Die im Jahre 1639 in den Dörfern der früheren Qrafschaft Neuenahr ansässigen Familien

Von Dr. Hans Frick, Koblenz

Im August 1639, also gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges, bestätigten die Untertanen der alten Grafschaft Neuenahr, die am 10. April 1546 ein Bestandteil des Herzogtums Jülich geworden war, zusammen mit der „Freiheit Gelsdorf"1) auf Verlangen des Landesherrn, des Pfalzgrafen Wolfgang "Wilhelm Herzog in Bayern, zu Jülich, Kleve und Berg, durch ihre zuständigen Gerichte, auch Dingstühle genannt, auf gesiegelten Urkunden das Gehorsamkeitsgelöbnis, das die Abgesandten der jülichschen Städte, Freiheiten und Gerichte bereits am 14. April d. J. zu Düsseldorf gegeben hatten, nachdem der Pfalzgraf diese dort daran erinnert hatte, daß die von ihm ausgeschriebene Sondersteuer, die ihm von einigen aufsässigen Landständen verweigert worden war, zum Unterhalt der aus Sicherheitsgründen angeworbenen Soldaten erforderlich gewesen sei.2)

Die verschiedenen Urkunden, die sich inhaltlich nur wenig unterscheiden, wurden jeweils vor den durch Glockengeläut zusammengerufenen Untertanen eines Gerichtsbezirks niedergeschrieben und dann mit zahlreichen Unterschriften versehen, die die Beteiligten entweder eigenhändig, und zwar meist mit ungelenken Zügen, oder aber — in dem weit überwiegenden Fall der Schreibunkundigkeit — in Gegenwart von zwei Schöffen durch den maßgeblich beteiligten Landgerichtsschreiber der Grafschaft, Wilhelm Bucholtz3), vollziehen ließen.

Diese Unterschriften stellen in ihrer Gesamtheit das älteste amtliche Namensverzeichnis der Grafschaft Neuenahr samt der Freiheit Geldsdorf dar, das uns erhalten ist. Die weiter unten mitgeteilten Namen umfassen diejenigen acht Wohnbezirke, die heute zum Kreis Ahrweiler gehören, und sind daher für entsprechende heimat- und familiengeschichtliche Betrachtungen von nicht geringer Bedeutung4). Die Anwesenheit des Landgerichtsschreibers bei der Aufzeichnung bürgt dafür, daß bei der Anfertigung der einzelnen Namenslisten ein einheitlicher Gesichtspunkt angelegt wurde, und zwar sprechen alle näheren Umstände, die insbesondere bei Wadenheim-Neuenahr gut zu überblicken sind, dafür, daß nur die männlichen Grundeigentümer, d. h. die Vorstände der einzelnen Familien, die jene außerordentliche Steuer zu bezahlen hatten, ihre Unterschrift abgeben mußten. Bei Witwen, die ihren bäuerlichen Betrieb noch in Besitz hatten, mag der im Hause lebende älteste Sohn oder Schwiegersohn bei vorliegender Großjährigkeit unterschrieben haben. Daher gilt mit großer Annäherung die Be-

  1. Gelsdorf war zwar bis 1536 ein unmittelbarer Bestandteil der Grafschaft gewesen, jedoch nach einer Zwischengeschichte erst am 2. Februar 1558, und zwar als getrennt verwaltete „Freiheit", an die Herzöge von Jülich gekommen.
  2. Genaueres über die Umstände bei Frick, Quellen zur Geschichte von Bad Neuenahr, der Grafschaft Neuenahr und der Geschlechter Ahr, Neuenahr und Saffenberg Nr. 1356/57. Die Urkunden sind Jetzt im Staatsarchiv Düsseldorf unter der Bezeichnung: Jülich-Berg II Nr. 2380 aufbewahrt.
  3. Bucholtz hatte seinen ständigen Wohnsitz zu Beul (heute Bad Neuenahr) auf dem Voelen- oder Plettenberger Hof, der 1935 abgerissen wurde. Vgl. die Abbildung bei Frick, a. a. O. Nr. 23. Ebenda ist auch Nr. 1817 nr. 23 seine Grabplatte beschrieben.
  4. Weitere Urkunden erfassen die Untertanen der ebenfalls in der Grafschaft Neuenahr liegenden, heute jedoch zum Landkreis Bonn gehörenden vereinigten Dingstühle Villip-Adendorf und Wormersdorf-Ramershoven sowie des Dingstuhls Ersdorf. Aufbewahrung gemäß Anmerkung 2.

