1757 – Truppendurchzüge und Einquartierungen im Unteren Ahrtalund der Goldenen Meile

Dr. Karl August Seel

Die Quellen

Der Bestand an Archivalien der Reichsherrschaft Landskron im Landeshauptarchiv Koblenz ist groß. Vor allem das 16. – 18. Jh. ist reich an Urkunden, Briefen, Heberegistern, Zehnt- und Güterverzeichnissen, Gerichts- und Prozessakten. Berichte zu Truppendurchzügen und Einquartierungen wurden u.a. dort eingesehen und ausgewertet. Diese waren stets für die einheimische Bevölkerung mit großen Belastungen und Drangsalen verbunden.

Die Verkehrslage

Die Frankfurt-Aachener Heerstraße (AFH) und die alte Rheinstraße sind immer Einfallspforte, Zug- und Aufmarschstraßen ins Reich. Diese alten, überregionalen Fernstraßen verschneiden sich in unserer Region. Beide vernetzen sich mit anderen Fernstraßen, die in alle Richtungen und zu den wechselnden Kriegsschauplätzen Deutschlands und seinen angrenzenden Nachbarländern führen.

Die geopolitische Lage

Nach dem 30-jährigen Krieg und dem Frieden von Münster und Osnabrück (1648) sind kriegerische Auseinandersetzungen längst nicht beendet. Auch die 2. Hälfte des 17. Jh. wird von ihnen geprägt. Unsere Heimatregion leidet vor allem unter der Réunionspolitik Ludwig XIV. und dem steten Streben Frankreichs nach dem Rhein als Grenze. Die 1. Hälfte des 18. Jh. ist friedlich, die 2. Hälfte wird wiederum von Kriegen erschüttert; so z. B. den Schlesischen Kriegen. Wegen des Expansionsdrangs Preußens und dem beginnenden Siebenjährigen Krieg (1756 – 1763, 3. Schlesischer) ersucht das Reich Frankreich um Hilfe. Französische Truppen werden 1757 in Marsch gesetzt, um sich mit einer „Reichsexekutionsarmee“ bei Erfurt zu vereinen.

Die Heimsuchung

1757, 16. April Die Bodendorfer „arme betrengte Unterthan“ werden durch „durchmarchierten undt anrückenden französische Truppen beängstigt“. Sie haben „kein eignes Brod Korn mehr“ und können die Forderungen „auff einige Fourages oder sönstige Nothwendigkeiten“ nicht erfüllen „ohne schwere Schulden“. Außerdem sind sie „schwehr fast unerträgliche - - - von den kayserlichen außgestandene Winterquartier worin die Gülischen Orthschaften befreyt geblieben“ noch stark belastet. Jetzt seien in „hiesiger Herrschaft Landscron durch gülisch herrschaftliche Beamte“ Forderungen wegen Verpflegung der Truppen an sie gestellt worden. „Bürgermeister Kramprich“ habe daher „Gericht und Gemeindemänner zusammen berufen“. Sie beschlossen, einen Brief an ihren Landesherrn, Frhr. v. Clodt, zu richten. Er solle bei der „hochlöblichen Ritterschaft“ seinen Einfluss gelten machen, „unß arme betränkte Bodendorffer - - - befreyen, mit unterthängister Bitte hierüber ein Verhaltungßbefehl zu kommen zu lassen - - -“.
(Adamus Becker, Gerichtsschreiber an Frhr. v. Clodt)

16. April In gleicher Sache schreibt der landskronische Richter Herford an v. Clodt „per expreßen“, gibt Kopie an Kramprich, „bringt mir diesen Brieff wieder“. Herford erfährt, da auf Reisen, erst bei seiner Rückkehr von der Forderung. Der jülische „Ambtsverwalter Bachoven hat mich zu sich beruffen laßen“. Da „ich verreiset seyn, hat er meinen Sohn zu sich in sein Hauß beruffen, selbigen aber nicht vorgelaßen, sondern durch seinen dochterman v. Gartzen sagen laßen, man sollte den Bodendorffer sagen laßen daß selbiges fourages hierin (nach Sinzig) lieffern sollen, sonst wolle er ihnen die Soldaten dahin weißen“. Gegen „solch incompetenten Bachovischen Befehlen undt dabei hegenden gefährlichen absichten“ müsse nicht nur er, sondern auch v. Clodt protestieren. Mit seinem Mitrichter Stam habe er sich beraten und faßt zusammen:

