde, »die Kreisverwaltung des Landraths in Communalangelegenheiten zu begleiten und zu unterstützen.« Diese ausschließlich beratende Funktion beinhaltete jedoch, daß im Jahre 1841 der neue Landrat Schraut nicht mehr ohne Beteiligung der Kreisstände bestimmt werden konnte. Die Kreisversammlung (Kreistag) Ahrweiler bestand aus 16 Mitgliedern, die sich auf die drei Kreisstände wie folgt verteilten: 6 Rittergutsbesitzer, 3 Abgeordnete der Städte (Ahrweiler, Remagen, Sinzig), 7 Vertreter der Landgemeinden.

Es handelte sich also weniger um eine repräsentative Vertretung der Kreisbevölkerung als vielmehr um einen Zweckverband der Grundbesitzer und Gemeinden. Entscheidend für die Arbeit der Kreistage blieb, daß die Kreisstände bezüglich der Beschlüsse mit finanziellen Konsequenzen einer sehr weitgehenden Staatsaufsicht unterworfen waren. Als Folge war der Kreistag bis gegen 1848 fast ausschließlich auf die Erledigung von Routineangelegenheiten beschränkt. In bescheidenem Rahmen werden nach 1848 mehr und mehr kommunale Aufgaben übernommen, wozu die Erweiterung der finanziellen Befugnisse durch die Verordnung vom 9. April 1846 die Voraussetzungen schuf.

In die Zeit der Landräte Freiherr von Hoevel (1850 - 1859) und von Groote (1859 - 1889) fallen besonders große Bemühungen um eine Verbesserung der Verkehrserschließung. Neben einem umfangreichen Wegebau, u. a. der Straße Sinzig-Rheinbach, wurde der Bau der Eisenbahn durchs Ahrtal (1880 Remagen-Ahrweiler, 1886 Ahrweiler-Altenahr) vorangetrieben. Nach jahrelangen Verzögerungen — am 29. Dezember 1854 faßte der Kreistag erstmals entsprechenden Beschluß — konnte 1865 die Kreissparkasse gegründet werden. Erwähnung verdient hier auch das Erscheinen einer ersten Zeitung im Gefolge der politischen Aktivitäten des Revolutionsjahres 1848. »Zur Belebung der politischen Diskussion und der Verstärkung der allgemeinen Information« erschien das »Kreisblatt für die Kreise Ahrweiler und Adenau«.

Obwohl als Folge der Revolution von 1848 die Neuordnung des Verhältnisses von Staats- und Selbstverwaltung diskutiert und Lösungen angegangen wurden, kam es erst 1887 zum Erlaß einer neuen Kreisordnung, die einen wesentlichen Schritt auf dem Wege zu einer echten kommunalen Selbstverwaltung bedeutete. An der Spitze stand weiterhin der vom König ernannte Landrat. Ein wesentlicher Unterschied bestand jedoch in der Zusammensetzung des Kreistages. Dieses Gremium rekrutierte sich aus drei Wahlverbänden, den größeren Grundbesitzern, den Landbürgermeistereien und den Stadtbürgermeistereien, wobei das Zahlenverhältnis zwischen Stadt- zur Landbevölkerung berücksichtigt wurde. Neu war auch die Einrichtung des Kreisausschusses, dem eigentlichen Verwaltungsorgan der kommunalen Selbstverwaltung.

Die Tätigkeit der Kreisverwaltung nahm, nicht zuletzt auch durch den allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwung bedingt, an Umfang zu. Weitere Mitarbeiter, unter anderem Fächbeamte für den Hoch- und Tiefbau wurden eingestellt. Im Jahre 1910 gehörten zur landrätlichen Verwaltung, die allerdings neben der Staatsund Kommunalverwaltung die Steuerverwaltung und die Kreissparkasse einschloß, 32 Bedienstete.

Die Amtszeit des Landrates Heising (1889 -1923) verzeichnet eine Vielzahl kommunaler Aktivitäten: Bau von über 60 neuen Volksschulen, Ausbau der Höheren Schule in Ahrweiler, Einrichtung gewerblicher Fortbildungsschulen, Wasser- und Flußregulierungen, Schaffung gemeindlicher Wasserleitungsnetze, Anschluß an die Überlandversorgung mit Elektrizität und der Ausbau von mehr als 80 km Gemeindestraßen. In diese Zeit fallen die schweren Jahre des 1. Weltkrieges und der anschließenden Besatzung, der Kriegswirtschaft und der Eingriffe der Besatzungsmacht in die Wirtschafts- und Verwaltungsabläufe.