ziehung: Soviel Unterschriften, soviel bäuerliche Familien, ja noch mehr, soviel bäuerliche Wohnhäuser. Natürlich sind in den Listen die Pfarrer, landesherrlichen Beamten, Verwalter von adeligen und Klostergütern sowie die Juden, alles in allem nur ganz wenige Personen, die vom Schatz befreit waren, nicht enthalten. "Weil aber deren Aufenthalt im Dingstuhl nur von begrenzter Dauer war, ist das Fehlen ihrer Namen hier unerheblich, da nur die damals grundständigen Familien erfaßt werden sollen.

Die Zahl der in den einzelnen Wohnbezirken angeführten Personen vermittelt uns gleichzeitig einen vergleichenden Einblick in die damalige Besiedlungsstärke der acht Gerichte, deren Grenzen sich überwiegend mit denen der gleichnamigen Kirchspiele deckten. Hierbei ergibt sich für 1639 nachstehende Größenfolge im Kreis Ahrweiler: 1. Hauptgericht Wadenheim (heute Bad Neuenahr), bestehend aus Wadenheim, Hemmessen, Beul und Westheppingen: 78 Namen (= Familien) — zum Kirchspiel gehörte noch Ostbachem; 2. Dingstuhl (= Kirchspiel) Leimersdorf mit Birresdorf, överich und Niederich: 44 Namen; 3. Dingstuhl Holzweiler mit Ober- und Niederesch sowie dem Hof Roth: 37 Namen (zum Kirchspiel gehörte noch Vettelhoven); 4. Freiheit ( = Kirchspiel) Gelsdorf: 34 Namen; 5. Dingstuhl (= Kirchspiel) Ringen mit Bölingen und Beller: 33 Namen; 6.—7. Vereinigte (in 2 Kirchspiele zerfallende) Dingstühle Bengen und Karweiler: 36 Namen; sie waren damals ebenso vereinigt wie die Dingstühle Ringen und Holzweiler. Die Unterschriften für die 4 Dingstühle wurden also in zwei gemeinsamen Urkunden erfaßt, jedoch nur bei Ringen-Holzweiler säuberlich nach Kirchspielen getrennt niedergeschrieben. Bei Bengen-Karweiler fehlt daher die Aufteilung der Gesamtzahl 36. Doch dürfte nur etwa ein Drittel davon (12 Namen) auf Karweiler entfallen, so daß dieses allein in der Reihenfolge noch hinter Eckendorf zu setzen ist. Zum Kirchspiel Karweiler gehörte noch Lantershoven. 8. Dingstuhl (= Kirchspiel) Eckendorf: 18 Namen.

Die Zahl der Familien und damit auch die Einwohnerzahl war also damals in Wadenheim mehr als viermal so groß wie die zu Eckendorf und über sechsmal so groß wie die zu Karweiler. Die aus den angeführten Zahlen erschlossene Reihenfolge in der Besiedlungsstärke änderte sich ein wenig in den folgenden 150 Jahren, wie aus der ausführlichen Beschreibung der Grafschaft durch den Vogt zu Neuenahr, Hofrat Johann Heinrich Hubert Stockhausen, aus dem Jahre 17865) hervorgeht. Der Dingstuhl Holzweiler, der damals eine verhältnismäßig große Anzahl von Wohnhäusern besaß, trat nämlich in der Einwohnerzahl nicht nur hinter das mächtig aufholende Kirchdorf Gelsdorf, sondern auch noch hinter das Kirchspiel Ringen zurück. Hinsichtlich Eckendorf fehlen die Vergleichszahlen, da dieses 1659 an die Grafen von der Leyen gekommen war. Bei Bengen, das im vorangegangenen Winter 1785/86 „völlig abgebrannt und nun zum Teil wieder aufgebaut" war, ist anzunehmen, daß die noch außerhalb untergebrachten Personen und die noch nicht wiedererstandenen Häuser mitgezählt sind. Stockhausen gibt folgende amtlichen Zahlen: 1. Gericht Wadenheim: 760 Seelen, 160 Wohnhäuser; 2. Kirchspiel Leimersdorf: 606 Seelen 113 Wohnhäuser; 3. Kirchspiel Gelsdorf: 415 Seelen, 91 Wohnhäuser; 4. Kirchspiel Ringen: 333 Seelen, 65 Wohnhäuser; 5. Kirchspiel Holzweiler: 316 Seelen, 78 Wohnhäuser; 6. Kirchdorf Bengen: 222 Seelen, 58 Wohnhäuser; 7. Kirchdorf Karweiler: 124 Seelen, 21 Häuser. Rechnet man bei den Stockhausenschen Zahlen auf jedes Wohnhaus durchschnittlich eine Familie, so ergibt sich als Durchschnittskopfzahl je Familie, in Leimersdorf 5,4, in Wadenheim 4,8 und in Holzweiler 4,1.

