Dafür gibt es 3 Möglichkeiten: Diese Person kümmert sich um Ihre Angelegenheiten. Sie können sich auch Ihre Regeln heißen in schwerer Sprache: Das ist die Internet-Adresse: Tipps: Wenn es um Ihr Konto bei der Bank geht Die zweite Möglichkeit In schwerer Sprache heißt das: Das können Sie auch Das Betreuungs-Gericht muss sich an Ihre Wünsche halten. Für Das ist die Internet-Adresse: Die Ärzte prüfen den Inhalt Ihrer Patienten-Verfügung. Das ist die Internet-Adresse: Sie brauchen noch mehr Infos? Schreiben Sie Ihre Wünsche auf!
Für den Fall, dass Ihnen etwas passiert.
Die erste Möglichkeit
Sie machen Regeln.
Falls Sie nicht mehr für sich selbst entscheiden können.
Das heißt:
Sie geben einer anderen Person eine Erlaubnis.
Damit diese Person Sie vertreten kann.
Oder auch nur um bestimmte Sachen.
Das können Sie sich aussuchen.Es gibt mehrere Bereiche:
von mehreren Personen vertreten lassen.
Vorsorge-VollmachtFür die Vorsorge-Vollmacht
gibt es im Internet ein Beispiel-Blatt.
Dort können Sie sehen:
So schreibt man eine Vorsorge-Vollmacht.
Aber:
Das Beispiel-Blatt ist in schwerer Sprache.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html?nn=6765634
Gehen Sie auf die Adresse und drücken Sie die Taste Strg.
Halten Sie die Taste und klicken Sie auf die linke Taste von Ihrer Maus.Warum ist eine Vorsorge-Vollmacht wichtig?
Mit einer Vorsorge-Vollmacht können Sie
selbst bestimmen.
Wenn Sie das nicht machen:
Dann bestimmt das Gericht einen Betreuer.
Der Betreuer entscheidet dann für Sie.Lassen Sie Ihre Unterschrift prüfen.
Zum Beispiel von einer Betreuungs-Behörde.
So geht das Prüfen:
Die Betreuungs-Behörde vergleicht Ihre Unterschrift
mit der Unterschrift von Ihrem Pass.
Sie können auch zu einem Anwalt gehen.
Aber:
Der Anwalt muss eine besondere Ausbildung haben.Der Anwalt mit der besonderen Ausbildung heißt:
Notar
Der Notar schreibt:
Die Unterschrift von Ihnen ist echt.
Der Notar kann auch schreiben:
Sie haben Ihre Vorsorge-Vollmacht
aufgeschrieben.
In schwerer Sprache heißt das:
Notarielle BeurkundungSie können sich in eine besondere Liste eintragen lassen.
In schwerer Sprache heißt diese Liste:
Vorsorge-Register
Dann weiß das Betreuungs-Gericht:
Sie brauchen keinen Betreuer.
Sie haben schon eine Vertretungs-Person.
Manchen Banken ist die Vorsorge-Vollmacht nicht genug.
Deshalb gibt es dort eine besondere Vollmacht.
Das müssen Sie dafür machen:
Gehen Sie mit Ihrer Vertretungs-Person zur Bank.Dann weiß die Bank:
Diese Person darf sich
um Ihre Geld-Angelegenheiten kümmern.
Dann unterschreiben Sie
und die Vertretungs-Person
die besondere Vollmacht von der Bank.Sie schreiben den Namen von einer Person auf.
Diese Person soll Ihr Betreuer sein.
Falls Sie einen Betreuer brauchen.
Aber:
Sie müssen die Person vorher fragen.
Sie schreiben eine Betreuungs-Verfügung.
in die Betreuungs-Verfügung schreiben:
Zum Beispiel:
Wo Sie wohnen wollen.die Betreuungs-Verfügung
gibt es im Internet ein Beispiel-Blatt.
Dort können Sie sehen:
So schreibt man eine Betreuungs-Verfügung.
Aber:
Das Beispiel-Blatt ist in schwerer Sprache.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Betreuungsverfuegung.html
Gehen Sie auf die Adresse und drücken Sie die Taste Strg.
Halten Sie die Taste und klicken Sie auf die linke Taste von Ihrer Maus.Die dritte Möglichkeit
Sie machen Regeln.
Falls Sie schwer krank werden.
Und nicht mehr für sich selbst entscheiden können.
In den Regeln steht zum Beispiel:Ihre Regeln heißen in schwerer Sprache:
Patienten-Verfügung
Der Inhalt muss genau zu Ihrer Krankheit passen.
Wenn das so ist:
Dann müssen sich die Ärzte und Pfleger
an Ihre Patienten-Verfügung halten.Für die Patienten-Verfügung
gibt es im Internet ein Beispiel-Blatt.
Dort können Sie sehen:
So schreibt man eine Patienten-Verfügung.
Aber:
Das Beispiel-Blatt ist in schwerer Sprache.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Betreuungsverfuegung.html
Gehen Sie auf die Adresse und drücken Sie die Taste Strg.
Halten Sie die Taste und klicken Sie auf die linke Taste von Ihrer Maus.
Dann können Sie hier fragen:
Kreisverwaltung Ahrweiler
Wilhelmstr. 24-30
53 47 4 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon: 0 26 41 – 97 55 56
Oder: 0 26 41 – 97 55 58
Oder: 0 26 41 – 97 54 24
E-Mail: betreuungsbehoerde@kreis-ahrweiler.de
in der Rhein-Ahr-Region e. V.
Peter-Jansen-Str. 20
53 47 4 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon: 0 26 4 – 32 83
E-Mail: dw-ahrweiler@kirchenkreis-koblenz.de; www.betreuungsverein-ahrweiler.de
Katholischer Verein für soziale Dienste
für den Landkreis Ahrweiler e. V.
Ehlinger Str. 47
53 47 4 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon: 0 26 41 – 20 12 78
E-Mail: info@skfm-ahrweiler.de
Internet: www.skfm-Ahrweiler
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Rheinallee 79-81, 55118 Mainz, www.zsl-mainz.de Die Bilder sind von:
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Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013Text und Bilder sind geprüft von:
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(4-6 Menschen mit Lernschwierigkeiten)