Medizinprodukte dienen als technische Hilfsmittel oder Geräte zur Diagnostik. Von diesen Produkten wird erwartet, dass sie sicher sind und ihre Funktion erfüllen. Deutschland- und europaweit sind dabei nicht nur der Markt für Medizinprodukte und der freie Warenverkehr geregelt, sondern es werden auch hohe Anforderungen an Medizinprodukte und deren Herstellungsfirmen gestellt.
Sicherheit für Patientinnen und Patienten, Anwenderinnen und Anwender sowie Dritte muss sowohl mit neuen Produkten als auch mit Geräten gewährleistet werden, die schon länger im Einsatz sind. Daran haben alle Personen einen wesentlichen Anteil, die Medizinprodukte anwenden oder betreiben.
Daher müssen in Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten eine Beauftragte/ein Beauftragter für die Medizinproduktesicherheit benannt werden, deren Aufgabe es ist, die internen Prozesse zu regeln, Meldepflichten, Rückrufe und andere korrektive Maßnahmen zu koordinieren.
Die Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt im Gesundheitsamt folgende Aufgaben gemäß § 6 Abs. 2 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) wahr:
Beauftragte für Medizinproduktesicherheit im Gesundheitsamt Ahrweiler ist
Frau Astrid Michels
Telefon: 02641/975-641 - Fax: 02641/975-7641
Zimmer 203 - Gesundheitsamt (Außenstelle Wilhelmstraße 59)
E-Mail: mpsicherheit@kreis-ahrweiler.de