Überschauen wir kurz die Namen der 280 Männer, die im Jahre 1639 verzeichnet sind, so fällt uns auf, daß der charakteristische Familienname Krup, der schon 1404 zu

5) a. a. O. Nr. 1768.

SAEMANN
Plastik von Jupp Sieben

Fritzdorf vorkommt6), bis auf Eckendorf und Holzweiler in allen Dingstühlen auftritt, und zwar in Leimersdorf allein fünfmal, der Name Steinborn hingegen nur im Gericht Wadenheim, hier jedoch nicht weniger als neunmal. Die Witsch gab es damals in Bengen-Karweiler, Gelsdorf, Leimersdorf und Ringen, nicht aber in Wadenheim, wo sie heute stark vertreten sind. Die Küntges mit abgewandelten Formen wie beispielsweise Keuntgen lebten damals in den Dingstühlen Eckendorf, Holzweiler und Ringen, während man sie neuerdings in den beiden erstgenannten Gemeinden nicht mehr findet, sondern nur in der Gemeinde Ringen, genauer im Dorf Bölingen. Gute Beispiele dafür, daß eine Anzahl von Familiennamen, die damals nur auf eine einzige Gemeinde der Grafschaft beschränkt waren, sich dort bis in die jüngste Zeit erhalten hat, liefert der Vergleich des alten Wadenheimer Namensverzeichnisses mit einem Einwohnerverzeichins von Bad Neuenahr aus unserem Jahrhundert. Hier kehren folgende dieser besonderen Familiennamen in heutiger Schreibweise wieder: Ahrend, Giffels, Hilberath, Hof er, Iven, Kelter, Kraus, Lingen, Menzen, Rutsch, Sahr, Stahl, Steinborn, Ulrich. Um noch den Umfang der Veränderungen im Namenbestand einer Gemeinde während eines Menschenalters zu kennzeichnen, sei hier festgestellt, daß 16767) in Wadenheim bereits 17 der Familiennamen von 1639 verschwunden waren. Stattdessen finden sich verschiedene neue Zunamen, die gleichfalls in dem oben erwähnten Einwohnerverzeichnis enthalten sind, nämlich: Beißel, Dung, Jeub, Jungbluth, Ropertz, Schmickler und Witsch.

6) a. a. O. Nr. 865.

7) Aus einem Namenverzeichnis für den Wadenheimer Steuereinnehmer, das 87 Zahlungspflichtige aufzählt, nämlich 45 im heutigen Ortsteil Wadenheim, 27 in Hemmessen und 15 in Beul: a. a. O. Nr. 1497.