Eine erste zusammenfassende Übersicht: Die "Statistik des Kreises Ahrweiler« von 1863

Das Ende des »Königlichen Landrats«

Einschneidende Änderungen im staatlichen und politischen Bereich brachte der Übergang von der Monarchie zur Republik im Jahre 1918. Bereits am 18. Februar 1919 erließ die preußische Regierung eine Verordnung zur Änderung der Kreisordnungen, das Wahlgesetz für die Provinziallandtage und Kreistage vom 3. Dezember 1920 machte schließlich eine direkte Wahl der Kreistagsmitglieder durch die Kreisbevölkerung möglich. Bei der ersten Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts am 20. Februar 1921 zogen 18 Mitglieder der Zentrumspartei, zwei der Deutschen Volkspartei, zwei der Sozialdemokratischen Partei und eines der Verbraucherliste in den Kreistag. Die nationalsozialistische Machtergreifung, die am 30. Januar 1933 ihren Anfang nahm, veränderte nachhaltig die Arbeit der Kommunalverbände. Die maßgeblichen Positionen in der Verwaltung wurden mit Parteimitgliedern der NSDAP besetzt, wenn dies auch nicht, wie z. B. im Kreis Ahrweiler, dem im Wahlverhalten dokumentierten mehrheitlichen Wollen der Bevölkerung entsprach.

Zum 1894 eigens für die Unterbringung der Kreisverwaltung errichteten Gebäude (I.) kamen nach 1911 weitere Häuser hinzu

Am 17. Juli 1935 wurde durch Gesetz die Zuständigkeit des Kreistages auf den besser zu kontrollierenden Kreisausschuß übertragen. Mit dieser Auflösung der Kreistage distanzierte sich das Regime eindeutig vom Gedanken der kommunalen Mitverantwortung und Selbstverwaltung. Die Verwirklichung des sogenannten »Führerprinzips« ging schließlich soweit, 1939 die Zuständigkeit der Vertretungskörperschaften auf den Landrat zu übertragen, Nach dem Zusammenbruch 1945 unterstand das Kreisgebiet zunächst der amerikanischen, ab 18. Juli 1945 der französischen Besatzungsmacht. Da es höhere Verwaltungsbehörden zunächst nicht gab, übernahm die Kreisverwaltung alle staatlichen Aufgaben in eigener Verantwortung.

Vordringliche Aufgabe war die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Heizmaterial und Bekleidung sowie die Erfüllung der Forderungen der Besatzungsmacht. Daneben stand der Wiederaufbau und die Normalisierung der Lebensverhältnisse. Dies bedeutete in den fünfziger und bis in die sechziger Jahre Beseitigung von Kriegsschäden, Förderung des Wohnungsbaues, Unterbringung von Flüchtlingen und Vertriebenen, Instandsetzung und Ausbau des Kreisstraßennetzes, Schulneubauten und eine Verbesserung der Wasserversorgung.

Am 13. Oktober 1946 konnte im Kreis Ahrwei-ler erstmals wieder ein Kreistag nach demokratischen Grundsätzen gewählt werden. Die Verteilung der Sitze ergab folgendes Bild: CDU 17, SPD 3, Liberale 1 und KPD 1. Im gleichen Jahr wurde das Land Rheinland-Pfalz begründet, dem der Kreis Ahrweiler seitdem angehört. Das Land Rheinland-Pfalz hielt an der Tradition fest, daß der Landrat als Staatsbeamter staatliche und als Leiter des Kommunalverbandes die Interessen der Selbstverwaltung wahrnimmt. Bereits am 20. August 1945 war Dr. Schüling im Einvernehmen mit dem französischen Kreiskommissar vom Regierungspräsidenten zum Landrat in Ahrweiler ernannt worden. Sein Nachfolger, Landrat Urbanus, wurde von Ministerpräsident Altmeier im Februar 1951 bestellt.

Das Gebäude der Kreisverwaltung heute 
Fotos: Keisbildstelle

In die Amtszeit von Landrat Korbach (1965 -1973) fiel die Neuorganisation und der Ausbau des Schulwesens, der Ausbau des Krankenhauswesens fand einen vorläufigen Abschluß. Die 1966 begonnene Verwaltungsreform im Lande Rheinland-Pfalz brachte neben den territorialen Veränderungen auch neue Aufgaben.

