Unser Brauchtum im Monat Mai

VON JOHANN SCHMITTEN

Der Wonnemonat Mai birgt neben dem wunderbaren Geschehen in der Natur des Wachsens, des Blühens und der Entfaltung auch im Leben der Menschen vieles an altem Brauchtum, das auch heute noch gepflegt und Jahr um Jahr, wenn auch teilweise leider schon etwas verzerrt und verwässert, wiederholt wird. Es wird bevorzugt von den Junggesellenvereinen gepflegt. Der überwiegende Teil des Brauchtums im Mai hat als Grundlage christliches Gedankengut. Die Aufgabe der Junggesellen, die im Monat Mai ihre großen Tage haben, besteht darin, ihre Pflichten in vielfältigen Hilfen im kirchlichen Bereich, sei es in der Pflege und dem Schmuck der Altäre bei der Fronleichnamsprozession oder auch der Patronatsfeste wahrzunehmen.

Daß hierbei der Maikönig und die Maikönigin als verantwortliche Führungskräfte für die Wahrnehmung dieser Aufgaben gekürt werden, ergibt sich ganz von selbst, obwohl die Form der Wahl dieses Paares in vielen Orten ganz verschieden durchgeführt wird. Dabei wird aber immer Wert auf verantwortliche Jugendliche gelegt, die in der Lage sind, ihre Pflichten auf diesem Gebiet wahrzunehmen. Auch heute führt die Jugend diese Aufgaben mit Begeisterung durch. Die Wahl des Maikönigs wird immer mit der Mehrheit der Stimmen der Junggesellen ermittelt oder auf Grund eines bestehenden Vereinsstatuts. Junggesellenvereine gehören eigentlich mit zu den ältesten Gruppen auf Vereinsbasis im Heimatgebiet. Sie pflegen heute wie damals das Brauchtum auch vielfach darum, weil damit etwas für ihre Kassen oder für einen fröhlichen Umtrunk verbunden ist.

Bleiben wir bei dem Brauchtum im Mai, dessen vielfältige Formen von Ort zu Ort sehr verschieden sind, wobei wir uns auf das Wesentliche beschränken wollen. Da tritt die ledige Jugend meist am Vorabend des i. Mai zusammen, nachdem man bereits am gleichen Tage den Maibaum herangeschafft und mit vieler Mühe aufgestellt hat. Es ist nun ein wichtiges Treffen, das dann folgt, steht doch die Wahl des Maikönigs oder des Präsidenten und die Wahl der „Maikönigin", also des Maikönigspaares, an. Nicht weniger interessiert alle die „Versteigerung" aller ledigen jungen Mädchen, die namentlich öffentlich ausgeboten werden. Da wird oft gefeilscht und Höchstangebote folgen, wobei man nie weiß, wer nun die „Teuerste" wird. Wenn der Brauch formgerecht durchgeführt wird, wählt der vorher bereits festgelegte und gekürte Maikönig seine Maikönigin selbst aus der Schar der „Schönen" des Dorfes. Das Recht steht ihm zu, und diese, eben seine „Königin", darf nicht mehr „versteigert" werden. Hier wird aber bei seiner Wahl besonderer Wert darauf gelegt, das Mädchen zu finden, das auch die vielen Aufgaben, die im Ablauf des Jahres im Brauchtum auf sie zukommen, durchführen kann.

Wohl wird von dem „Versteigerungshöchst-gebot" gesprochen, aber Maikönigin wird nadi altem Brauchtum die eigene Wahl des Maikönigs selbst.

Da das Zahlenverhältnis der interessierten Junggesellen zu den versteigerten Schönen nicht immer stimmt, kann sich einer auch zwei steigern. Bleiben Reste, dann kann einer den ganzen Rest holen; der Fremde mag über diese Sitten heute nur noch verwundert den Kopf schütteln.

Fröhlich endet die Runde, und nun tritt die weitere Verpflichtung dieser Mainacht ein. Man strömt auseinander, um, wenn auch in dunkler Nacht, seinem „Mailehen" den Maistrauß, Tann- oder Birkenbäumchen, zu schlagen und dann, mit vielen bunten Bändern geschmückt, aufzustellen. Wenn der Morgen des i, Maitages anbricht, dann stehen die schmucken Sträuße vor den Häusern der Schönen, und jeder weiß, dort wohnt ein „Mailinn".

Alle in diesem Brauch festgelegten Pflichten sind den ganzen Monat Mai einzuhalten, und das sind heute noch viele, obwohl die Zahl früherer Pflichten schon stark gemindert wurde.

Wer ein „Mailinn" gesteigert hat, muß es pflichtgemäß mindestens jede Woche lang zweimal abends besuchen und zwei Stunden in ihrer Wohnung bleiben. Damit war seine Direktpflicht noch nicht erledigt, denn am Maifest war das Mailehen am Hause abzuholen und zum Fest zu führen. Kein Junggeselle darf sich im ganzen Monat Mai mit dem Rücken zum Maibaum stellen, und keiner darf dabei erwischt werden, daß er die Hand in der Tasche hat; auch das wird bestraft. Wer früher den Pflug im Felde abends stehen ließ, hatte diesen ehrerbietigerweise zum Maibaum auszurichten, und wenn einer mit seinem Gespann an der Wohnung seines Mailinn vorbeifuhr, war mindestens mit der Peitsche zu knallen. Kam er zur Wohnung seines Mailinns pflichtgemäß zu Besuch, durfte er sich nicht eher auf einen Stuhl setzen, bis dieser ihm von seiner Schönen angeboten wurde. Sicher hat da manch unerwünschter Freier oft seine Stunden abstehen müssen.

Wer kontrollierte dies alles? Da wurde gleich bei der Versteigerung der „Gendarm" öffentlich ausgeboten, auf den viele scharf waren, wie man sich landläufig ausdrückt. Der Gendarm darf selbst kein Mailinn haben. Er bezahlt sein Amt an die Kasse und ist dann überall und kontrolliert mit Argusaugen seine Schäfchen. Immerhin, der Erlös aus seinen „Protokollen" bleibt ihm selbst, und so will er ja verdienen. Auch das ist heute noch wie früher, und man staunt nicht wenig, wenn plötzlich jemand angesprochen wird und es dabei heißt: „Aha, Hand in der Tasch und Rücken zum Maibaum, macht insgesamt nach der Gebührenordnung 2 x 0,50 = 1,— DM!" Nun werden Maikönig und -königin den Monat Mai anführen, und ihr Regiment wird 4 Wochen Freude, aber auch ein Jahr Pflichten bringen. Hoffen wir, daß diese immer noch ernst genommen werden, so ernst, wie es Gründe gab, dieses Brauchtum vor langer Zeit einzuführen.