  1. Ist nicht angekündigt worden „einige fourages vorräthig anzuschaffen“.
  2. „ist bekannt, daß in loco Bodendorff nicht 10 Rationen hew noch haber beizubringen“ sind.
  3. „ist notarisch, daß in den gülischen Ämbtern verbotten einige fourage außer Ambt zu verkauffen - - - wir doch nicht unter des ambtsverwalter Bothmäßigkeit stünden - - - Mittel zu finden - - - solcher gefahr von seiten des Hr. Ambbtsverwalter tendierende Gefährlichkeyten befreyet - - - die durchmarchierend Hr. Offiziere - - - kein Notiz haben, von Hr. Ambtsverwalter Bachoven beraten - - mit ein oder mehr compagnien in Bodendorff einzurücken“.

16. resp. 17. April v. Clodt an Niederrhein. Ritterschaft, Koblenz, verwahrt sich gegen Bachovens Eigenmächtigkeit gegenüber der Herrschaft Landskron. „In spec den Orth Bodendorff - - zu zwingen oder mit würklichen Belegung der frantzösischen Truppen zu bedrohen, dieses den Orth völlig ruinieren könnte“. Es ginge nicht an, daß „einen gülischen Beambten nachgegeben werden sollte über immendierte (reichsunmittelbare) Orthschaften nach willkühr befehl zu erteilen“.

17. April Ritterschaft an v. Bachoven. Die Anmaßung Bachovens wird zurückgewiesen. Der „Königlich frantzösische Truppen marche“ (Aufmarsch) berührt „in dasiger Gegend das ritterschaftliche nicht“, d. h. das landskronische Bodendorf sei nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen. „Die gülische ämter, Herrsch – und Ortschaften mit so vielen Unterthanen“ können „diese gantz leicht - - - die dazu erforderlichen nothwendigkeiten bestreiten - - diese müßen die gantze Colone verpflegen“, nicht die „besagt Herrschaft Landscron, alß welche mit der gülischen gar keine conexion (Verbindung) hat, auch zur Verpflegung so vieler nacheinander folgender trouppen - - - außer stand ist“.

4. Mai Ritterschaft an „herrschaftlichen marche commisarius (Marschkoordinator) Herr v. Eysh genannt Bensdall“. Ist „heut von denn Bodendorffer gantz ohnvermuth angezeigt“, daß am 3. Mai eingerückt sind

-„6 capitains und 9 Lientenants so 42 pferd bey sich führten - - -

-3 compagnien jede zu 80 Mann - -

-jeden 3ten morgens 6 Uhren fünf Karren nacher Sintzig zur überfuhr der fourage und proviant portionen zu stellen - - - bei ausbleibungsfall dieselben mit militärischen Execution - - - auch den daraus erwachsenden Schaden ex proprius sollten“- - -ersetzen. Er weist darauf hin, dass Bodendorf dem „Niederrheinisch Reichsritter-canton gehörig sei, der chur-pfälzisch hertzoglich gülischen juridiction keineswegs unterworfen - - - mit Sintzig und Remagen die mindeste Gemeinschaft nicht habe“. Außerdem habe „der Herr Marquis de Ganai, aide Marchall de logis de l’armee (Generalquuartiermeister) die ordre hintnerlaßen, daß

-die erste bataillon sowohl als erste Escadron in Sintzig - -

-die zweite bataillon und Escadron aber auf Remagen gelegt werden sollten,

-wenn das Alsahsische Regiment zu drey bataillons oder die colonel general (Hauptkolonne) drey Escadrons stark einrücken würden - - von beyden lezteren die Halbscheid (Hälfte) auf den Ritterschaftliche Orth Bodendorff, und die andere Halbscheid in Westum“ eingewiesen werden. Die Hauptkolonne jedoch „in Sintzig und Remagen unterkommen genug seyn.“ Dem „commandierenden Officier“ stehe es frei zwischen den beiden Orten zu wählen.