Neue Aufgaben für die Kreise, noch mehr aber neue Schwerpunkte bei vorhandenen Aufgaben führten unter Landrat Dr. Stollenwerk (1973 - 1976) und Landrat Dr. Plümer (seit 1977) zu einem steten Anwachsen der Verwaltungstätigkeit und verlangten nach mittel- und längerfristigen Planungen. Hier sind z. B. die Kreisentwicklungsplanung zu nennen, Sport-stättenleitplan und Jugendplan. Neue Aufgaben entstanden bei der Abfallbeseitigung, der Ver- und Entsorgung, der Sportförderung, dem Kindergarten- und Schulwesen, der Weiterbildung oder dem Rettungsdienst. Akzente gesetzt wurden bei der Fremdenverkehrswerbung und der Wirtschaftsförderung. Hier ist vor allem der Neubau des Nürburgrings mit den flankierenden Maßnahmen zu nennen, die Schaffung zeitgerechter Angebote in den Heilbädern und die Bemühungen um eine kreisweite Fremdenverkehrswerbung mit der Gründung der Ahr-Rhein-Eifel-Touristik eG. 

Unterbringung der Verwaltung 

Die Einweihung des Erweiterungsbaues der Kreisverwaltung am 9. September 1985 lenkt den Blick auf die Unterbringung der Verwaltung in den 170 Jahren ihres Bestehens. Solange das Landratsamt nur aus einem staatlichen Zweig bestand, reichten zwei Büros, die sich meist im Hause des Landrates befanden. In Ahrweiler fand die landrätliche Verwaltung eine erste Unterkunft im sogenannten Blankartshof in der Ahrhutstraße. Sitzungen des 1827 erstmals gebildeten Kreistages fanden im Rathaussaal der Stadt Ahrweiler oder in den Sälen der Hotels »Zum Stern« oder »Drei Kronen« statt. Unter Landrat Freiherr von Hoevel wurde 1850 die Verwaltung in das Haus Wilhelmstraße 6 vor dem Niedertor verlegt, wo sie bis 1894 blieb.

Der Ausbau der Kommunalverwaltung im Gefolge der Kreisordnung von 1887 verlangte nach mehr Raum für die Unterbringung der Kreisverwaltung. Der Kreistag entschied sich für den Bau eines eigenen Kreishauses, in dem die Büroräume und die Dienstwohnung des Landrats untergebracht werden sollten. Hierfür wurden 100000 Mark bewilligt, ein beachtlicher Betrag bei einem Haushaltsvolumen von 38 000 Mark. Die zuversichtliche Feststellung anläßlich der Einweihung am 27. Juni 1894, daß der Neubau für wenigstens 300 Jahre der Verwaltung genügend Raum biete, wurde allerdings von der Entwicklung überrollt. Bereits 1911 mußten weitere Büroräume angemietet werden. Zur Unterbringung der wachsenden Verwaltung erwarb der Kreis später zusätzlich Häuser in der Wilhelmstraße.

Auf Dauer war die dezentrale Lage der einzelnen Fachabteilungen im Hinblick auf eine effektive Arbeit und den Bürger nicht tragbar. Unter Landrat Urbanus wurde der Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes neben dem Kreishaus von 1894 begonnen. Die Einweihung fand im Juli 1967 statt.

Rund 90 Jahre nach dem Bezug des ersten Kreishauses mußte man feststellen, daß nur ein Erweiterungsbau den notwendigen Raum für die aufgrund der Verlagerung weiterer Aufgaben auf den Kreis und der Ausweitung der Selbstverwaltungsaufgaben zwangsläufig gestiegene Zahl der Mitarbeiter schaffen konnte.

Innerhalb von zwei Jahren wurde daher das im September 1985 eingeweihte Erweiterungsgebäude errichtet. Das neue Gebäude trägt dazu bei, die internen Arbeitsabläufe wesentlich zu vereinfachen und eine effektivere Arbeit der Verwaltung zu erreichen. Der Bürger wird, wie Landrat Dr. Plümer anläßlich der Einweihung feststellte, künftig die Vorteile zu schätzen wissen, die ein modernes Verwaltungsgebäude, bürgerfreundliche Arbeitsplätze und Einrichtungen sowie eine Kreisverwaltung »unter einem Dach« bieten.

Quellen:

Amtsblatt der Regierung zu Koblenz 1816 ff.-
Verwaltungsberichte für den Kreis Ahrweiler 1924 ff..-
Heimatchronik des Kreises Ahrweiler. - 1966. -
Statistik des Kreises Ahrweiler 1863. -
Verschiedene Aufsätze aus dem Heimatjahrbuch des Kreises Ahrweiler.