Eingang zur Burg Gelsdorf
Foto: Schneider-Remagen

BURG UND DORF GELSDORF

VON JAKOB RAUSCH

Als die letzte Gräfin von Neuenahr Katharina im Jahre 1360 den Erben der Saffenburg Johann heiratete und ihrem Gemahl die Grafschaft Neuenahr übergab, wehrten sich die männlichen Nachkommen aus Seitenlinien der Grafen von Neuenahr gegen diese Erbschaftsregelung. Diese behaupteten, die Grafschaft Neuenahr sei kein Kunkellehen; also könnte Gräfin Katharina nicht Erbe sein, noch weniger könnte sie die Grafschaft Neuenahr ihrem Gemahl Johann von Saffenburg übergeben. So entstand der zehnjährige Neuenahrer Erbschaftsstreit, in dem der Hauptgegner des jungvermählten Paares, Johann Graf von Neuenahr-Rösberg, zum üblen Raubritter wurde. Da gab Erzbischof Friedrich III. von Köln den Bürgern von Ahrweiler den Auftrag, die Burg Neuenahr im Jahre 1372 zu zerstören. Mit kölnischen Hilfstruppen erledigten sich die Ahrweiler Schützen dieses Auftrages. Johann von Neuenahr-Rösberg mußte Urfehde schwören und das Versprechen auch für seine Nachkommen abgeben, auf dem Berge Neuenahr nie mehr eine Burg zu errichten.

Somit ist Burg Neuenahr die älteste Burgruine unserer Heimat. So blieb durch erzbischöfliche Hilfe Johann von Saffenburg Graf von Neuenahr. Jedoch ließ sich der Erzbischof für seine Hilfe reich entschädigen. Im Vertrage von 1382 wurde nämlich bestimmt, daß das Erzstift und Kurfürstentum Köln Mitbesitzer der ungeteilten Grafschaft Neuenahr werden soll. So war der Wunsch des Erzbischofs Konrad von Are-Hochstaden in etwa in Erfüllung gegangen, das Land seiner Väter, die Grafschaft Are, ganz dem Erzbistum Köln zu übergeben.

So kam die Grafschaft Are 1246, die Grafschaft Nürburg 1276 in den Besitz und die Grafschaft Neuenahr 1382 in den Mitbesitz von Kurköln. In dem Vertrage von 1382 spielen nun Burg und Dorf Gelsdorf eine Rolle. Der gleichnamige Vater Johanns von Saffenburg trägt dem Erzbischof von Köln für die seinem Sohne geleistete Hilfe sein Schloß Gelsdorf zum Burglehen von Altenahr an.

Burg Gelsdorf, Grundriß
Aus »Kunstdenkmäler des Kreises Ahrweiler«

Zu diesem Lehen gehörten die Haupt- und Nebengebäude der Burg, sowie 12 Morgen Garten und 11 Morgen Wiesen, die innerhalb der Schloßgräben lagen. So besaßen die Herren von der Saffenburg in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts die Burg Gelsdorf als Eigenbesitz. Erbauer und früherer Besitzer der Burg war das Herrengeschlecht von Gelsdorf, das um 1200 die stolze Wasserburg erbaute. Von dem Kloster St. Bertin und dem Stift Omer erhielten sie 1220 den Zehnten und das Schultheißenamt vom Dorfe Gelsdorf. Im 13. und 14. Jahrhundert finden wir diese Herren von Gelsdorf als Dienstmannen des Erzbischofs von Köln.

So wie die Burgbewohner im 13. und 14. Jahrhundert das Schultheißenamt vom Dorfe Gelsdorf besaßen und den Zehnten erhielten, so war in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, als die Saffenburger Burgherren waren, auch das Dorf eine eigene Herrlichkeit der Herren von Saffenburg. Nachfolger des Grafen Johann von Neuenahr-Saffenburg war sein Sohn Wilhelm, der 1410 vom Kölner Erzbischof mit dem Schlosse Gelsdorf belehnt wurde.

