JAKOB RAUSCH

Bodendorf hatte eine eigene Burg

Geschichte der Burg bis 1800

Aus der vorstehenden Geschichte Bodendorfs ersieht man, daß die politischen Landesherren von Bodendorf zunächst die Saffenburger und seit 1478 die Herren von der Landskrone waren. Als Grundherren werden neun Klöster und sechs Adelsfamilien genannt; die Klöster und die Adelssitze dieser Grundherren befanden sich aber nicht in Bodendorf, sondern lagen in den rheinischen Landen zerstreut. Aber ein Adelsgeschlecht hatte seine Burg in Bodendorf liegen, das war das Geschlecht der Ritter von Bodendorf. Burg und Hof der Ritter von Bodendorf galten als kölnisches Lehen, obwohl Kurköln nie Landesherr von Bodendorf war. Später betrachteten die Burgherren ihren Hof als reichsunmittelbar; sie verlangten Sitz und Stimme in der freien niederrheinischen Reichsritterschaft.

Man nimmt an, daß die Bodendorfer Burg dort vor izoo errichtet wurde, wo im 7. Jahrhundert der Herrenhof des fränkischen Edelmannes Bodo stand, der dem Herrensitz (Bodovilla) und dem Dorfe (Bodendorf) seinen Namen gab. Im 18. Jahrhundert war dies Bodendorfer Rittergut auf ungefähr 70 Morgen zusammengeschmolzen. Es besaß noch 41 Morgen Ackerland, 5 Morgen Weingärten und etwa 25 Morgen an Wiesen und Waldungen. Außerdem erhob der Bodendorfer Burgherr von 120 Morgen, die im Lehnsbesitz von Bodendorfer Bauern waren, Korn=, Wein= und Heuzehnten. Auch erhielt der Burgherr von einigen Häusern des Dorfes die sogenannten Rauchhühner. Wer war nun der Besitzer dieses Bodendorfer Herrensitzes? Als erster Besitzer von Burg und Hofgut wird im Jahre 1227 Ritter Nikolaus und 1255 sein Sohn Arnold von Bodendorf genannt. Im Jahre 1571 belehnt Erzbischof Friedrich III. den Ritter Johann von Bodendorf mit diesem Gute, dazu erhält er noch ein Drittel des Unkeler Gerichtes. Letzteres Lehen tritt Ritter Johann 1390 an Christian von Erpel ab; 1594 überließ er auch das Bodendorfer Haus an Ritter Hermann von Randerode, dessen Sohn Heinrich 1420 die Belehnung erhielt. So starb um 1400 das Rittergeschlecht von Bodendorf aus. Während die Ritter von Bodendorf über zweihundert Jahre die Burg bewohnten, waren die Ritter von Randerode nur 55 Jahre im Besitze der Burg.

Im Jahre 1449 wurde Heinrich Spieß von Büllesheim zu Frechen und 1464 sein Sohn Johann von Kurköln mit dem Gute belehnt. Nach seinem Tode (1491) teilten seine Söhne Heinrich und Heribert im Jahre 1506 das väterliche Erbe so, daß Heinrich das Haus zu Frechen, Heribert das Bodendorfer Haus und Gut erhielt. Infolge dieser Teilung kam es später zu dem zwölfjährigen ersten Bodendorfer Erbschaftsstreit.

Heribert Spieß starb 1511 unter Hinterlassung einer unmündigen Tochter Anna, die auch schon 1512 starb. Ihre Mutter, also die Witwe von Heribert Spieß, eine geborene von Morianus, wurde als Erbin ihrer Tochter 1515 mit dem Gute von Kurköln belehnt. Schon 1512 hatte sie sich nach einjähriger Witwenschaft mit Dietrich von Lerodt vermählt.

In acht Jahren schenkte sie ihrem Manne sechs Kinder. Die Mutter erklärte ihre sechs Kinder aus zweiter Ehe, also die von Lerodt, als Erben. Anna starb schon 1520. Nach ihrem Tode aber widersprachen die Spieß von Büllesheim zu Frechen dieser Erbregelung. Nach einem zwölfjährigen Prozeß entschied das kölnische Manngericht zugunsten des Damian Spieß von Büllesheim zu Frechen. Schon 1529 erhielt Damian die kurkölnische Belehnung. So waren die beiden Häuser Bodendorf und Frechen wieder vereinigt. Damian Spieß von Büllesheim starb als kurkölnischer Rat und Amtmann zu Lechenich. Auch sein Sohn Hermann erhielt das Haus Bodendorf. Da er Domherr zu Münster war, bewohnte er das Haus nicht. Weil seiner Mutter das Lehen als Witwengut verschrieben war, fand er die Mutter mit 900 Gulden ab; er belastete das Gut mit dieser Summe von 900 Gulden, die er 1599 noch verdoppelte. Für diese 1800 Gulden Schuldsumme mußte er seinem Gläubiger, einem Kölner Bürger, jährlich 66 Malter Korn abliefern.