ERNTETAG
Original Radierung von Willy Lang

Zum Verständnis der in den folgenden Listen verwendeten Vornamen sei noch ihre Ableitung von den gebräuchlichen Vornamen gegeben: 1. Arnd von Arnold, 2. Brosius von Ambrosius, 3. Crin von Quirin, 4. Dam von Damian, 5. Derich von Dietrich, 6. Dheis und Dheviß von Matthias, 7. Dhunis von Anton, 8. Engel von Engelbert, 9. Frambrich von Frömmrich, 10. Frein von Severin, 11. Goddert von Gotthard, 12. Godefridus von Gottfried, 13. Görres von Gregorius, 14. Heindricus und Henrich von Heinrich, 15. Hilger von Hilderich, 16. Hupricht von Hubert, 17. Jahn von Johann, 18. Jaspar von Caspar, 19. Jelles = Gilles von Ägidius, 20. Jörgen von Georg, 21. Jost von Jodocus, 22. Kersch und Korsch von Christian, 23. Klas von Nikolaus, 24. Marx von Markus, 25. Meiß von Bartholomäus, 26. Mertes von Martin, 27. Nelles von Cornelius, 28. Rut — Rutger von Rüdiger, 29. Seibedous von Zebedäus, 30. Sieb = Siebert von Sigibert, 31. Steffen von Stephan, 32. Teiß, Teves und Tieß von Matthias, 33. Thewald von Theobald, 34. Tiell von Tillmann, 35. Thonies und Tonnes von Anton, 36. Urlich statt Ulrich, 37. Vaiß von Servaz, 38. Veiten von Valentin, 39. Wilbert von Willibrord, 40. Zachrius von Zacharius.

A. Dingstuhl Bengen und Karweiler

1. Caspar Hausman   8. Seibedous Weingärdner
2. Richardt Maich   9. Peter Scheffer
3. Peeter Joinen (?)   10. Dieterich Ludwigh,
Schultheiß zu-Bengen
4. Johann Steffes    
5. Petrus Semes   11. Henrich Sontagh, Schöffe
6. Thilman Rhon (?) .   12. Dieterich Scheeffer
7. Johan Schop   13. Tonnes Becker
14. Frantz Steffens    26. Hilger "Weber
15. Steffen Steffens    27. Teiß Krup
16. Johan Conradt    28. Herbert Magh
17. Herman Witsch    29. Teves Weber
18. Tonnes Schieffgen    30. Peter Rick
19. Peter Roen    31. Jörgen Scheeffer
20. Christoffel Weißgerber    32. Johan Bings der Alte
21. Augustin Klein    33. Wilhelm Heister
22. Crin Rechmann    34. Meiß Zimmermann
23. Peter Krup    35. Hilger Simon
24. Veiten Klingh    36. Goddert Mertens
25. Johann Brings

Nr. 10 bis Nr. 36 sind schreibunkundig. Wegen der ungeübten Handschrift sind die vier letzten Buchstaben von Nr. 3 und der Anfangsbuchstäbe von Nr. 6 nicht sicher zu lesen. Aufgedrückt ist das Siegel des vereinigten Dingstuhls Bengen-Karweiler.

B. Dingstuhl Eckendorf

1. Glas Vinck    10. Jahn Greßenich
2. Peter Gulden,    11. Johannes Unckelbach 
Schulth. zu Eckendorf   12. Otto Spadegreber
3. Peter Unckelbach, Schöffe    13. Hilger Schreiber
4. Frein Scheeffer, Schöffe    14. Johan Haußmahn -
5. Hilger Küntges    15. Teiß Scheeffer
6. Servaes Baltes    16. Johannes Heidt
7. Tonnes Unckelbach    17. Jost Meerkatz
8. Vaeß Scheeffer    18. Tonnes Kuelweiter
9. Otto Schreiber

Nur Glas Vinck ist schreibkundig. In Ermangelung eines Siegel drücken „des kir-spels Eckendorf eingeseßene" das vom Gericht Villip entliehene Siegel auf.

C. Freiheit Gelsdorf

1. Anton Krup,    18. Mattis Doll
Schultheiß zu Gelsdorf    19. Peter Vaßbender
2. Leonart Koch, Schöffe    20. Michel Schenck
3. Heinrich Wolber, Schöffe    21. Rodolff Bongart
4. Laurenz Vasbender    22. Dieterich Vaßbender
5. Matthis Korner    23. Thomas Vaßbender
6. Gerhardt Greff 24. Henrich Becker
7. Conradt Flecman (?)    25. Tonnes Witsch
8. Paulus Radermecher    26. Rut Elff
9. Philips Trommenschleger    27. Wilhelm Schneider
10. Dham Schenck    28. Michel Greßenich
11. Peter Unckelbach    29. Hupert Koch
12. Johan Symons    30. Ludwigh Becker
13. Thonies Hoß    31. Dahin von Effelsbergh
14. Petter Kremer    32. Hanß Würpell
15. Johann Ohens (?)    33. Henrich Braunns (?)
16. Derich Koch    34. Merten Haeß
17. Heinrich Würpell

Nr. 19 bis Nr. 34 sind schreibunkundig. Die drei letzten Buchstaben von Nr. 15 und der Anfangsbuchstabe von 33 sind unsicher. Siegelentleihung wie bei Eckendorf.

