Berufsbildende Schule Bad Neuenahr-Ahrweiler in neuem Gebäude

Dieter Wellmann

Rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 1981/82 konnte das neue Schulgebäude der Berufsbildenden Schule in Bad Neuenahr-Ahrweiler (Stadtteil Bad Neuenahr) bezogen werden.

Für die Schule bedeutet der Neubau eine erhebliche Verbesserung der schulischen Ausbildungsmöglichkeiten, vor allem im praxisbezogenen Bereich; für den Kreis stellt der Schulneubau das größte Projekt dar, das in eigener Trägerschaft realisiert wurde.

Die beiden ehemaligen Berufsschulgebäude in Ahrweiler und Sinzig wurden am 24.4.1958 und 24. 1. 1959 eingeweiht. Damals hatten alle Beteiligten sicherlich den Eindruck, hier langfristig die räumlichen Voraussetzungen für einen modernen Unterricht geschaffen zu haben.

In den 60er Jahren schritt die technische und schulische Entwicklung schnell voran. Bereits Anfang der 70er Jahre äußerte die Schule Erweiterungs- bzw. Neubauwünsche. Ursache dafür war der inzwischen eingetretene Raummangel in der Schule. Zur Deckung des dringendsten Raumbedarfs mußte der Schulträger deshalb zusätzlich Pavillons aufstellen.

Entscheidend für die Forderung nach einem Schulneubau waren ferner folgende Überlegungen:

Der mit dem Bau zweier Schulgebäude an verschiedenen Standorten beabsichtigte Zweck, Schüler aus dem Rheingebiet in Sinzig und Schüler aus dem übrigen Kreisgebiet in Ahrweiler einzuschulen, war nicht erreicht worden. Demgegenüber bot ein zentraler Schulstandort für die Organisation des Unterrichts und die Bewirtschaftung der Schule erhebliche Vorteile. Die Ausbildung im praktischen Bereich der beruflichen Bildung war wegen fehlender Fachräume und berufskundlicher Räume nicht in dem Maße möglich, wie es im Rahmen des dualen Systems wünschenswert ist. Zudem konnten viele Schüler mit guten Noten wegen fehlender Kapazitäten nicht in die Berufsfachschulklassen aufgenommen werden. In der Kreistagssitzung am 16. 3. 1973 wurde die Kreisverwaltung beauftragt, die Frage der Errichtung eines Berufsbildungszentrums zu prüfen und entscheidungsreif vorzubereiten. Mit der Bezirksregierung Koblenz wurden erste Verhandlungen für einen Raumprogrammentwurf geführt. Daneben war die Frage des Standortes der neuen Schule im Kreisgebiet zu klären. Zwei Städte des Kreises boten ein entsprechendes Grundstück an. Wegen der zentralen Lage als Schulstandort innerhalb des Kreises Ahrweiler und der größeren Grundstücksfläche gab die Kreisverwaltung dem Angebot der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler den Vorzug. Am 18. 1. 1974 faßte der Kreistag dann folgenden Beschluß:

»Die Errichtung eines Berufsschulzentrums wird beschlossen, da die Gebäude der Berufsbildenden Schulen in Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig nach Zahl und Ausstattung nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf aufgrund der zwischenzeitlichen Einrichtung von zwei Berufsaufbauschulen (gewerbliche und kaufmännische), vier Berufsfachschulen (kaufmännische, gewerbliche - Metall, Elektro - und haus-wirtschaftlich/sozialpflegerische) und zwei Fachoberschulen (Wirtschaft, Ingenieurwesen) entsprechen.

Als Standort des Berufsschulzentrums wird das von der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler vorgeschlagene Gelände östlich des Apollinarisstadion im Stadtteil Bad Neuenahr festgelegt.

Aus Gründen optimaler Flächennutzung und baulicher Gestaltung des fraglichen Geländes ist die Ausschreibung eines gemeinsamen Architektenwettbewerbs mit der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler zur Errichtung der Berufsschule und einer Hauptschule vorzunehmen«. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurden die notwendigen Vorarbeiten zur Beantragung der schulbehördlichen Genehmigung und der Gewährung einer Landeszuwendung vorangetrieben.

In mehreren Besprechungen zwischen Vertretern der Schule, des Landkreises Ahrweiler, der Bezirksregierung Koblenz und des Kultusministeriums in Mainz wurde ein Raumprogramm für den Neubau der Berufsbildenden Schule erarbeitet. Diese gemeinsame Vorarbeit war notwendig, weil es keine Richtlinien für den Bau von berufsbildenden Schulen gibt. Zudem sollte der Neubau am tatsächlichen schulischen Bedarf in der spezifischen Situation des Landkreises orientiert werden.

