Die Wildbannverleihung Ottos III. aus dem Jahre 992

Dr. Wolfgang Bender

Vor 1 000 Jahren, im April und Mai 992, weilte König Otto III. mit seinem Gefolge im Herzogtum Nieder-Lothringen im südlichen und östlichen Teil des heutigen Belgiens. In einem Diplom1), das auf den 19. Mai 992 datiert und in Neuville bei Huy ausgestellt ist, bestätigt er auf Bitten seiner kaiserlichen GroßmutterAdelheid, des Pfalzgrafen Hermann und des Wormser Bischofs Hildebald, seinem Kanzler, die Übertragung eines großen Forstes mit dem dazugehörigen Wildbann im heutigen Ahrkreis. Nutznießer dieser großzügigen Verleihung werden seine Getreuen, die Gebrüder Sigebodo und Richwin, die wohl als Ahnherren der nachmaligen Grafen von Are anzusprechen sind2). Da Grenzkarten zu dieser Zeit nicht bekannt waren - sie kommen erst ein halbes Jahrtausend später auf - mußte man sich mit einer mehr oder weniger genauen Beschreibung eines bestimmten Gebietes bzw. seines engeren oder weiteren Grenzsaumes begnügen. Dies war stets ein Quell fürAuseinandersetzungen zwischen konkurrierenden Herrschaftsträgern, der unter anderem mit zu den Erstellungen der Grenzkarten in der frühen Neuzeit beitrug.

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Diplom Ottos III. von 992. (HStA Düsseldorf, Kurköln Urk. 2)

Das Territorium in der betont feierlich erstellten Urkunde aus dem Jahre 992 wird vom nachmaligen Kaiser Otto III. wie folgt in seinem Grenzverlauf umschrieben: Vom Eintritt desAdenauer Baches in dieAhr bachaufwärts bis nach Nieder-adenau (»Lierades Adenova«). Von dort den Weg bergan, der zu dem Feld »Walderagivel-«3) führt. Von da bis zur Hohen Warte (»Hohenegga«) und weiter über den Weg aufwärts bis zum Gipfel der Hohen Acht (»Accha«). Von dort über die Kohlstraße, dem alten Handelsweg aus römischer Zeit, bis zur Stelle genannt Schwarze Suhle (»Svarcensole«) und weiter nach Blasweiler (»Blassenwillare«). Von diesem Ort über die Höhe zwischen Ramersbach (»Rameresbach«) und Königsfeld (»Cunin-gesveld«) zur Hoheneiche (»Hoheneichi«) und über den Höhenrücken zum Neuenahrer Berg (»Hohenberg«). Von dort nach Wadenheim (»Wadenheim«) bis hin zur Brücke und ahrauf-wärts zurück zum Ausgangspunkt. Ausgenommen von der Übertragung ist das Gut des Herzogs Konrad von Schwaben in diesem Forst. Die Gebrüder erhalten vom König dessen Bann in diesem ausgedehnten Waldgebiet. Das bedeutet, sie können dort gebieten und verbieten. Ein weiterer Grundstein für die Landesherrschaft der nachmaligen Grafen von Are wurde dadurch gelegt. Der Urkundentext verbietet Unbefugten in dem umschriebenen Terrain Rot-, Schwarz- und Rehwild oder andere Tiere zu verfolgen, zu fangen oder zu jagen. Bei Zuwiderhandlung wird die Zahlung der Königsbannbuße fällig. Sie betrug in der Regel die gewaltige Summe von 60 Schilling!

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Deutlich lesbar in der Urkunde die Ortsangaben: Villam Blassenwillare (3. Z.), Hohenberg und Villam Wadenheim (4. Z.)

Auch wenn der skizzierte Grenzverlauf vielerorts in der Eifel nicht exakt nachvollziehbar ist4), so beträgt die Reviergröße doch weit über 100 Quadratkilometer. Der Umritt hätte bei den damaligen Wegeverhältnissen in der waldigen Gebirgslandschaft ungefähr zwei Tage inAnspruch genommen! Das Besondere an dieser Übertragung des Forstes und des Wildbannes als Reichslehen an die beiden Getreuen des Königs ist die erstmalige Nennung einiger Ortschaften, die sich 1992 zum tausendsten Male jährt. Viele Orte können ihre urkundliche Ersterwähnung auf solche Wildbannverleihungen wie im vorliegenden Fall zurückführen. Sicherlich sind die oben genanntenAhrkreisorte noch älter als 1 000 Jahre. So weist der Bestandteil »heim« im Bad Neuenahrer Stadtteil Wadenheim auf die fränkische Besiedelung des Frühmittelalters hin. Gleiches gilt für das Suffix "weiler" in Blasweiler, obgleich dieser Ort wegen seiner Höhenlage wohl später als Wadenheim besiedelt worden ist. Die Silben »au«, »bach« sowie »feld« in den drei anderen Ortsnamen deuten auf eine jüngere Kolonisationsepoche hin.

Es fällt auf, daß Dümpetfeld, unweit der Mündung des Adenauer Baches in die Ahr gelegen, nicht erwähnt wird; der Ort ist wohl jünger und wird erst im 12. Jahrhundert urkundlich genannt. Daß Adenau bereits 992 bestand, ergibt sich hinreichend aus den Nennungen des gleichnamigen Baches und Niederadenaus. Durch die Ersterwähnung in Ottos Königsdiplom können diese Gemeinden unseres Kreises auf eine urkundlich belegte tausendjährige Ortsgeschichte zurückblicken.

Anmerkungen

  1. HStA Düsseldorf, Bestand Kur-köln Urkunden Nr.2. Gedruckt in: MGH DD 2, Nr. 93; Regest in: H. Frick (Bearb,). Quellen zur Geschichte von Bad Neuenahr, Bad Neuenahr 1933, Nr 2

  2. Vgl. dazu E. Boshof, Ottonen- und frühere Salierzeit (919-1056) in: Rheinische Geschichte Bd. 1, 3 hg. von F. Petri und G, Droege Düsseldorf 1983. S, 1-119. hier S. 67. Dieser Forst entspricht ungefähr dem Wildbann der BurgAltenahr im 15, Jahrhundert. Ebda Seit dem 12, Jahrhundert befanden sich die Besitzungen und Rechte nachweislich in den Händen der Grafen von Are; vgl. dazu T. Rutt Vom Frühen Mittelalter bis zur Neuzeit, in, Heimatchronik des Kreises Ahrweiler. hg. von K. Broicher et al., Köln 1968. S. 83-206, hier S. 98.

  3. Etymologisch leitet sich diese Stelle vom weiblichen Vornamen Waldrada und althochdeutsch "gifHdi" = Gesamtheit von Feldern -also Felder der Waldrada - ab, Vgl. dazu W. Jungandreas, Historisches Lexikon der Siedlungs- und Flurnamen des Mosellandes (Schriftenreihe zur Trierischen Landesgeschichte und Volkskunde 8). Trier 1962, S. 1 086,

  4. Vgl. dazu auch die recht spekulative Grenzverlaufbeschreibung von Wies: R. Wies, Dreimal Banngebiet in einem Jahrtausend • Aus der Geschichte des ehemaligen Luftwaffenübungsplatzes Ahrbrück. in: Die Eifel. Monatsschrift des Eifelvereins (1950); S, 126-28, Heibach versucht den Grenzverlauf kartographisch in seiner grundlegenden Arbeit zum Reichsgut Sinzig darzustellen. U, Heibach. Das Reichsgut Sinzig IRhein, Archiv 122). Köln/Wien 1989. S, 378 (Karten)

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