Ab dem 01.04.2015 haben sich die Zuteilungsvoraussetzungen für Kurzzeitkennzeichen geändert.
Gültig:
Das Kurzzeitkennzeichen ist gültig für 5 Tage (inkl. Ausstellungstag) innerhalb von Deutschland für nicht angemeldete Fahrzeuge.
Verwendungszweck:
für Probe- und Überführungsfahren, Fahrten zur Werkstatt und zurück, Fahrten zur Durchführung einer notwendigen Hauptuntersuchung innerhalb des Zulassungsbezirkes des ausstellenden Kreises.
CHECKLISTE
Folgende Unterlagen/Vordrucke sind notwendig:
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) die für Kurzzeitkennzeichen verwendet werden darf
- Angaben zum Fahrzeug (Fahrzeugklasse, Hersteller, Aufbauart und Fahrzeugidentifikationsnummer) – sind durch Vorlage der Fahrzeugdokumente (Fahrzeugbrief/-schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I/Teil II - Kopien reichen uns) nachzuweisen.
- Ebenfalls ist eine gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls auch eine gültige Sicherheitsprüfung durch Vorlage der Dokumente der Prüfstelle nachzuweisen
- Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (Original, Kopie)
- Antragsteller hat im Landkreis Ahrweiler seinen Hauptwohnsitz / Betriebssitz bzw. das Fahrzeug hat nachweislich seinen Standort im Landkreis Ahrweiler (Kaufvertrag, Rechnung, Angebot, usw.)
bei minderjährigen Haltern
- schriftliche Einwilligung und Personalausweise/Pässe beider Erziehungsberechtigten
bei Erledigung durch Dritte
- zusätzlich Vollmacht und Personalausweis/Pass der bevollmächtigten Person (Original, Kopie);
bei Firmen
- Einzelfirmen – Gewerbeanmeldung und Ausweis / Pass der Firmeninhaber
- juristischen Personen - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Ausweis / Pass der/des Vertretungsberechtigten
bei Vereinen
- Vereinsregisterauszug und Ausweis / Pass des / der Vertretungsberechtigten
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(zuletzt geändert am 2018-08-30 13:45:05)