Nach mehrfachen Überarbeitungen und Änderungen, bei denen auch die Pläne für ein berufliches Gymnasium aufgegeben wurden, gab das Kultusministerium am 3. 12. 1975 das Raumprogramm für die Berufsbildende Schule Bad Neuenahr-Ahrweiler bekannt. Wegen der Größe des Bauvorhabens sprachen sich Bezirksregierung und Kultusministerium für eine Aufteilung in mehrere funktionsfähige Bauabschnitte aus. Das Raumprogramm hatte (zusammengefaßt) folgendes Aussehen:

l. Allgemeine Unterrichtsräume Gewerbliche Abteilung (1. Bauabschnitt) 37 Klassenräume, 6 Kurs- und Gruppenräume Kaufmännische Abteilung (2. Bauabschnitt) 23 Klassenräume, 4 Kurs- und Gruppenräume
Hauswirtschaftliche Abteilung (2. Bauabschnitt) 14 Klassenräume, 2 Kurs- und Gruppenräume

II. Fachunterrichtsräume
(für alle Abteilungen gemeinsam)

(I.Bauabschnitt)  

12

davon Sprachlabor  

1

elektronisches Klassenzimmer

1

Physik  3
Chemie  3
Biologie  4

Höchste Konzentration bei den Phonotypistinnen

III. Berufskundliche Unterrichtsräume

Gewerbliche Abteilung

(I.Bauabschnitt)  42
davon Metall 13
Elektro  7
Bau/Holz  6
Färb- und Raumgestaltung 5

Gesundheits- und Körperpflege

2
Textil  2
Ernährung/Gaststätten  3
Jugendliche 4

Kaufmännische Abteilung

(2. Bauabschnitt)  7

Hauswirtschaftliche Abteilung

(2. Bauabschnitt)  9

IV. Gemeinschaftsräume

(I.Bauabschnitt)  8
V. Verwaltungsräume
(I.Bauabschnitt)  21
VI. Sportliche Übungsstätten

(3. Bauabschnitt)

1 Sporthalle 27 m x 45 m (dreifach teilbar)

Der Kreisausschuß beschloß am 28. 11. 1975 die Ausschreibung eines Architektenwettbewerbes für das Gebiet des Regierungsbezirkes Koblenz. Außerdem sollten drei Architekten gesondert zur Abgabe eines Entwurfes aufgefordert werden.

Der ursprünglich geplante gemeinsame Architektenwettbewerb mit der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (für die Errichtung der Hauptschule) mußte entfallen, da von selten der Bezirksregierung Koblenz als Schulbehörde der Bau einer neuen Hauptschule im Stadtteil Bad Neuenahr nicht mehr als notwendig anerkannt wurde.

Praxisbezogenen Unterricht ermöglichen die verschiedenen Werkstätten

Insgesamt ginten 28 Wettbewerbsentwürfe ein, über die das Preisgericht in seiner Sitzung am 15. und 16. 9. 1976 zu entscheiden hatte.

Nach eingehender Beratung und Beurteilung der Qualität der vorgelegten Arbeiten beschloß das Preisgericht einstimmig, die Arbeit mit der Tarnziffer 1952 an die erste Stelle zu setzen und mit dem ersten Preis auszuzeichnen. Zusätzlich wurden ein zweiter und ein dritter Preis vergeben sowie fünf Ankäufe vorgeschlagen.

Verfasser des mit dem ersten Preis ausgezeichneten Entwurfs war Dipl.-lng. Franz Schmilz, Bad Neuenahr-Ahrweiler, in Architektengemeinschaft für Planung und Realisation (APR), Bacherer, Eggert, Hoppe, Schmitz, Unhold; Stuttgart. Das Ergebnis des Wettbewerbs wurde in der Kreistagssitzung am 22. 10. 1976 vorgetragen und erläutert. Der Kreistag faßte daraufhin den Beschluß, dem ersten Preisträger des Wettbewerbs, Herrn Dipl.-lng. Franz Schmitz in APR den Auftrag zu erteilen, die Planungsunterlagen zur Errichtung des Berufsbildungszentrums Bad Neuenahr-Ahrweiler zu erstellen.

Nach der kurzfristig vom Architekten vorgelegten ersten Kostenberechnung sollten die Kosten für den 1. Bauabschnitt des Berufsbildungszentrums ca. 25,5 Mio DM betragen. Der Landkreis war bis dahin davon ausgegangen, daß sich die Gesamtkosten für alle drei Bauabschnitte auf ca. 26 Mio DM belaufen würden. Im Hinblick auf die Kostenhöhe alleine des ersten Bauabschnitts wurde daher nach Einsparungsmöglichkeiten gesucht, die auch in einer Höhe von ca. 4,5 Mio DM gefunden wurden.

Am 9. 12. 1976 beantragte die Kreisverwaltung Ahrweiler bei der Bezirksregierung Koblenz die schulbehördliche Genehmigung und die Gewährung einer Landeszuwendung zum Neubau eines Berufsschulzentrums. Am 30.3.1977 teilte die Bezirksregierung mit, daß die fachtechnische Überprüfung der Planungsunterlagen abgeschlossen sei. Danach wurden die Kosten für den 1. Bauabschnitt auf 26 446 000— DM festgestellt.