13. Mai Ritterschaft an Herrn von Eyhs. Ein nach Sinzig von der Ritterschaft abgesandter Beobachter berichtet: Der Generalquartiermeister habe „vor Einrückung der trouppen die quartier ordentlich reguliert, beide Orthe Sintzig und remagen hierzu ausersehen - - dem Orth Bodendorff mit Westum aber nichts als der 3te bataillon vom Regiment Alsace und vom general colonell die 3te Escadron zugewiesen“. Die „frantzösischen Herrn Offiziere“ halten sich aber nicht an die Weisung, weist daraufhin, daß „die Bodendorffer gar keine connexion mit den Pfälzischen haben, und folglich dero Lasten nicht zu übernehmen nicht gehalten seyn.“

17. Mai Frhr. v. Eyhs an Ritterschaft Die „von der Gemeinden zu Bodendorff in pto frantzösische Miteinquartierung geführten Beschwerde“ findet er wenig begründet. Die Truppen kämen schließlich „zum allgemeinen Reichsbesten zu Hilf“. Außerdem habe die „Churfürstliche Regierung in Düsseldorf die mitbelegung des zwischen Sintzig und Remagen gelegenen orth Bodendorff ausdrücklich anbefohlen“. Sinzig und Remmagen seien nicht in der Lage die „gantze Einquartierungslast“ zu tragen. Er sei außerstande „die geringste abänderung zu machen“. Bodendorf hätte „blose quartier hingegen Sintzig und Remagen nebst diesem die fourage und fleisch“ bereitzustellen. Der Generalquartiermeister könne nicht „den Reichsständen, besonders Chur- und Fürsten“ wegen „der dislocation der Truppen“ Vorschriften machen. Die „marschierenden Regimenter“ würden sich sowieso nicht daran halten.

14. August Bachoven an Schultheiß zu Bodendorf
Kündigt an: „1 compagnie kurkölnische Truppen kommt morgen nach Bodendorf - - - bahre Zahlung“.

15. August Bachoven wie zuvor
“Zur Reichsarmee abmarchierende Hochstift paderbornisches Regiment eine compagnie - - gegen bahre Zahlung.“

24. August A. Becker an v. Clodt
”heuth nochmahls mit 2 compagnien Münsterische Söldner zur Einquartierung,- - - solen nächst künftigen Freytag wiederumb Münsterische dahier, ja sogar biß zum Endt des Marches einrücken - - - verderb von Bodendorff - - wenn wir keine Hilff bekommen.”

26. August Ritterschaft an Regierung in Düsseldorf. Weist auf die Vorfälle „der zur Reichsarmee heraufmarchierenden Churfürstlichen und hochfürstlichen Paderbornischen Truppen“, hin und auf Amtswillkür Bachovens, bittet „anzubefehlen bey dergleichen ferneren Vorfällen sich mit uns - - - auf eine mehr anständige und nachbarschaftliche arth zu betragen.“
26. August Ritterschaft an Bachoven. In etwa gleicher Inhalt. „nicht die mindeste Jurisdiction - - - gegen die landscronischen Unterthanen fortwehrend hegender animosität - - - bessere freundnachbarlicche Zusammenarbeit.“

29. August Aktennotiz A. Becker. Durch Verbleiben der „2 compagnie des hochlöblich Münsterisch Elbelodischen Regiment“ entstehen keine Kosten.

5. September Regierung Düsseldorf bestätigt Eingang des Beschwerdebriefs, will prüfen.

1758, 13. Januar Ritterschaftshauptmann v.. Bergen sendet Briefwechsel an Ritterschafts-Hofrath und Sindicus. Wegen „derer in vorigen Jahr heraufmarchierenden Chur-Cöllnich und Paderbornische Trouppen, und von dem ambtsverwalter Bachoven eigenmächtig vorgenommenen Einquartierung in der Herrschaft Landscron.“ Diese Unterlagen seien an die „hochlöblich Regierung in Düsseldorf“ gegangen und daß „nach so langer Zeit nichts weiter erfolgt“ sei.

1759, 12. März Ritterschaft an „durchlauchtigster Churfürst. Erlauben uns höchst ihro unterthänigst vorzustellen, wie unnachbahrlich der ambtsverwalter Bachoven gegen die von Clodische“ war, so bei den Truppendurchzügen 1757 und „jüngst bei dem Heraufmarsche des hochlöblichen Freysingische Regiments.“ Düsseldorf sei bisher untätig geblieben. Die Ritterschaft hofft, daß er befehlen möge, daß Bachoven „fürderhin sich mit uns - - - auf eine mehr anständige und nachbahrliche arth“ verständigt.

Weitere Durchmärsche

Nach 1757/58 kommt es in den Folgejahren zu weiteren Truppenbewegungen entlang der Fernstraße AFH und denen entlang der Rheinschiene. Diese sind stets mit Zwangseinquartierungen und Belastungen für die einheimische Bevölkerung verbunden.

