Vieles wird Ihnen fremd erscheinen, wenn Sie die ersten Wochen und Monate im Landkreis Ahrweiler leben. Was in Ihrem Herkunftsland selbstverständlich war, funktioniert hier möglicherweise nach anderen Regeln. Informieren Sie sich so gut wie möglich und nutzen Sie Beratungsangebote. Im Landkreis Ahrweiler gibt es viele Beratungsstellen, die Ihnen gerne helfen, wenn Sie nicht weiter wissen.
Hier erfahren Sie Beratungsangebote durch hauptamtliche Fachkräfte:
für junge Zugewanderte von 12 – 26 Jahre - regelmäßige Sprechzeiten in der Caritas Geschäftsstelle Ahrweiler Bahnhofstraße 5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler Telefon: 02641 – 75 98 60 Sprechzeit Donnerstag 14-16 Uhr und nach Vereinbarung
Die Ausländerbehörde ist für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten zuständig - einschließlich der Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit - und erteilt Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnisse. Alle Personen, die dauerhaft in Deutschland bleiben möchten und nicht Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz sind, benötigen dazu eine Erlaubnis: den Aufenthaltstitel.
Für Fragen zu Ihrem Aufenthalt in Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde:
Kreisverwaltung Ahrweiler Wilhelmstraße 24-30 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler Ansprechpartner
Druckversion (zuletzt geändert am 2019-11-29 13:09:26)