Die Hausmarken von Bodendorf

Dr. Karl August Seel

Hausmarken, auch Hofmarken oder Merkzeichen, waren im Mittelalter und der Frühneuzeit übliche und weitverbreitete, persönliche Rechtszeichen. Immer an eine Person oder an Hofbesitz gebunden, wurden sie in der Nachfolge stets auf den direkten Erben oder Hofinhaber übertragen. Sie wurden bei Unterschriftsleistungen und zur Bestätigung von Rechtsgeschäften benutzt. Wir finden sie deshalb zumeist auf Urkunden und Quittungen sowie in Zehntlisten und Merkbüchern. Sie dienten darüber hinaus auch der Kennzeichnung der festen und fahrenden Habe des Zeicheninhabers.

Hauszeichen wurden daher häufig ins Fachwerk und auf Tor- und Türstürzen an Häusern und Scheunen eingeschnitten sowie auf Grabmälern und Flursteinen angebracht. Genauso wurden Pflüge und Handwerkszeug gekennzeichnet, auch Brotlaibe, wenn mehrere Parteien das gemeinschaftliche Backhaus gleichzeitig benutzten.

Hausmarken waren im gesamten germanischen Europa von Skandinavien über England und Deutschland bis nach Österreich und Südtirol im Mittelalter bis in die Frühneuzeit im Gebrauch. Sie wurden erst im 18. Jahrhundert durch die persönliche Unterschrift oder, bei Schreibunkundigen, durch die berühmten, jedoch eine Verarmung darstellenden drei Kreuze ersetzt. Die Hausmarken haben ihren Ursprung in den germanischen Runen. Sie vererbten sich stets in gerader Linie vom Vater auf den ältesten Sohn oder auch Schwiegersohn. Nachgeborene Söhne übernahmen häufig das Zeichen des Vaters, der Stammfamilie, das sie durch Hinzufügen von Strichen abwandelten, um so für sich und ihre Familie neue Hausmarken zu schaffen.

Für unsere Heimat sind Hausmarken nicht nur aus Ahrweiler1) und Westum2), sondern z. B. auch aus Unkel3) und dem Kreise Daun4) bekannt. Für Bodendorf5) wurden 1937 durch Zepp Hausmarken (Nr. 1-30) veröffentlicht. Sie stammen alle aus einem leider verschollenen Anschreibebuch aus dem Besitz des alten Bürgermeisters Giesen. Es handelt sich um die Hausmarken von Bodendorfer Einwohnern aus den Jahren 1485 bis 1585.

1

Schiep, Johann 48 Heister, Hermann 1722-1727
2 Forber, Johann 49 Herschbach, Matthias 1724
3 Unckelbach, Peter 50 a Becker, Wilhelm
Pont, Wilhelm
(aus Green)
Becker, Johann Peter Antwerben, Anton
1733,1734
1733,1734

1754,1755
1755
4 Unckelbach, Zervys 50 b Becker, Johann Peter 1758
5 Fuyde,Johann 51 Becker, Maria Margredal 1755
6 Scheffer, Gerhart 52 Schleiden, Sebastian 1756
7 Brunceler, Gerhart 53 Becker, Adam 1756
8 Mieß, Johann 54 Crambrich, Maria 1757
9 Steinern, Johann
o. Scheffer, Jan
55 Becker, Reinhard 1758
10 Pfeiffer, Diederich 56 Neließ, Hendrichuß 1773
11 Bachhuis, Johann 57 Kraus, Gerad 1797
12 Schmickeller, Augustyn 58 Honer, Klara 1729
13 van --?--, Johann 1570, 1578 59 --?-- 1792
14 Geßlingen, Thilmann 60 --?-- 1792
15 Köllen, Zervis 1493 61 Graf von Hillesheim 1792
16 Zymmermann, Meyß 1578 62 Giesen, Bertram 1792
17 Schypenn, Gyllis 63 --?-- 1792
18 Nellis, Thonis 64 --?-- 1792
19 vann Kerll, Claiß 65 Funk, Matthias 1792
20 Zymmermann, Peter 66 Alfter, Georg vor 1828
21 Schloisser, Arnolt
van Eußkirchen
67 Lade, Gottfried nach 1818
22 Gesoltgenn, Peter 1570 68 Hermens u. Lichtschlag vor 1828
23 Nelges, Hermann 69 Pugge le Pau, Charles vor 1828
24 Schmidts, Johann 1536 70 --?-- 1792
25 Pyffer, Johann 1578
26 Scheffer, Johann 1578
27 Pfyffer, Jakob
28 -.?-
29 .-?-
30 Kern, Katrina 1598
31 Keiner, Michael 1635
32 v. d. Hüllen, Roprecht 1634
33 Girst, Anton 1646
34 Köll, Hermann 1646
35 Hoener, Klaes 1646
36 Burst, Girridt 1646
37 Becker, Goddart 1654
38 Aldenkirchen, Adolf 1659
39 Kraus, Peter 1662
40 Lampert, Johann 1680
41 Becker, Barthel 1680
42 Becker, Adolf 1689, 1702, 1708
43 Simonis, Johann 1714
44 Meurer, Henrich 1715
45 Steinborn, Andreas 1722
46 Giesen, Peter 1722
47 Scheffer, Joan Peter 1722

