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Kreisverwaltung Ahrweiler - Leichte Sprache

Leichte Sprache

Schreiben Sie Ihre Wünsche auf!
Für den Fall, dass Ihnen etwas passiert.

Dafür gibt es 3 Möglichkeiten:
Die erste Möglichkeit

Sie machen Regeln.
Falls Sie nicht mehr für sich selbst entscheiden können. 
Das heißt:
Sie geben einer anderen Person eine Erlaubnis.
Damit diese Person Sie vertreten kann.

Diese Person kümmert sich um Ihre Angelegenheiten.
Oder auch nur um bestimmte Sachen.
Das können Sie sich aussuchen.

Es gibt mehrere Bereiche:

  • Gesundheit und Pflege
  • Aufenthalt und Unterbringung
  • Wohnung oder Haus
  • Post, Telefon, E-Mail, Internet
  • Geld-Angelegenheiten
  • Angelegenheiten bei Ämtern
  • Tod

Sie können sich auch
von mehreren Personen vertreten lassen.

Ihre Regeln heißen in schwerer Sprache:
Vorsorge-Vollmacht

Für die Vorsorge-Vollmacht
gibt es im Internet ein Beispiel-Blatt.
Dort können Sie sehen:
So schreibt man eine Vorsorge-Vollmacht.
Aber:
Das Beispiel-Blatt ist in schwerer Sprache.

Das ist die Internet-Adresse:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html?nn=6765634
Gehen Sie auf die Adresse und drücken Sie die Taste Strg.
Halten Sie die Taste und klicken Sie auf die linke Taste von Ihrer Maus.

Warum ist eine Vorsorge-Vollmacht wichtig?
Mit einer Vorsorge-Vollmacht können Sie
selbst bestimmen.
Wenn Sie das nicht machen:
Dann bestimmt das Gericht einen Betreuer.
Der Betreuer entscheidet dann für Sie.

Tipps:

  • Lassen Sie Ihre Unterschrift prüfen.
    Zum Beispiel von einer Betreuungs-Behörde.
    So geht das Prüfen:
    Die Betreuungs-Behörde vergleicht Ihre Unterschrift
    mit der Unterschrift von Ihrem Pass.
    Sie können auch zu einem Anwalt gehen.
    Aber:
    Der Anwalt muss eine besondere Ausbildung haben.
    Der Anwalt mit der besonderen Ausbildung heißt:
    Notar
    Der Notar schreibt:
    Die Unterschrift von Ihnen ist echt.
    Der Notar kann auch schreiben:
    Sie haben Ihre Vorsorge-Vollmacht
    aufgeschrieben.
    In schwerer Sprache heißt das:
    Notarielle Beurkundung

  • Sie können sich in eine besondere Liste eintragen lassen.
    In schwerer Sprache heißt diese Liste:
    Vorsorge-Register

    Dann weiß das Betreuungs-Gericht:
    Sie brauchen keinen Betreuer.
    Sie haben schon eine Vertretungs-Person.

Wenn es um Ihr Konto bei der Bank geht
Manchen Banken ist die Vorsorge-Vollmacht nicht genug.
Deshalb gibt es dort eine besondere Vollmacht.
Das müssen Sie dafür machen:
Gehen Sie mit Ihrer Vertretungs-Person zur Bank.
Dann weiß die Bank:
Diese Person darf sich
um Ihre Geld-Angelegenheiten kümmern.
Dann unterschreiben Sie
und die Vertretungs-Person
die besondere Vollmacht von der Bank.

Die zweite Möglichkeit
Sie schreiben den Namen von einer Person auf.
Diese Person soll Ihr Betreuer sein.
Falls Sie einen Betreuer brauchen.
Aber:
Sie müssen die Person vorher fragen.

In schwerer Sprache heißt das:
Sie schreiben eine Betreuungs-Verfügung.

Das können Sie auch
in die Betreuungs-Verfügung schreiben:

  • Wer auf keinen Fall Ihr Betreuer sein soll.
  • Welche Wünsche Sie für die Betreuung haben.
    Zum Beispiel:
    Wo Sie wohnen wollen.

Das Betreuungs-Gericht muss sich an Ihre Wünsche halten.

Für die Betreuungs-Verfügung
gibt es im Internet ein Beispiel-Blatt.
Dort können Sie sehen:
So schreibt man eine Betreuungs-Verfügung.
Aber:
Das Beispiel-Blatt ist in schwerer Sprache.

Das ist die Internet-Adresse:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Betreuungsverfuegung.html
Gehen Sie auf die Adresse und drücken Sie die Taste Strg.
Halten Sie die Taste und klicken Sie auf die linke Taste von Ihrer Maus.

Die dritte Möglichkeit
Sie machen Regeln.
Falls Sie schwer krank werden.
Und nicht mehr für sich selbst entscheiden können.
In den Regeln steht zum Beispiel:

  • Welche Behandlung Sie von den Ärzten möchten.
  • Welche Behandlung Sie auf keinen Fall möchten.

Ihre Regeln heißen in schwerer Sprache:
Patienten-Verfügung

Die Ärzte prüfen den Inhalt Ihrer Patienten-Verfügung.
Der Inhalt muss genau zu Ihrer Krankheit passen.
Wenn das so ist:
Dann müssen sich die Ärzte und Pfleger
an Ihre Patienten-Verfügung halten.

Für die Patienten-Verfügung
gibt es im Internet ein Beispiel-Blatt.
Dort können Sie sehen:
So schreibt man eine Patienten-Verfügung.
Aber:
Das Beispiel-Blatt ist in schwerer Sprache.

Das ist die Internet-Adresse:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Betreuungsverfuegung.html
Gehen Sie auf die Adresse und drücken Sie die Taste Strg.
Halten Sie die Taste und klicken Sie auf die linke Taste von Ihrer Maus.

Sie brauchen noch mehr Infos?
Dann können Sie hier fragen:



Die Übersetzung © ist von:
EULE. Büro für leichte Sprache, c/o ZsL Mainz e.V.,
Rheinallee 79-81, 55118 Mainz, www.zsl-mainz.de

 Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Text und Bilder sind geprüft von:
Prüf-Gruppe von EULE. Büro für leichte Sprache
(4-6 Menschen mit Lernschwierigkeiten)


Druckersymbol Druckversion (zuletzt geändert am 2018-06-05 08:36:41)