Außerbetriebsetzung
CHECKLISTE
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
(ggf. der Nachweis über die Zuteilung des Kennzeichens)
- das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilde/r
GEBÜHREN
- 5,90 Euro Außerbetriebsetzung innerhalb des Zulassungsbezirks
- 11,00 Euro Außerbetriebsetzung außerhalb des Zulassungsbezirks
Anmerkung:
Kennzeichenschilder können auch bei den Stadt- und
Verbandsgemeindeverwaltungen des Landkreises Ahrweiler entsiegelt werden.
In diesen Fällen kann die Abmeldung bzw. Stilllegung jedoch nur bei der
Zulassungsbehörde in Ahrweiler erfolgen.
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(zuletzt geändert am 2005-12-29 17:00:00)