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Inhaber der Hausmarken Nr. 16, 25 und 26 genannt. Sie sind allesamt Pächter von Äckern, Wiesen und Weinbergen der Pirmonter Erbgüter zu Bodendorf. Wie bei Johann v. d. Hüllen werden sie mit Jann, der Kurzform von Johann, aufgeführt.

Zervis Köllen (Nr. 15) ist 1493 Schultheiß von Bodendorf und unterzeichnet auch als Cesa-rius Köllen in lateinisierter Form. Peter Gesoltgen (Nr. 22) schließlich ist 1570 als Peter Ge-seltgen Bodendorfer Steingeschworener. Er führt in diesem Jahr zusammen mit Joachim Jüliger, dem zweiten Steingeschworenen, die Aufnahme der Einenbergischen Güter zu Bodendorf durch. Er dürfte der Peter Geseltgen sein, der 1566 in Westum als »sekterer und sacramenter« sich von Kirche und Sakrament fernhält und über den dort Klage geführt wird. Die von Zepp in einer Tafel veröffentlichten 29 Hausmarken stammen aus den Jahren 1485-1585. Die jüngsten sind jedoch von dem Grabstein der Katarina Kern (Nr. 30), den er mit 1698 datiert. Ein Stilvergleich mit anderen, vom alten Bodendorfer Friedhof an der Kirche stammenden Grabkreuzen wie auch die Namensüberlieferung der Familie Kern in Bodendorf (1425-1606) erlauben jedoch, diesen Stein und seine Hausmarken dem Jahre 1598 zuzuordnen.

Der Stein ist von besonderem Interesse, weil die auf ihm eingeschlagenen Zeichen eine Kombination von zwei Hausmarken zeigt. Das links stehende Zeichen ist vermutlich die Hausmarke der Familie Kern, während das rechte ihr angeborenes Hauszeichen darstellen dürfte. Das runenartig abgebildete Z könnte von der Hausmarke Nr. 22 abgeleitet sein. Stimmt diese These, dann wäre die am 19. April 1598 verstorbene Katarina eine angeheiratete Kern und eine Tochter oder Enkelin des vorgenannten Peter Geseltgen.

Hausmarken aus der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg fehlen bisher. Sie treten erst wieder 1634 und verstärkt mit dem Ende des Krieges auf. Der Vergleich zwischen den Hausmarken vor dem Dreißigjährigen Krieg und denen, die während und nach jenem Krieg in Gebrauch sind, zeigt, daß ähnlich wie bei den Bodendor-fern Familiennamen, auch hier eine Zäsur stattgefunden hat. Dieser Krieg mit seinen großen Unruhen, Verheerungen und Dezimierungen hat die Familien-, Besitz- und Rechtsverhältnisse so nachhaltig gestört und verändert, daß dies auch bei den Hausmarken wirksam und sichtbar wird. Nur wenige Zeichen sind identisch, dort wo eine Zeichenidentität vorhanden ist, hat jedoch der Inhabername gewechselt. Das Zeichen von Meeß Zimmermann (Nr. 16) führt 150 Jahre später Hermann Heister (Nr. 48), der als Bodendorfer Gerichtsbote von 1722 bis 1727 belegt ist. Er ist der einzige, der Urkunden und Protokolle noch mit seinem Hauszeichen bestätigt, während die anderen Gerichtspersonen bereits alle unterschreiben. Das Zeichen des Johann Scheffer von 1578 (Nr. 26) findet sich 1729 auf dem Grabstein der Clara Honer (Nr. 58) wieder. Mit der Hausmarke des Bürgermeisters Burst (Nr. 36) von 1646 schließlich unterzeichnet 1722 Peter Giesen (Nr. 46). In beiden Fällen können die Hausmarken durch Einheirat auf die neuen Inhaber übergegangen sein.

