Was tun bei Verlust oder Diebstahl
DIEBSTAHL DES FAHRZEUGS
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (ggf. der Nachweis über die Zuteilung des Kennzeichens)
- polizeiliche Diebstahlanzeige
DIEBSTAHL/VERLUST FAHRZEUGPAPIERE
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Nachweis der Halterdaten (z.B. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- Gewerbeanmeldung bei Firmen
- soweit nicht beide Teile verloren/gestohlen: den noch vorhandenen Teil der Zulassungsbescheinigung
- bei Diebstahl polizeiliche Diebstahlanzeige
- Prüfbericht gültige Hauptuntersuchung
Anmerkung:
- Bei Verlust der Fahrzeugpapiere ist eine Versicherung an Eides statt abzunehmen. Es ist daher das persönliche Erscheinen des Fahrzeughalters bzw. Verfügungsberechtigten erforderlich. Die Abgabe der Versicherung an Eides statt ist keine vertretbare Handlung.
DIEBSTAHL/VERLUST KENNZEICHEN
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Nachweis der Halterdaten (z.B. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- Gewerbeanmeldung bei Firmen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Soweit nicht beide Kennzeichen verloren/gestohlen: das noch vorhandene Kennzeichenschild
- bei Diebstahl polizeiliche Diebstahlanzeige
- Prüfbericht gültige Hauptuntersuchung
Anmerkung:
- bei Verlust des Kennzeichens ist eine Versicherung an Eides statt abzunehmen. Es ist daher das persönliche Erscheinen des Fahrzeughalters bzw. Verfügungsberechtigten erforderlich. Die Abgabe der Versicherung an Eides statt ist keine vertretbare Handlung
- das Fahrzeug wird bei Verlust/Diebstahl von Kennzeichenschildern umgekennzeichnet (neues Kennzeichen)
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(zuletzt geändert am 2019-04-05 08:54:59)