Da er dieser Verpflichtung nicht nachkommen konnte, erhielt er von dem Kölner Juristen Gerwin Calenius eine Pfandsumme von 3400 Taler. Calenius erhielt nun die Gutspacht, wobei ein Fuder Wein zu 30 Taler, ein Malter Korn zu 2 Taler gerechnet wurden, was insgesamt 189 Taler Jahrespacht ergab.

Da der Pfandinhaber Gerwin Calenius auch noch 1500 Taler für die Renovierung der seit 1555 von dem Besitzer nicht mehr bewohnten Burg vorschoß, so stieg die Schuld auf 5000 Taler.

Der Domherr Hermann konnte die Pfandschaft nicht einlösen. Auch sein Erbe und Neffe Ferdinand Spieß von Büllesheim löste die Pfandschaft nicht ein. Als er schon 1635 starb, war auch seine Schwester Margarethe nicht imstande, sie einzulösen. Sie erhielt auch nicht die kölnische Belehnung. So entglitt der Familie Spieß von Büllesheim endgültig das Burghaus zu Bodendorf, das sie fast 200 Jahre besessen hatte.

Pfandinhaber war noch die Familie Calenius. Gertrud Calenius, die Erbin des Hauses Bodendorf, heiratete den Kölner Bürgermeister Oekoven in zweiter Ehe. Die Kinder erster Ehe von Gertrud Calenius überließen dem einzigen Kinde aus zweiter Ehe, also ihrer Stiefschwester, nur ein Siebentel des Gutes. Aber der Gatte dieser Stiefschwester, der kurkölnische Hofrat Franz Fabri, erhob mit Erfolg Einspruch gegen diese Erbregelung; ja, es gelang ihm sogar, 1642 am 6. Oktober mit dem ganzen Gute in Bodendorf belehnt zu werden. Schon drei Monate vorher hatte der Schultheiß von Linz auf kurfürstlichen Befehl das Gut für die Familie Fabri beschlagnahmt. Da auch der politische Landesherr auf der Landskrone, Freiherr von Brempt, die Familie Fabri unterstützte, so wurde dieselbe Besitzer und Bewohner der Burg. Nun klagt Hofrat Franz Fabri bitter über den verkommenen Zustand der Burg und des Lehens. Eine zum Hause gehörige Mühle sei vollständig verschwunden und zu= stehende Zinsen und Kurmeden verdunkelt. Ob dieser Klagen ließ der Kölner Kurfürst als Lehnsherr das Lehnsgut der Witwe Gertrud Oekoven geb. Calenius beschlagnahmen. Darob strengte die Witwe Gertrud einen Prozeß gegen den Lehnsherr beim Reichskammergericht an. Das 1675 ergangene Urteil schaffte einen Vergleich, der aber praktisch nicht zur Ausführung kam. Im Jahre 1680 setzte die jülichsche Besatzung der Landskrone Gertruds Sohn, Konstantin Oekoven, in Besitz des Hauses Bodendorf; bis 1753 besaß die Familie das Gut und bewohnte das Haus.

Kurköln hingegen belehnte immer wieder die Familie Fabri fortdauernd mit dem Lehen, ohne daß diese jedoch in den Besitz des Gutes gelangte.

Erst 1753 kam ein endgültiger Vergleich zustande. Die Familie Calenius zahlte den Fabrischen Erben eine Abfindungssumme von 3500 Talern. Im Jahre 1701 war ein Schwiegersohn des Constantin Oekoven, der Kölner Gerichtsschöffe Dr. de Monte (= Demonte) Besitzer des Bodendorfer Hauses, dessen Einkünfte sich damals auf 200 Taler beliefen.

Er erhielt vom Lehnsherr die Erlaubnis, den alten Turm abzubrechen. Dieser Turm war 60 Fuß hoch und 30 Fuß breit und noch ein Überrest des ersten Burghauses. Mit den Steinen wurden neue Stallungen und eine Hofmauer errichtet. Scheune, Kellerhaus und Keller wurden ausgebessert. Dr. de Monte zahlte 1755 den Fabrischen Erben noch eine weitere Summe von 4200 Gulden aus und erhielt die endgültige Belehnung. Sein Sohn Paul Nikolaus de Monte wurde zuletzt als kurkölnischer Hof= und Regierungsrat im Jahre 1785 mit dem Burghof belehnt.

So ergibt die Reihe der Besitzer der Bodendorfer Burg folgende Übersicht: 

1200—1400 die Ritter von Bodendorf,
1400—1450    die Ritter von Randerode,
1450—1655    die Herren von Spieß von Büllesheim,
1600—1635    Pfandbesitzer: Farn. Calenius,
1635—1750    Besitzer und Burgbewohner Familie Calenius=Oekoven, zeitweise Burgbewohner u. Lehnsträger die Familie Fabri,
1750—1803    Familie Oekoven.