Kommunalwahlen 1994 im Kreis Ahrweiler

Hans Josef Moeren

Für die politische Arbeit in den kommunalen Parlamenten der nächsten fünf Jahre wurden die Weichen bei den Kommunalwahlen am 12. Juni 1994 gestellt. Hierbei waren für die Kreistagswahl 92.562 Wählerinnen und Wähler zur Stimmabgabe aufgerufen, wovon jedoch nur 68.464 oder 74,0 v. H. zur Wahl gingen. Als endgültiges Ergebnis der Kreistagswahl konnte der Wahlausschuß feststellen:

Partei

Gesamt
stimmen

%

Sitze

CDU

1.330.891

52,8

(52,8)

22 (22)

SPD

769.364

30,5

(32,3)

13 (13)

F.D.P.

124.038

4,9

( 7,5)

2 ( 3)

Grüne

213.074

8,5

( 7,4)

4 ( 3)

ÖDP

82.775

3,3

1

(in Klammem Ergebnisse 1989)

Damit behielt die CDU ihre absolute Mehrheit im Kreistag.
Bei den übrigen Kommunalwahlen konnte die CDU die Mehrheit der Sitze in 2 Verbandsgemeinden (Adenau, Altenahr) und 11 Ortsgemeinden (Adenau, Altenahr, Berg, Dernau, Henningen, Kaienborn, Mayschoß, Rech, Gönnersdorf, Waldorf, Weibern) erringen.

Die Hälfte der Sitze entfielen auf sie in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Stärkste Fraktion blieb sie in 3 verbandsfreien Gemeinden (Remagen, Sinzig, Grafschaft), 2 Verbandsgemeinden (Bad Breisig, Brohltal) und in der Stadt Bad Breisig.

Die SPD errang in der Ortsgemeinde Brohl-Lützing die absolute Mehrheit und in der Ortsgemeinde Niederzissen die Hälfte der Mandate. In der Ortsgemeinde Burgbrohl erhielt sie die gleiche Zahl der Sitze wie die CDU. Insgesamt verteilen sich die von den Parteien und Wählergruppen bei den Kommunalwahlen im Kreis errungenen 660 Sitze wie folgt auf:

CDU 282
SPD 162
F.D.P. 8
GRÜNE 20
ÖDP 14
Wählergruppen 174

Anzahl der zu wählenden Mandate

Bei den Kommunalwahlen hatten die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Ahrweiler Mitglieder in die kommunalen Parlamente in einer Anzahl zu wählen wie nie zuvor. Durch eine generelle Anhebung der Zahl der Ratsmitglieder um ein Mitglied und durch die Erhöhung der Zahl der Ratsmitglieder infolge gestiegener Einwohnerzahlen bei einzelnen Gebietskörperschaften waren zu wählen:

42 Mitglieder des Kreistages
124

Mitglieder der Stadt- oder Gemeinderäte der vier Verbandsgemeinden

116

Mitglieder der Verbandsgemeinderäte der vier verbandsfreien Gemeinden

730

Mitglieder von Gemeinderäten in den 70 Ortsgemeinden

Zur Wahl dieser Mandate wurden Wahlvorschläge eingereicht und zugelassen von:

CDU   31
SPD    25
F.D.P. 9
GRÜNE 6
ÖDP    3
Wählergruppen        49
insgesamt         123

Das bedeutet, daß beim Kreis und in den verbandsfreien Gemeinden, den Verbandsgemeinden sowie in 26 Ortsgemeinden die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, in 3 Ortsgemeinden mit nur einem Wahlvorschlag und in 41 Ortsgemeinden ohne Wahlvorschlag die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl stattfand, d. h., zu wählen waren Personen und gewählt waren die Bewerber, die die meisten Stimmen erhielten.