Ein gutes Beispiel für die Weitergabe der Hausmarke an den Sohn wie an die Schwiegersöhne ist ist die Hausmarke der Familie Becker (Nr. 50). Bei einer Besichtigung der Bodendorfer Mühle am 4. September 1733 unterzeichnet Müllermeisterwilhelm Becker das Protokoll mit seiner »eigen gemachtes hauß mirken«, die ebenfalls von Wilhelm Pont aus Green benutzt wird, um die Inventur zu bestätigen. Gleiches wiederholt sich auch im darauffolgenden Jahr. Zwanzig Jahre später, 1754-1758, werden Rechnungen und Schriftstücke über die Mühle von Johann Peter Becker abgezeichnet, der als »Mühlenmeister sein eigengemachtes Markzeichen« mit sehr zittriger Hand setzt. Als »hießiger zeitlicher Müller« bestätigt Anton Antwer-ben die Vorgänge mit gleichem Zeichen. Die beiden Becker, Wilhelm und Johann Peter, sind Vater und Sohn, Wilhelm Pont und Anton Antwerben die jeweiligen Schwiegersöhne.

Die Hausmarken Nr. 51-57 stammen alle aus einem weiteren Anschreibebuch (Mathias Giesen; 1752 ff), wobei Hausmarken als Testate bereits selten sind und Unterschriften überwiegen. Hier dürfte sich bereits der Schulunterricht auswirken, der spätestens ab 1741 in Bodendorf mit dem Bau der ersten Schule abgehalten wurde. Einigen Unterschriften merkt man deutlich an, daß sie mühsam eingeübt sind, und die Unterzeichner nur diese Schriftzeichen beherrschen.

Die Hausmarken Nr. 31 und 58 stammen von Grabkreuzen des alten Bodendorfer Friedhofs. Im Zeichen Nr. 53 führt 1756 der Bodendorfer Gerichtsschreiber Adam Becker in seinem persönlichen Siegel zwischen seinen Initialen einen Stern. Dieser gleicht dem der Hausmarke Nr. 31 von dem Grabstein des Michael Keiner, der gleichfalls Gerichtsschreiber war. Adam Becker hatte dieses Amt zwischen 1734 und 1756 inne, außerdem war er in unterschiedlichen Jahren auch Schöffe und Bürgermeister.

Die folgenden Hausmarken (Nr. 59-70) finden sich alle auf Flur- und Grenzsteinen, die 1792 bei der damaligen Bodendorfer Landmessung gesetzt wurden. Dieser Brauch wurde später, bei der Säkularisierung von Klosterbesitz in der französischen Zeit, von den neuen Besitzern übernommen und fand auch in der preußischen Zeit Anwendung. Auffällig ist, daß auf den Flursteinen kaum noch Hauszeichen benutzt werden, sondern überwiegend die Anfangsbuchstaben der Vor- und Familiennamen der Besitzer.

Nicht oder nur ungenau sind einigen Zeichen Namen zuzuordnen. Das Zeichen Nr. 59 mit fünf kleinen Kreisen, die von einem großen Ring umschlossen sind, könnte Besitz des ehemaligen Kotzgut markieren, das 1412 in Bodendorf belegt ist. Es geht auf die im 13. und 14. Jh. in Bodendorf ansässige, im 15. Jh. in Sinzig beheimatete Familie Kotz zurück. Diese führen wie auf den Grenzsteinen - das Zeichen ist mehrfach belegt - fünf über kreuzgestellte Ringe in ihrem Wappen.