Nach Abzug der Grundstücks- und Erschließungskosten (das Grundstück wurde von der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler als Schulsitzgemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt und erschlossen) wurde der Betrag von

19 021 500,— DM als zuschußfähig anerkannt. Bereits am 4. 5.1977 erhielt der Kreis die Mitteilung des Kultusministeriums, daß die grundsätzliche Zustimmung zu den Planungsvorbereitungen erteilt werde und die Förderung des Bauvorhabens im Schulbauprogramm 1977 vorgesehen sei. Zwischenzeitlich wurde festgestellt, daß aufgrund der Bodenbeschaffenheit eine Bohrpfahlgründung notwendig wurde. Der ursprünglich geplante Keller konnte nicht gebaut werden. Stattdessen mußte zusätzlich ein Dachgeschoß zur Unterbringung der Technikräume eingeplant werden. Diese Maßnahmen brachten erhebliche Mehrkosten mit sich. Am 5. 10. 1977 erteilte die Bezirksregierung Koblenz die schulbehördliche Genehmigung zum Bau des Berufsbildungszentrums in Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Die geprüften Gesamtkosten waren festgesetzt auf 28 389 000,— DM. Davon wurden 20 964 500,— DM als zuwendungsfähig anerkannt. Nach den geltenden Kostenrichtwerten ergab dies wiederum zuwendungsfähige Kosten für die Berechnung des Landeszuschusses von 18810000,— DM. Ein Landeszuschuß bis zur Höhe von 15 000 000,— DM für diese Maßnahme wurde gleichzeitig »in Aussicht gestellt«.

Noch vor Ende des Jahres 1977, am 13. 12. 1977, konnte durch Herrn Landrat Dr. Plümer der erste Spatenstich ausgeführt und damit der Startschuß zum Bau der neuen Schule gegeben werden. In der Zwischenzeit hatte das Architektenbüro sämtliche Gewerke ausgeschrieben, so daß eine genaue Übersicht über die Gesamtkosten vorlag. Durch den relativ langen Zeitraum zwischen erster Planung und Baubeginn und die inzwischen enorm gestiegenen Baupreise ergaben sich nunmehr — nach der Submission aller Gewerke — Gesamtkosten in Höhe von ca. 39 000 000,— DM (einschl. Grundstück und Erschließung sowie loser Einrichtung und Lehr- und Lernmittel). Eine erneute Suche nach Möglichkeiten der Kosteneinsparung war die Folge.

Nach Abwägung aller Vorschläge wurde die Unterbringung der kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Abteilung, für die ein zweiter Bauabschnitt geplant war, bereits im ersten Bauabschnitt als vertretbar beschlossen. Der Schulträger entschloß sich im Einvernehmen mit der Schule und — unter Zurückstellung erheblicher Bedenken — der Bezirksrerierung Koblenz zu diesem Schritt, weil mit einem Rückgang der Schülerzahlen und somit auch der Klassenzahlen Mitte der 80er Jahre zu rechnen ist.

Durch diesen Beschluß wurde eine Umplanung der Räume erforderlich der die Bezirksregierung Koblenz am 11. 5. 1979 zustimmte. Dabei kam sowohl von Seiten der Schulbehörde als auch des Schulträgers klar zum Ausdruck, daß nach der nun vollzogenen Lösung nicht gänzlich auf den zweiten Bauabschnitt verzichtet werden sollte. Soweit schulpolitische Forderungen es unumgänglich machen sollten (z. B. Einführung des zweiten Berufsschultages, Ausbau des Berufsgrundschuljahres und des Berufsfachwesens), müßte der 2. Bauabschnitt umgehend realisiert werden, um weiteren Schulraum zu schaffen.

Das Land Rheinland-Pfalz trug den so geänderten Plänen (und der Einsparung des zweiten Bauabschnittes) Rechnung und erhöhte die Landeszuwendung um 2,1 Mill. DM auf 17,1 Mill. DM Gleichzeitig wurde nach schulfachlicher Überprüfung durch die Bezirksregierung Koblenz, zu den Kosten der losen Einrichtung und der Lehr- und Lernmittel ein Zuschuß des Landes zugesagt.

Trotz der genannten Schwierigkeiten und einiger Probleme bei der Bauausführung konnte die Schule im festgelegten Zeitrahmen fertiggestellt werden.

Kritische Blicke verfolgen im Spiegel die fachliche Arbeit
Fotos: Kreisbildstelle

Der Schulträger ist der Auffassung, eine funktionell gute und wirtschaftlich vertretbare moderne Unterrichts- und Ausbildungsstätte erstellt zu an.

Es bleibt zu hoffen, daß Lehrer und Schüler aus dem großzügig vorhandenen Werkstatt- und Fachraumangebot den größtmöglichen Nutzen ziehen. Die Voraussetzungen und die Grundlagen dafür sind mit dem Berufsschulneubau gegeben.