F. Kirchspiel Ringen

1. Godefridus Vinck,    17. Steifen Weber
Schultheiß zu Ringen    18. Johan Bentzebach
2. Anthon Schütz, Schöffe    19. Caspar Scheeffer
3. Hilger Bruchsittert, Schöffe    20. Lucas Kontgen
4. Antonius Keuntgen    21. Lenhardt Roethaer
5. Gorres Assenmecher    22. Arndt Fuchß
6. Peter Scheufelgen    23. Chrisant Kloprieß
7. Thonnes Meiß    24. Siep Scheeffer
8. Zachrius Rothar    25. Nales Schütz
9. Chrestianus Schap    26. Goddert Eckendorff
10. Georgen Brochsitter    27. Jörgen Vaßbender
11. Johan Scheeffer, Schäfer    28. Claß Aldenhoven
12. Johannes Radermacher    29. Kersch Scheeffer
13. Nalis Schmit    30. Merten Weeffer
14. Johan Jorres    31. Pitter Heiser
15. Henrich Krup     32. Pitter Krup
16. Lucas Witsch    33. Johan Bintgenbach

Nr. 11 bis Nr. 33 sind schreibunkundig. Besiegelung gemeinsam mit dem Kirchspiel Holzweiler

G. Hauptgericht Wadenheim (heute Bad Neuenahr)

1. Johan Krup, Schöffe    29. Mertes Suers
2. Johan Heupper, Schöffe    30. Wingart Honerbach
3. Johan Schütz, Schöffe    31. Johan Steinborn junior
4. Adolph Buechell, Schöffe    32. Johann Steinborn der Jüngste
5. Peter Ivendt, Schöffe    33. Peter Steinborn
6. Christian Alden    34. Peter Schneider
7. Johan Vasbender    35. Wilhelm Becker
8. Johan Haubtman    36. Joes Schuet
9. Christian Haubtman    37. Johan Steinborn zu Beul
10. Arnolt Hoeper    38. Deis Steinborn
11. Bernardt Brochsittart    39. Henrich Krues
12. Heinricus Pechter    40. Georgen Scheefer
13. Petter Scheffer    41. Peter Bonnen
14. Christian Schumecher    42. Gerhart Steinborn
15. Hilger Ivens     43. Johan Becker
16. Jacob Meuller    44. Laurentz Becker
17. Heindricus Arnoldi    45. Kersch Schumacher
18. Bertram Gevels    46. Johan Oester
19. Peter Ulrichs    47. Peter Saer
20. Dheis Goddertz    48. Wilbert Sahr
21. Frantz Fuchs    49. Claes Saer
22. Rutger Steinborn    50. Henrich Oester
23. Wilbert Kessel    51. Goddart Kessel
24. Werner Eller     52. Nelles Weber
25. Peter Ulrich zu Beul    53. Tonnes Becker
26. Peter Helberath    54. Gerhard Kelter
27. Merten Nechtersheim    55. Hupricht Arndt
28. Johan Steinborn der Alte    56. Jacob Koch
57. Henrich Rutsch    68. Dietrich Wilberts
58. Goddart Steinborn    69. Jacob Eisell
59. Johan Kelter    70. Niclas Schmit
60. Philips Stael    71. Johan Hartmann zu Hemmessen
61. Michel Gieltges    72. Goddert Becker
62. Peter Lingen    73. Thewaldt Becker
63. Tones Ivens    74. Wilbert Wendels
64. Henrich Mentzen    75. Johan Hartman der Alte
65. Hilger Esterich    76. Henrich Kelter
66. Kersch Kremerer    77. Merten Mentzen
67. Johan Monjauw    78. Urlich Gesenn

Nr. 21 bis Nr. 28 sind schreibunkundig. Auf der Urkunde das Siegel der Schöffen zu Wadenheim.