HINWEIS (Artikel vom 27.09.2013):
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Einhellige Meinung von Bürgern und Ortsbeirat in Entscheidung eingeflossen - Landrat hat Innenminister unterrichtet
Darf der Sinziger Stadtteil Bad Bodendorf den Namenszusatz „Bad" behalten? Wenn es nach dem Willen der Kreisverwaltung Ahrweiler und deren Leiter Landrat Dr. Jürgen Pföhler geht: ja. Diese Entscheidung ist jetzt gefallen. Darüber hat der Landrat den rheinland-pfälzischen Innenminister Roger Lewentz „angesichts der Bedeutung der Angelegenheit" am 27. September persönlich unterrichtet. Sollte das Innenministerium keine Einwände dagegen erheben, ist der Namens-Zusatz „Bad" endgültig gesichert. Für den Landrat steht fest: „Unsere drei öffentlichen Anhörungen am 3. Juli, 20. August und 9. September mit Bürgern, Vereinen, Gewerbetreibenden und dem Ortsbeirat haben ein eindeutiges Stimmungsbild ergeben. Es war beeindruckend, dass die Bad Bodendorfer in großer Einmütigkeit das ´Bad´ im Namen erhalten wollen. Es gab keine einzige Stimme dagegen. Diese einhellige Meinung ist in unsere Entscheidung eingeflossen." Die wesentlichen Gründe für die Entscheidung der Kreisverwaltung: Die Kreisverwaltung habe diese Punkte bei ihrer Entscheidung berücksichtigt, so Landrat Pföhler, der drei weitere Argumente pro Namenszusatz nennt: 1.320 Unterschriften der Bürger, die einstimmige Resolution des Sinziger Stadtrats und das Engagement der Grundschule Bad Bodendorf. Zur Erinnerung: Das Ministerium für Wirtschaft und Tourismus Rheinland-Pfalz hat Bad Bodendorf das Heilbad-Prädikat entzogen. Dies ist mit dem Widerrufbescheid vom 19. Juni 2013 nach dem Kurortgesetz geschehen. Der Ort erfülle die entsprechenden Voraussetzungen nicht mehr. Beispielsweise fehlten ein Kurhotel und ein funktionsfähiger Kurpark, so das Wirtschaftsministerium. Der Stadtrat von Sinzig reagierte darauf mit seiner Resolution pro Bad als Namenszusatz. Die Kreisverwaltung Ahrweiler hatte in einem Verwaltungsverfahren zu prüfen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass der Namenszusatz beibehalten werden kann - unabhängig vom Heilbad-Prädikat. Die kommunalrechtliche Zuständigkeit nach der Gemeindordnung liegt beim Kreis und beim Innenministerium.