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Kreisverwaltung Ahrweiler -

 

Kinder, Jugendliche, Familie & Schule

Kinder, Jugendliche und Familie

Für viele Menschen in Deutschland ist die Familie sehr wichtig. Sie prägt unser Leben auf vielfältige Weise. Die meisten sehen die Kindererziehung als gemeinsame Aufgabe von Müttern und Vätern. Immer mehr Väter entscheiden sich nach der Geburt eine gewisse Zeit lang zu Hause zu bleiben, um sich um ihr Kind zu kümmern.

Viele Familien in Deutschland entscheiden sich dafür, ihre Kinder in eine Kindertagesstätte zu geben, um dort den Kontakt mit Gleichaltrigen zu pflegen. Schule beginnt für Kinder ab dem 6. Lebensjahr.

Antworten auf diese Fragen bekommen Sie, wenn Sie eines der entsprechenden Themenfelder anklicken.


Schule

Alle Kinder, die in Deutschland leben, müssen auch zur Schule gehen. Das Schuljahr beginnt im Sommer eines Jahres. Alle Kinder, die zum Sommer hin 6 Jahre alt oder älter sind, müssen zur Schule gehen. Die Schulpflicht endet mit dem Schuljahr, in dem der Jugendliche 18 Jahre alt wird.

Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren besuchen in der Regel die Grundschule. Das Schulsystem der weiterführenden Schulen ist sehr differenziert. Die Eltern sollten zusammen mit dem Kind und einer weiterführenden Schule vor Ort klären, welche weiterführende Schule für das Kind oder den Jugendlichen die richtige ist.

Um zu erfahren, welche Schule für Ihr jeweiliges Kind zur Verfügung steht, wenden Sie sich bitte Ihre Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung.

Der Schulbesuch an staatlichen Schulen ist kostenlos. Für den Schulbesuch werden jedoch Stifte, Hefte, Bücher, Schulranzen und so weiter benötigt, die zum Teil von der Familie zu bezahlen sind. Die entsprechende Schule wird Sie über die notwendigen Materialien informieren.


Förderung des Schulbesuchs

In jedem Fall sollten Sie neben dem Schulbesuch klären, ob Sie einen Zuschuss über das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können. Denn neben dem Schulmaterial fallen eventuell Kosten für eine Mittagsverpflegung oder Ausflüge und Klassenfahrten an. Um zu erfahren, ob für Sie das Bildungs- und Teilhabepaket in Frage kommt und wo Sie Ihren Antrag stellen müssen, wenden Sie sich bitte an:


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