1762/63 „täglich ab und zu marchierende frantzösische trouppen“ – „Kayserlich-königliche Trouppen-Einquartierung“ – „vieler Marchund Remarchen deren Trouppen“ – „Kayserlich-königliche große recroutentransport aus den Niederlanden nacher böhmen undt oistreich“ – „ein zug Reitherey nemblich 21 man sambt so viell pferdten“ – „21 man undt so viell pferdt von dem regiment Bricow“ – „zu fuß 2 officiere sambt 3 pferdt --- 20 man kayserliche“ – „20 gemeine 2 officiere sambt 3 pferdten“ – „40 man ohn 2 officier sambt 3 pferdten“.

1766 „1 officier mit 10 rekrruten und 19 remonten“

1767 „einlogierte recrouten 1 lieutenant mit 94 man“

1783 „niederländische kaiserliche transport von 20 Recrouten - - - eine Excorte von 70 commandierten 1 officier 1 Reitpferdt - - - in Bodendorff daselbst das Nachtlager“.

Die Zitate stammen aus verschiedenen Quellen und sind teilweise Doppelnennungen, so die Erwähnung der 20 bzw. 21 Mann. Sie beziehen sich auf dasselbe Ereignis. Der Truppentransport aus den Niederlanden erfolgte in den Jahren 1762/63, wird aber nochmals in der Rechnung von 1783 aufgeführt.

Lasten und Schulden

Die Dörfer müssen außer „Nachtlager“ auch „mundtportionen“ und „pferdsportionen“ stellen. Als „mundtportion“ ist die „Haußmannskost“ zu geben. Sie besteht für „Recrouten sowohl als altcomandierten von Feldwebel abwärts - - - täglich in 2 pfund Brod einschliesslich des zur Suppe erforderlichen, dann eine Portion an gekochtem Fleisch mit Zugab und Knochen, drey Viertelspfund an rohen Fleisch ausmachend, ferner in einer portion gekochtes Gemüß oder Mehlspeiß - - - nebst dem Trunk bestehend aus einem Maas Bier oder apfelwein oder einem Schoppen Landwein nach Landes Art“.

Die „pferdtsportionen“ sind Heu, Hafer und Stroh. Da „weder noch hew und haber allhier vorhanden, so haben wir unseren großen Schaden müssen thun und in aller Eyl solches anschaffen müssen.“ Dies schlägt mit „12 alb(us) ahn haber 8 alb on hew zusammen rth (Reichstaler) 11 alb 2“ zu Buch. 21 Reichsthaler sind „ahn mundtportion ad 1/2 rthl - - - die zwey Dag“ von Kirchdaun für den „Zug Reitherey“ mit „21 Mann sambt so viell pferdten“ aufzubringen. Auch „in loco Bodendorff“ sind „fourage und proviant portionen bereit(zu)stellen“ und „hew und haber“, trotz „privatgemachter Schulden“ bei dem kaiserlichen Winterlager zuvor.

Über die Einquartierungen, Leistungen und Belastung der landskronischen Dörfer nach 1762 gibt es detaillierte Darstellungen. Dies, weil Kirchdaun im Juli 1763 Beschwerde gegen Bodendorf und Lohrsdorf erhebt und Regressansprüche stellt. Dadurch wird eine Welle von Forderungen und Widersprüchen, Darstellungen und Gegendarstellungen ausgelöst.

Die Bodendorfer und Lohrsdorfer hätten „Truppen nach Kirchdaun eingewiesen - - - ohne das Kirchdaun in der marchrote gewesen, wodurch ein großer Schaden erlitten“. Sie seien „bekanntlich halbgulisch“ und fordern Schadensersatz von „in hiesiger Marken gelegener Bodendorffer Erbstück“. Die Bodendorfer lehnen einen „Beschädigungsersatz“ jedoch ab. Sie hätten „die nachbarn nicht mit truppen beleget.“ „Schultheiß, Scheffen undt Gemeine eingesessen zu Kirchdaun“ widersprechen dem und halten ihre Forderung aufrecht.

Bodendorf um 1835: So sah Bodendorf nach E.W. Pose um 1835 aus. Das Bild zeigt das Dörfchen, wie es auch im 18. Jahrhundert war. Deutlich ist der Einschnitt des „Heerwegs“ zu sehen. Hier verlief der südliche Zweig der Aachen-Frankfurter-Heerstraße (AFH). Der nördliche führtedurch das kleine Seitental vor der Kirche über den „Bergweg“ auf die Ahrhöhen. Über sie kamen die fremden Truppen in das landskronische Bodendorf.

