Saisonkennzeichen
CHECKLISTE
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Nachweis der Halterdaten (z.B. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- Gewerbeanmeldung bei Firmen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (bei vor dem 1.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen eine Abmeldebescheinigung)
- das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder (nur wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Prüfbericht gültige Hauptuntersuchung
- Versicherungsbestätigung
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
- Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
- eine Einwilligung beider Elternteile und Benennung eine Zustellbevollmächtigten bei Minderjährigen
GEBÜHREN
- ca. 27,40 Euro
- ca. 36,10 Euro bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II
Die Kosten der Schilderstellen sind in den angegebenen Gebühren nicht enthalten.
Anmerkung: Die Vorführung des Kraftfahrzeuges kann im Einzelfall angeordnet werden. Die Zulassung ist nur für im Landkreis Ahrweiler gemeldete Personen, bzw. ansässige Firmen und Vereine möglich.
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(zuletzt geändert am 2011-02-11 07:47:53)