Ein Pentagramm auf einem Schild zeigt das Zeichen Nr. 60. Es ist gleichfalls bisher nicht zuordenbar. Dieses Zeichen, auch Drudenfuß genannt, ist ein Symbol, das bei den Freimaurern Bedeutung hat. Da vermutlich Pastor Fey Verbindungen zum Freimaurertum unterhielt, könnte er für seinen umfangreichen, persönlichen Besitz möglicherweise dieses Zeichen ausgewählt haben. In diesem Falle wären die Steine nach 1804 aufgestellt worden. Unbekannt ist vorerst auch noch das Zeichen Nr. 63. Im Jahre 1785 werden Ländereien »längs den CC Minoritten zu Cöln« im Rolandswerther Gü-. terverzeichnis aufgeführt. Hier erscheint »CC«, ungeklärt bleibt aber das im ersten »C« eingeschriebene »T«. Möglicherweise wurden die Ländereien des Klosters St. Thomas zu Ander-nach so ausgesteint; in diesem Falle würde sich das »T« erklären.

Nicht eindeutig zuzuweisen sind die Zeichen Nr. 64 und 70. Flursteine mit dem »B« und einer laufenden Zahl für die Parzelle, z. B. B5, sind häufig. Wahrscheinlich sind sie der zum Zeitpunkt der Landmessung überaus zahlreichen Familie Becker zuzuschreiben. Ähnlich verhält es sich mit »GS«, Zeichen Nr. 70. Es könnte einem noch nicht belegten Sohn Gerhard der 1791 in der Bürgerliste aufgeführten Schmitz, Scheffer, Schupp oder Schodder gehört haben oder Georg Stockhausen, der 1828 im Urkataster aufgeführt wird.

Das Zeichen Nr. 68 steht für Hermens und Lichtschlag aus Wevelinghoven bei Greven-broich. Diese haben nach 1804 den Besitz -Haus, Hof und Ländereien - des Dechanten Radermacher, heute Haus Heinrich Strohe, Im Ellig, gekauft.

Im Zeichen Nr. 69 ist der zweite, kleingeschriebene Buchstabe »v« als »u« zu lesen. »Pv« steht für Charles Pugge le Pau, einen Franzosen und Schwiegersohn des Franz Burkhardt aus Koblenz. Dieser hat 1804 bei der Säkularisation Besitz von Kurpfalz und Kloster Ro-landswerth in Bodendorf ersteigert und seinen Töchtern Maria Catharina und Anna vermacht. Letztere war mit Pugge verheiratet, beide in Bodendorf wohnhaft.

Hausmarken sind in Bodendorf im 19. Jahrhundert nicht mehr im Gebrauch. Bei der Aufnahme des Urkatasters 1828 und in den Grundstücksverzeichnissen in den Jahren danach, wurden von Schreibunkundigen die »berühmten« drei Kreuze gesetzt. Erhalten hat sich noch die alte Rechtsformel »unterzeichnet mit eigengesetztem Zeichen«, worauf die drei +++ eingetragen und vom Bürgermeister oder dem Katasterbeamten bestätigt wurden. Bei weiterem Quellenstudium, vor allem in den Beständen der Herrschaft Landskron im Landeshauptarchiv Koblenz, werden mit Sicherheit noch weitere Hausmarken gefunden werden.

Literatur:

  1. Frick, H.: Quellen zur Geschichte von Bad Neuenahr, Bad Neuenahr 1933. S. 583f u. Abb. 117 (die Zeichen Nr. 37 und 42 sind hier gleichfalls veröffentlicht)

  2. Schmalz, H.: Die Hausmarken von Westum. Heimatjahrbuch Kreis Ahrweiler, 1968, S. 59-61

  3. Kemp F.H.: Von alten Häusern und Türen in Unkel, Heimatkalender Landkreis Neuwied, 1963, S. 104-108

  4. Peters, W.: Hausmarken als Pamillenwappen, Heimatjahrbuch Kreis Daun, Vulkanelfel, 1986, S. 192-195

  5. Zepp, P.: Bodendorts Einwohner und ihre Hausmarken in den Jahren 1485 bis 1585, Jahrbuch für den Kreis Ahrweiler, 1937, S. 77-80

  6. Seel, Karl August: Die Geschichte Bodendorfs von den Anfängen bis zum 19. Jahrhundert.
    in: Haffke, J. und Koll. B., Sinzig und seine Stadtteile - Gestern und Heute, Sinzig 1983. S. 331-426, spez, S. 394-398.