Bei der Verhältniswahl hatte der Wähler soviel Stimmen, wie Mitglieder in das jeweilige Vertretungsorgan zu wählen waren. Das bedeutete, daß z. B. ein Wähler in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler über 36 Stimmen für die Stadtratswahl und über 42 Stimmen für die Kreistagswahl, also insgesamt über 78 Stimmen verfügte. In der Stadt Adenau konnte der Wähler dagegen 20 Stimmen für die Stadtratswahl, 28 Stimmen für die Verbandsgemeinderatswahl und 42 Stimmen für die Kreistagswahl, also insgesamt 90 Stimmen vergeben.

Unter den in die kommunalen Parlamente Gewählten waren 105 oder rund 10 Prozent Frauen. Dabei wurden 91 Frauen bei Verhältniswahlen aus Wahlvorschlägen gewählt. Diese Frauen gehören folgender Partei oder Wählergruppe an:

Wahlen

CDU

SPD

F.D.P.

GRÜNE

ÖDP

Wählergruppen

Kreistag

6

4

-

1

-

-

Verbands-
gemeinderat

7

7

-

1

-

-

Stadt-/
Gemeinderat

24

27

1

-

1

12

insgesamt

37

38

1

2

1

12

14 Frauen wurden bei einer Mehrheitswahl allein von den Wählerinnen und Wählern gewählt, ohne daß schon Vorgaben in einem Wahlvorschlag erfolgten.

Urwahl des Bürgermeisters

Erstmals in Rheinland-Pfalz fand eine Urwahl der Bürgermeister statt, d. h., nicht mehr der Gemeinde- oder Stadtrat wählte den Bürgermeister, sondern die wahlberechtigten Bürger einer Gemeinde oder Stadt. Im Kreis Ahrweiler lagen fürdie Urwahl der Bürgermeisterin den 70 Ortsgemeinden und bei den Gemeinden mit hauptamtlichem Bürgermeister in den Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler und Remagen wegen Ablauf der Amtszeit der bisherigen Stelleninhaber die rechtlichen Voraussetzungen für eine Urwahl vor. Jedoch wurden nur Wahlvorschläge für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in Bad Neuenahr-Ahrweiler und Remagen und die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister in 48 Ortsgemeinden eingereicht. In den übrigen 22 Ortsgemeinden hatte nach seiner Wahl der neue Gemeinderat einen Bürgermeister zu wählen. Im einzelnen wurden eingereicht:

  • 4 Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl in der Stadt Remagen (CDU: Karl-Heinz Brenner, SPD: Lorenz Denn, F.D.P.: Ute Kreienmeier, FBL/BL: Hans-Joachim Bergmann),

  • 3 Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (CDU: Winfried Schneider, SPD: Rudi Fick, Einzelbewerber: Edmund Flohe),

  • 2 Wahlvorschläge in 5 Ortsgemeinden und

  • 1 Wahlvorschlag in 43 Ortsgemeinden. Da als Bürgermeister nur gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, mußte in den Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler und Remagen sowie in den Ortsgemeinden Ahr-brück, Burgbrohl und Glees am 26. Juni 1994 eine Stichwahl stattfinden. In die Stichwahl kamen in Bad Neuenahr-Ahrweiler Winfried Schneider (CDU) mit 45,73 % und Edmund Flohe als Einzelbewerber mit 32,60 % der Stimmen und in Remagen Karl-Heinz Brenner (CDU) mit 38,56 % und Lorenz Denn (SPD) mit 28,26 % der Stimmen. Gewählt wurden dann zum Bürgermeister in Bad Neuenahr-Ahrweiler Edmund Flohe mit 56,10 % der Stimmen und in Remagen Lorenz Denn mit 51,96 % der Stimmen.

In der Ortsgemeinde Hummel konnte der bisherige Ortsbürgermeister Heinz Zimmermann als Einzelbewerber nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen. Aus diesem Grunde mußte in dieser Ortsgemeinde die Wahl des Bürgermeisters wiederholt werden, wozu die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde den 11. September 1994 und als Wahltag für die Durchführung einer etwa notwendig werdenden Stichwahl den 25. September 1994 bestimmte. Da jedoch für die Wiederholungswahl kein Wahlvorschlag einging, mußte auch in dieser Ortsgemeinde der Gemeinderat den neuen Bürgermeister wählen.