Neuzulassung/Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges (z.B. Importfahrzeug, Sonder-Kfz)
CHECKLISTE
Folgende Unterlagen/Vordrucke sind notwendig:
- Nachweis der Halterdaten - Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Gewerbeanmeldung bei Firmen
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung ODER
- eine Zweitausfertigung des Herstellers (einfache Kopien der EG-Übereinstimmungsbescheinigung werden nicht anerkannt ODER
- ein Gutachten nach § 21 StVZO (Vollabnahme)
- vorhandene ausländische Fahrzeugdokumente
- das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder (nur wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Prüfbericht gültige Hauptuntersuchung
- Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag, eine Originalrechnung oder ein vergleichbares Dokument über den Erwerb)
- Versicherungsbestätigung
- SEPA - Mandat / Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer oder Original Bankkarte
- Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
- eine Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten bei Minderjährigen
Anmerkung:
Die Vorführung des Kraftfahrzeuges kann im Einzelfall angeordnet werden. Die Zulassung ist nur für im Landkreis Ahrweiler gemeldete Personen, bzw. ansässige Firmen und Vereine möglich.