HINWEIS (Artikel vom 22.07.2016):
Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.
Vergünstigungen in 18 Freizeiteinrichtungen - Vereine und Gruppen erhalten Kontingente - Weiterer Baustein in AW-Förderlandschaft
Der Kreis Ahrweiler sowie die acht Städte und Verbandsgemeinden geben eine eigene Ehrenamtskarte heraus. Die Nutzer werden mit finanziellen Vergünstigungen für ihr besonderes ehrenamtliches Engagement vor allem in den Vereinen belohnt. Vereine, Organisationen und Gruppen erhalten Kontingente der Karten und können sie frei an ihre Mitglieder weitergeben. Entwickelt wurden die Idee und das Konzept gemeinsam von Landrat Dr. Jürgen Pföhler und den acht Bürgermeistern der Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen und Sinzig, der Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Bad Breisig und Brohltal sowie der Gemeinde Grafschaft. Pföhler: „Ehrenamtliche investieren unzählige Stunden Arbeit für die Allgemeinheit. Dieser uneigennützige Einsatz ist im wahrsten Sinne des Wortes ´unbezahlbar´ und verdient höchste Anerkennung."
Bei der Ehrenamtskarte handelt es sich um einen neuen Baustein in der Förderlandschaft des Kreises Ahrweiler. Beispiele: Vereine erhalten Zuschüsse aus dem entsprechenden Programm, etwa für Baumaßnahmen, Geräte und Weiterbildung. Außerdem wird die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften bezuschusst. Die „Förderung Ländlicher Raum" unterstützt vor allem das ehrenamtliche Engagement zum Wohl der Allgemeinheit. Die Seniorenförderung zielt ab etwa auf innovative Projekte mit älteren Menschen. - Mehr Infos unter: www.kreis-ahrweiler.de, „Bürgerservice", „Förderprogramme".
Was ist die Ehrenamtskarte? Die Scheckkarte belohnt überdurchschnittliches ehrenamtliches Engagement durch Vergünstigungen beim Besuch öffentlicher und privater Anbieter, vorwiegend Freizeiteinrichtungen. Derzeit sind dies 18 in sechs der Kommunen.
Wer kann sie erhalten? Für die Karte ist kein Prüfverfahren notwendig. Sie wird auf den Antrag eines Vereines von der Kreisverwaltung ausgestellt. Der Verein erhält nach einem bestimmten Schlüssel mehrere Karten. Diese lauten nicht auf Personen, sondern auf den Verein oder die Gruppierung. Diese können die Karten frei an ihre Mitglieder weitergeben, beispielsweise für einige Tage oder mehrere Monate.
Die Runde von Landrat und Bürgermeistern stellt fest: „Damit ist die Beurteilung, wer für den Verein oder Gruppe welche ehrenamtliche Arbeit leistet, dort angesiedelt, wo sie hingehört: bei den Vereinen und Gruppen. Auf diese Weise haben sie es selbst in der Hand, ihren Mitgliedern eine Anerkennung zukommen zu lassen."
Der Erhalt der Karte ist nicht an den Nachweis einer Mindeststundenzahl ehrenamtlicher Arbeit gebunden. Die Karte hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Sie verlängert sich nicht automatisch, eine erneute Beantragung ist jedoch möglich. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe der Ehrenamtskarte besteht nicht.
Die AW-Ehrenamtskarte wird nach folgendem Schlüssel ausgegeben: Vereine und Gruppen
Einzelheiten finden sich im Internet unter http://ehrenamtskarte.kreis-ahrweiler.de. Die Liste der Bonusangebote wird jeweils aktualisiert.
Info: Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung Förderungen, Wilhelmstraße 24 - 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Ansprechpartnerin: Annette Willerscheid; Ruf 02641/975-583, Fax 02641/975-7583, E-Mail Annette.Willerscheid@kreis-ahrweiler.de.
Bonusangebote mit der AW-Ehrenamtskarte (Stand 18. Juli 2016)
Verbandsgemeinde Adenau
Verbandsgemeinde Bad Breisig
Verbandsgemeinde Brohltal
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Remagen
Sinzig
Foto: Bieten Vereinen und Gruppen die kreiseigene neue Ehrenamtskarte an: die Runde von Landrat und Bürgermeistern beziehungsweise deren Vertretern in den Städten und Verbandsgemeinden