Rücktritt mit Folgen

Erstmals in der Geschichte des Kreistages Ahrweiler konnte ein freigewordenes Mandat in der Vertretungskörperschaft des Kreises nicht wieder besetzt werden.

Durch den Rücktritt eines Vertreters der Partei "Die Grünen« im Juni 1988 sank die Zahl der gesetzlichen Kreistagsmitglieder von den gewählten 41 Personen auf nunmehr 40 Mitglieder.

Zu dieser gesetzlich festgelegten Rechtsfolge kam es, weil es keinen Listennachfolger für das zurückgetretene Kreistagsmitglied mehr gab.

Die Kreistagsfraktion »Die Grünen« verlor zugleich den Fraktionsstatus, der ihr mit zwei Mitgliedern noch zugestanden hatte.