Da Wilhelm keine männlichen Erben hatte, brachte seine Tochter, die auch wie die Erbin von Neuenahr Katharina hieß, die Grafschaft Neuenahr und das Saffenburger Ländchen mit Burg und Dorf Gelsdorf an ihren Gemahl Philipp Grafen von Virneburg, der 1425 und dessen Sohn Ruprecht 1445 vom Erzbischof Dietrich von Köln mit Burg Gelsdorf belehnt wurde. Mit dem Grafen Cuno starben die Grafen von Virneburg-Neuenahr-Saffenburg aus. Aber bereits 1528 hatte Graf Cuno die Burg Gelsdorf seiner Gemahlin Ottilie von der Mark-Aremberg als Witwensitz angewiesen; mit dem Dorfe selbst belehnte er 1524 Edmund von Metternich.

Dorfstraße in Gelsdorf
Foto: Kreisbildstelle

Nach dem Tode des Grafen Cuno bemächtigte sich Jülich schon 1545 der Grafschaft Neuenahr als eines erledigten jülichschen Lehens. Sie ließen aber der Witwe Ottilie die Burg Gelsdorf als Wohnsitz und den Zehnten des Dorfes als „Leibzucht". Nach ihrem Tode 1558 erhoben ihre Verwandten, insbesondere aber der Graf Dietrich VI. von Manderscheid-Schleiden als Haupterbe der Grafschaft Virneburg, Erbansprüche auf das kurkölnische Lehen Gelsdorf. Da ihm auch das Dorf Gelsdorf für eine Schuldforderung verpfändet war, bemächtigte er sich des Schlosses. Dietrich und sein Bruder Joachim wurden auch vom Erzbischof Salentin 1572 belehnt, sie konnten aber die Besitzergreifung des Dorfes durch den Herzog von Jülich nicht verhindern. Sechzehn Jahre später 1558 überließ der kinderlose Dietrich VI. von Manderscheid-Schleiden dem Gemahl seiner Schwester Katharina, dem Grafen Philipp von der Mark, das Burglehen Gelsdorf. Auch gegen diese Erbschaftsregelung protestierten männliche Verwandte der Gräfin Katharina. Fast 100 Jahre dauerte der Erbschaftsstreit. Aber der Vertrag von 1640 beseitigte alle Einsprüche, und es blieb Burg Gelsdorf im ungestörten Besitze der Grafen von der Mark. Zudem war diesen Grafen schon 1655 wieder von jülichschen Landesherren der Besitz des Dorfes Gelsdorf eingeräumt worden. Im Jahre 1716 verkauften die beiden jüngeren Grafen von der Markt mit lehnsherrlicher kurkölnischer Erlaubnis das Dorf und Schloß Gelsdorf an den Churfürstlichen Geheimen Rath Lothar Friedrich Freiherrn von Hundheim, und dessen Söhne verkauften das Lehen 1734 an den Jülich-Bergischen Hofkanzler Jakob Tillmann Freiherrn von Halberg.

Von dessen Söhnen erwarb es 1766 der „Churfürstliche Geheime Hof- und Regierungsrath" Constantin Gruben; nach dessen Tode 1786 erhielt sein Sohn, der Hofrat J. F. von Gruben, die Belehnung mit Gelsdorf für sich und seine Geschwister. Der Vater Constantin von Gruben ließ schon im Jahre 1766 die alte Burg durch den noch heute bestehenden vollständigen Neubau ersetzen. Der erste Landrat des Kreises Ahrweiler war Freiherr von Gruben auf Gelsdorf. Seine beiden Nichten verpfändeten die Burg im Jahre 1820 an den Freiherrn von Geyr, der sie bald darauf in der Zwangsversteigerung erhielt. Im Jahre 1840 wurde der Besitz parzelliert und verkauft. Die Burggebäude kamen dabei an die Kirchen- und Zivilgemeinde und dienen seitdem als Pfarrhaus und Schule.

Die Beschreibung der Burganlage entnehmen wir dem Buche: „Die Kunstdenkmäler des Kreises Ahrweiler", Schwann, Düsseldorf 1939. Seite 156/57 mit Grundriß.