Bei der strittigen Einquartierung handelt es sich um den „Zug Reitherey“ 21 Mann mit Pferden. Der Sinziger Amtmann Bachoven erkennt ihre Ansprüche an. Die Reichsritterschaft ihrerseits wendet sich mit einem geharnischten Brief dagegen. In ihrem Schreiben an Bachoven heißt es: „Wir können nicht begreifen - - - so unnachbarlich principia - - -nach Entschädigung und Ersatz unter bedrohende Sequestration deren Bodendorffer in den Sintziger marken habende Früchte“. Die „ritterschaftlichen Kirchdauner“ seien bei einer „Beschwerde - - - an uns zu verweisen.“

Mit einem weiteren Schreiben wenden sich die Kirchdauner auch an Frhr. v. Clodt. Sie führen die verschiedenen Einquartierungen auf. So hätten die „Lohrsdorfer bei letzten kayserlichen Durchmarchen“ ihnen Soldaten geschickt, ohne daß „Lantershofen weder Nerendorf und Odingen einen einzigen Soldaten bekommen“.

Unter Leitung des „Keller Rahren sambt Schultheißen und Vorsteher“ wird 1765 ein Zahlungsschlüssel für die Herrschaft Landskron erstellt. Zumal „Ihro Röhmische Mayeßtäth“ eine Zusage abgegeben habe, Fouragegelder zu zahlen, der auch die Niederrheinischen Ritterschaft zugestimmt habe. Diese Order sei jedoch nicht an die Herrschaft Landskron weitergegeben worden. „So ist folgende repartition (Verteilung) zu dieser Ritterschaft und anderen bey diesen Kriegßzeiten täglich verfallende Landßnothwendigkeiten“ gekommen, ihren Beitrag „in cölnischen Dahlern jeder zu 52 alb gerechnet“ zu leisten. Es wird festgelegt:

-„Bodendorff    500 Dhlr
-Ob- und Nieder Nehrendorff    500 Dhlr
-Oedingen und Lohrsdorf    500 Dhlr
-Gren und Landerßscheid und Kirchdung    500 Dhlr
   2.000 Dhlr“

Für die „Weiler Vinx und Schalkenbach“ soll „adendorff ahnstatt der zweyen dörffer dieses quantum der löblichen Ritterschaft ersetzen -
- bey besagter Herrschaft Adendorff wohl müßen beyzutreiben“ sein.

In diesen Akten finden sich weitere Rechnungsbelege und Zahlungsschlüssel aus unterschiedlichen Jahren. Einer sei noch beigefügt, da er mit „Köpf“ offensichtlich zur Steuerzahlung pflichtige Einwohner nennt. Es handelt sich um „große frantzösische fourage Lieferungen“ (März 1761).

  Köpf rthl alb
-Bodendorff 26 143  
 -Lohrsdorff 3 16 18
 -Kirchdung   4 22  
 -Nierendorff 18 99  
-Öttingen 10  55  
-Landershoffen 8 44  
-Grien 5 27 18
  74 Köpf 407 rthl  

Außer „Nachtlager“ und täglicher „fourage brod und fleisch“ sind noch weitere Zusatzleistungen zu erbringen, so:

1761 „Nachtlager und hinwegführung derselben bagages“

1762 „fouragelieferungen und mehltransporten“ bis nach Limburg und Giessen

1763 „2 gespann Ochsen an fuhr“ – „abgegebener sonstiger vorspann“

1783 „zwey ganze Vorspann Wägen“ – „3 große Vorspannwagen“ – „Fuhrleistung bis nach Kärlich mit 3 Pferdt“

Wie die Forderung Kirchdauns contra Bodendorf und Lohrsdorf ausgegangen ist, konnte nicht festgestellt werden. Der Aktenbestand über die Truppenbewegungen, Einlagerungen und Lasten ist derart groß, dass er nicht vollständig durchgesehen wurde.

Quellen:

LHA Koblenz; Abt. 53 C 25 Landskron, 2566 – 73, 3017

Literatur:

Seel, K.A., Soldaten und Truppendurchzüge – Aus dem Anschreibebuch des Matthias Giesen (1752 – 1863, in: Die Dorfschelle 4/1998 Hrsg. Heimat-und Bürgerverein Bad Bodendorf,

Braubach, M., Vom Westfälischen Frieden bis zum Wiener Kongress (1648 – 1815) in: Petri F. Droege G. Rheinische Geschichte, Bd. 2, S. 219 ff