Ein Dingtag in Adenau für die Einwohner von Kaltenborn

Am 18. Juni des Jahres 1578, unter der Regierung Kaiser Rudolfs II., als Gebhard Truchseß Erzbisehof und Kurfürst von Köln war, rief der Notar Jakob Dulcken im Auftrage des Nürburger Amtmannes Hermann von Gymnich die eidesfähigen männlichen Bewohner von Kaltenborn nach Adenau, wo das Ding im Hause des Niesen Merten „oben auf der Stube" tagte.

Als Kaltenborner Schöffen erschienen: Brixen Servas, Schotlers Johann, Joest Hesels und Johann, der junge Weber. Als Einwohner des Dorfes Kaltenborn waren anwesend: Walter Johannes Pleser, Wevers Jakob, Engels Spitz, Linen Johann, Collen Johannes Servas, Wever Jonas, Walter Johannes Theis, Trinen Johann, Schotlers Peter, Eisen Steffen, Simons Jasper und Jakob Spitz. Der Rentmeister Vasbender von Nürburg fragt die Anwesenden: „Wem erkennt er die Hoheit und Gerechtigkeit von Kaltenborn an?"

Antwort: „Nur dem Erzbischof und Kurfürsten von Köln. Ihm gehört auch der Vogel in der Luft, der Fisch im Wasser und das hohe Wild im Walde. So habe Kurfürst Hermann (von Wied) im Jahre 1541 in Kaltenborn gejagt. Der Kuhhirt habe ein junges Reh gefangen und es pflichtgemäß auf der Nürburg abgegeben."

2. Frage: „Wo sucht Ihr Schutz und Schirm?"

Antwort: „Nur auf der Nürburg und beim Kurfürsten in Bonn."

3. Frage: „Wohin bezahlt Ihr Türken*, Reichs* und Landsteuer?"

Antwort: „Wir haben die Steuer immer dem Kurfürsten in Bonn abgeliefert. Im letzten Jahre verbot uns dies unser Junker Conrad von Hillesheim. Daraufhin ließ der Amtmann von Nürburg 14 Hammel pfänden und nach Nürburg treiben."

4. Frage: „Wißt Ihr noch weiteres?"

Antwort: „Als zuständiger Gerichtsherr ließ der Amtmann von Nürburg den verdächtigten Simons Peter nach Nürburg führen. Nach erwiesener Unschuld wurde er wieder freigelassen."

5. Der jährliche Schatz richtet sich nach dem Schatz von Adenau und wird nach Nürburg gezahlt.

6. Wer den fälligen Schatz nicht zahlt, wird gepfändet.

7. Die Bewohner durften bislang frei heiraten, ohne die behördliche Erlaubnis nachzusuchen; aber die Junker von Hillesheim verboten unseren Leuten, ohne ihre Genehmigung zu heiraten. Zwei junge Ehemänner achteten die Willkür des Junkers nicht; darum wurde dem einen die Kuh, dem anderen wurden 6 Schafe gepfändet.

8. Wir müssen im Frondienste des Hauses Nürburg Decklatzen (= Dachlatten) im Walde fällen und in Nürburg abliefern. Der Amtmann muß uns im Walde und in Nürburg mit Brot, Käs und Bier erfrischen. Er muß auch das Futter für die Zugtiere stellen. Außerdem müssen wir im Herrenwalde die Kohlenhaufen (Meiler) aufsetzen, abdecken und löschen. Bei diesen Waldarbeiten müssen uns die Bewohner von Gammelshofen unterstützen.

9. Auf unseren Dingtagen in Kaltenborn hat der Junker von Hillesheim die Rechte des Erzbischofs nur teilweise anerkannt. Schultheiß und Schreiber des Junkers Konrad von Hillesheim erklärten noch beim letzten Dingtage: „Das Haus Nürburg gibt euch keine Kost und keinen Lohn."

10. Zuletzt erklären Schöffen und die Bewohner von Kaltenborn, daß sie bereit seien, auch vor einem hohen Gerichte die Artikel des Landweistums zu erklären und zu bezeugen.

Marktplatz Adenau
Ausschnitt Steins Haus Foto: H. Esch

Als Zeugen wohnten der Verhandlung zwei Adenauer Gerichtsscheffen bei: die ehrbaren und frommen Johann Honnerath und Wilhelm Snellenberg.

Am 10. Dezember 1.578 wurde ein Gerichts- und Dingtag vom Kurfürsten in Kaltenborn einberufen. Hier beklagen sich die Bewohner abermals über die Willkür ihres Junkers Conrad von Hillesheim. Dieser ließ an einer Stange vor der Dorf linde den „Schirmhut" von Jülich aufrichten und gebot den Bewohnern, acht Malter „Schirmhafer" nach Sinzig in der jülichschen Kanzlei abzuliefern. Das Weistum vom 10. Dezember 1578 wies die Forderung des Junkers von Hillesheim ab und sicherte die Rechte der Bauern und Kurkölns.