Schulbuchausleihe
Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz können an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln vom 16.04.2010.
Bei Unterschreitung bestimmter Einkommensgrenzen besteht auf Antrag die Möglichkeit zur Teilnahme an der Schulbuchausleihe ohne Leihgebühr. Werden die Einkommensgrenzen überschritten, ist die Ausleihe gegen Leihgebühr möglich.
Es werden Bücher in gedruckter Form zur Verfügung gestellt. Die Teilnahme am digitalen Bücherregal ist nur möglich, wenn die Schulen im Unterricht verpflichtend digitale Lernmittel einsetzen. Zur Zeit wird dies beim Are-Gymnasium und dem Peter-Joerres-Gymnasium angeboten.
Die nachfolgend aufgeführten Schulen fallen in die Zuständigkeit der Schulverwaltung des Landkreises Ahrweiler:
- Philipp Freiherr von Boeselager Realschule plus Ahrweiler
- Hocheifel Realschule plus und Fachoberschule Adenau
- Erich-Klausener-Gymnasium Adenau
- Peter-Joerres Gymnasium Ahrweiler
- Are-Gymnasium Bad Neuenahr
- Rhein-Gymnasium Sinzig
- Integrierte Gesamtschule Remagen
- Berufsbildende Schule Bad Neuenahr-Ahrweiler, aber nur folgende Schulformen:
- Berufliches Gymnasium
- Berufsfachschule I und II
- Berufsoberschule I und II
- Höhere Berufsfachschule I und II
Nähere Einzelheiten zum Verfahren und den Antrag finden Sie hier:
Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit den Online-Antrag.
Dieser ist der bevorzugte und einfachere Weg zur Antragsstellung.
So funktioniert es Schritt für Schritt:
- Angaben und Nachweise (Nachweise zu dem angegebenen Einkommen) bereithalten
- Online-Antrag öffnen
- Antrag online ausfüllen
- Unterlagen hochladen
- Antrag digital absenden
Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2026/2027
- Infobrief der Kreisverwaltung (Ausleihe ohne Gebühr)
- Merkblatt des Landes (Ausleihe ohne Gebühr)
- Infobrief Kreisverwaltung (Ausleihe mit Gebühr)
- Merkblatt des Landes (Ausleihe mit Gebühr)
- Teilnahmebedingungen
Papierantrag (falls eine Online-Antragsstellung nicht möglich ist):
