Bürger-Informations-System der Kreisverwaltung Ahrweiler
CORONAVIRUS:
Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) im Kreishaus
Entsprechend den aktuellen Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz bezüglich der Maskenpflicht im Nahverkehr und in Geschäften gilt ab Montag, den 25.01.2021 zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie für Besucherinnen und Besucher beim Aufenthalt im Kreishaus und in unseren Außenstellen die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske oder FFP2-Maske). Eine herkömmliche Mund-Nasen-Bedeckung aus Stoff ist somit nicht ausreichend.
Unter diesem Motto hat die Kreisverwaltung Ahrweiler ihre Internetseiten mit Blick auf die vorgelagerte Verwaltung ausgebaut. Wir möchten Ihnen mit diesen Seiten nicht nur Behördengänge erleichtern, sondern auch die zahllosen Dienstleistungen, die die Kreisverwaltung für Sie bereithält, umfangreicher zugänglich machen. Hier finden Sie die Verwaltungsgliederung, geordnet nach der jeweiligen Struktur innerhalb der Kreisverwaltung Ahrweiler und den entsprechenden Aufgaben.